Geschlechtergerechte Weiterentwicklung der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ – GRW-Fortschreibung 2020 für Veränderungen nutzen

Antrag der Fraktion DIE LINKE:

Die einzelbetriebliche Wirtschaftsförderung des Landes ist in ihrer Wirkung nicht geschlechtergerecht. Sie schafft und sichert nur in sehr geringem Maße Frauenarbeitsplätze. Dies ist in Initiativen mehrerer Fraktionen immer wieder betont worden (Wie schafft und sichert Wirtschaftsförderung Frauenarbeitsplätze? Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD, Drs. 18/1409 vom 27.05.2014; Wirtschaftsförderung des Landes geschlechtergerecht und arbeitsplatzorientiert weiterentwickeln, Antrag der Fraktion DIE LINKE, Drs. 18/1570 vom 7.10.2014; Sparsam, wirkungsarm, männerzentriert? Zur Bilanz der Wirtschaftsförderung nach dem Landesinvestitionsförderprogramm LIP und seiner Arbeitsplatzeffekte 2007-2017, Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Drs. 19/1637 vom 24.04.2018).

Eine wesentliche Ursache dafür sind die Vorgaben der „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), aus der die einzelbetriebliche Wirtschaftsförderung des Landes überwiegend finanziert wird. Sie ist im Grundgesetz Art. 91a und in einem entsprechenden Bundesgesetz verankert und wird von Bund und Ländern hälftig getragen. Die GRW fördert Investitionen in strukturschwachen Regionen. Die genauen Regelungen und Fördervoraussetzungen, der sogenannte „Koordinierungsrahmen“, wird regelmäßig vom „Koordinierungsausschuss“ weiterentwickelt. Im Koordinierungsausschuss sind die Länder mit je einer Stimme vertreten, die Stimmverteilung Bund-Länder ist paritätisch.

Die aktuelle Förderperiode der GRW, die 2014 begonnen hat, läuft 2020 aus. Auf der Basis von mehreren Evaluationsberichten und der Diskussion im Koordinierungsausschuss wird dann ein neuer Koordinierungsrahmen für die GRW beschlossen werden. Das Bundesland Bremen ist durch seinen Sitz im Koordinierungsausschuss an diesem Prozess beteiligt. Die Fortschreibung ist eine wichtige Gelegenheit, das Regelwerk der GRW so anzupassen, dass mehr Geschlechtergerechtigkeit erreicht wird. Ein Instrument der Wirtschaftsförderung, das Frauen in Arbeit und Wirtschaft strukturell benachteiligt, ist definitiv nicht mehr zeitgemäß und muss entsprechend verändert werden.

Grund der geringen Wirkung der GRW auf Frauenarbeitsplätze ist der Branchenzuschnitt. Die bisherigen Koordinierungsrahmen der GRW schränken die Investitionsförderung auf Branchen mit einem hohen Exportanteil ein. In solchen Branchen wie Maschinenbau oder Großhandel sind überwiegend Männer beschäftigt. Die förderfähigen Branchen sind namentlich in einer „Positivliste“ aufgeführt. Zusätzlich gibt es noch eine „Negativliste“ von Branchen, die auf keinen Fall gefördert werden können (wie z.B. Einzelhandel, Gesundheitswirtschaft, Transport, Unternehmensberatung). Dem liegt die Theorie zugrunde, dass strukturschwache Regionen vor allem durch die Ansiedlung von Exportbranchen entwickelt werden können, während die regionale Nachfrage sich durch Investitionsförderung nicht verändern lässt. In Zeiten der Digitalisierung reicht dieser Ansatz aber nicht mehr aus. Z.B. konkurrieren auch Unternehmen, die regionale Märkte bedienen, immer stärker mit überregionalen Anbietern und verlieren Arbeitsplätze, wenn sie nicht investiv Schritt halten.

In den letzten Jahren hat bereits eine gewisse Aufweichung der engen Fördervoraussetzungen begonnen, die aber nicht weit genug geht. So gilt für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) nicht mehr, dass sie in einer der Branchen auf der Positivliste tätig sein müssen. Branchen der Negativliste sind jedoch weiterhin ausgeschlossen. Bis zu zehn Prozent der GRW-Mittel des Landes dürfen im Rahmen der „Experimentierklausel“ jenseits der allgemeinen Fördervoraussetzungen verwendet werden. Dies gilt jedoch nicht für die gewerbliche (einzelbetriebliche) Förderung. Bei der Weiterentwicklung der GRW sollten diese Tendenzen zur Öffnung konsequenter vorangetrieben werden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

  1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene für eine Novellierung der GRW einzusetzen, die eine höhere Wirksamkeit der GRW für die Schaffung und Sicherung von Frauenarbeitsplätzen gewährleistet.
  2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, insbesondere darauf hinzuwirken, dass
    a. die Festlegung konkreter Branchen in der Positivliste entweder aufgegeben oder so erweitert wird, dass die Branchenliste nicht mehr vorrangig auf Branchen ausgerichtet ist, in denen überwiegend Männer beschäftigt sind;

    b. es keine Negativliste für die Förderung von KMU mehr gibt;

    c. die gewerbliche Förderung nicht mehr von der Experimentierklausel ausgeschlossen ist;

    d. kritisch überprüft wird, ob angesichts der Digitalisierung des Handels und der zunehmenden Konkurrenz der regional ausgerichteten Wirtschaft mit überregionalen Anbietern, die überkommenen theoretischen Grundlagen der bisherigen Koordinierungsrahmen (Primäreffekt/Exportbasis-Theorie) noch zeitgemäß sind.
  3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, ihr bis zum Frühjahr 2019 darüber zu berichten.

Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE