Im Rahmen einer Fragestunde kann jedes Mitglied der Bürgerschaft zu Beginn jeder ordentlichen Parlamentssitzung an den Senat mündliche Anfragen in öffentlichen Angelegenheiten richten. Die Anfragen müssen kurz gefasst sein und dürfen bis zu zwei Unterfragen enthalten. Die Fragen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs behandelt. Anfragen und Zusatzfragen, die in der Fragestunde nicht beantwortet werden können, beantwortet der Senat schriftlich. Weiterlesen