Besuchskommission Psychiatrie

N.N.

Kontakt über E-Mail:
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zuständige Mitarbeiterin: Lisa Baumann

Gemäß § 36 Abs. 1 PsychKG beruft die Senatorin für Gesundheit eine Besuchskommission, die in der Regel ohne Anmeldung jährlich mindestens einmal die Einrichtungen nach § 13 PsychKG besucht und überprüft, ob die mit der Unterbringung, Behandlung, Betreuung und mit dem Maßregelvollzug verbundenen Aufgaben erfüllt und die Rechte der Patientinnen und Patienten gewahrt werden. Dabei ist den Patientinnen und Patienten Gelegenheit zu geben, Wünsche oder Beschwerden vorzutragen.

Darüber hinaus soll sich die Besuchskommission gemäß § 36 Abs. 3 in anderen Einrichtungen, in denen psychisch kranke Menschen behandelt oder betreut werden, einen Eindruck über die Versorgung psychisch kranker Menschen verschaffen.

Die Senatorin für Gesundheit beruft die Mitglieder der Besuchskommission auf Vorschlag der Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz und benennt ein Mitglied, das Ansprechpartner für psychisch Kranke und deren Angehörige ist und deren Interessen vertritt. Für jedes Mitglied ist mindestens eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu berufen.