OTB und Schwerlastumschlag

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE:

Die bedarfsbegründenden Kalkulationen für den OTB basieren auf einer Vollauslastung des Terminals durch Elemente der Windkraftindustrie. Eine durchgängige Vollauslastung ist jedoch nicht zu erwarten, so dass sich im Falle der Realisierung des Hafenprojektes die Frage nach einer ergänzenden Auslastung durch andere Schwerlastgüter stellt. Seitens der CDU wurde die Auffassung geäußert, dass die mögliche Auslastung durch andere Schwerlastgüter so groß sein werde, dass sie eine geringere Auslastung mit Offshore- Komponenten kompensieren würde (http://www.weser-kurier.de/bremen_artikel,-%E2%80%9EDie-Gefechte-sind-Vergangenheit%E2%80%9C-_arid,1382247.html). Auch Teile der Bremerhavener SPD haben die Nutzung des OTB außerhalb der Energiewende öffentlich ins Spiel gebracht.

So bleibt der Eindruck, dass der OTB letztendlich doch als allgemeiner Schwerlasthafen angedacht ist, der nicht speziell für die Energiewende gewidmet ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1.    Welche Kapazitäten für Schwerlastgüter bestehen derzeit am Hafenstandort Bremerhaven? Wie sind diese derzeit ausgelastet und welche Auslastungen werden zukünftig erwartet?

2.    Welche zusätzlichen Kapazitäten für Schwerlastgüter könnten bei Bedarf im Hafenstandort Bremerhaven auch ohne den Bau des OTB geschaffen werden?

3.    Wie stellt sich die Entwicklung der Hafenkapazitäten für Schwerlastgüter in den anderen Häfen der Nordrange dar? Sind Pläne bekannt, diese Kapazitäten auszubauen oder zu reduzieren?

4.    Bis zu welchem Anteil oder welcher absoluten Größenordnung wäre die Anlandung und Verschiffung von Nicht-Offshore-Schwerlastgütern über den OTB durch die derzeitige Fassung des Planfeststellungsbeschlusses rechtlich zulässig?

5.    Welche Erwartungen vertritt der Senat hinsichtlich der Auslastung des OTB mit Schwerlastgütern, die keine Offshore-Komponenten darstellen? Ist diese Frage im Ressort des Senators für Wirtschaft, Arbeit und Häfen diskutiert und untersucht worden? Falls noch nicht: Besteht die Absicht, diese Frage eingehender zu untersuchen?

6.    War die Frage einer ergänzenden Auslastung des OTB mit Nicht-Windkraft-Komponenten Gegenstand von Gesprächen, Anfragen oder Vereinbarungen mit der vorgesehenen Betreiberin des OTB? Ist dem Senat bekannt, ob und in welchem Umfang die vorgesehene Betreiberin eine ergänzende Auslastung in ihren Wirtschaftsplänen unterstellt?

7.    Wie beurteilt der Senat die rechtlichen Möglichkeiten zur Ausweitung der zulässigen Auslastung des OTB mit Nicht-Offshore-Schwerlastgütern, wenn die Auslastung mit Offshore-Schwerlastgütern hinter den Erwartungen in den Gutachten und Kalkulationen zurückbleiben würde?

Nelson Janßen, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.<xml></xml>