Der Krise offensiv begegnen, den Aufschwung organisieren – bundesweites Konjunkturprogramm rechtzeitig auflegen, Auftragsvergabe im Land Bremen vereinfachen

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE:

Die Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 steigen derzeit weltweit rasant an. Zur Eindämmung der Epidemie wurde das öffentliche Leben in Deutschland und vielen anderen Staaten weitreichend eingeschränkt. Die Maßnahmen treffen unvermeidlich nicht nur das Sozialleben, sondern auch die Wirtschaft hart. Erwerbstätige haben bereits jetzt mit Einkommenseinbußen, Beschäftigungsverlusten und drohenden Insolvenzen zu kämpfen. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren im April 300.000 Menschen mehr erwerbslos als im März 2020. Die Anmeldungen für Kurzarbeit liegen mit 10 Millionen um ein Vielfaches höher als in der Finanzkrise 2009. Für Erwerbslose verschlechtern sich die Chancen, aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. All dies wird wiederum in Einnahmeausfälle von Kommunen, Ländern und Bund münden.

Bund und Länder haben bereits deutlich gemacht, dass die Rezession nicht durch eine Einschränkung von Staatstätigkeit „nach Kassenlage“ weiter verschärft werden darf. Im Gegenteil ist der Staat gefordert, die Auswirkungen abzufedern und gleichzeitig das Vertrauen der Bürger*innen in eine positive zukünftige Wirtschaftsentwicklung zu befördern. Bremen hat mit seinem Rettungsschirm für kleine und mittlere Unternehmen schnell reagiert und jetzt den Bremen-Fonds mit einem Volumen von 1,2 Milliarden Euro aufgelegt, um den Mittelrahmen für die nächsten Aufgaben abzustecken. Der Bund hat ein groß angelegtes Stabilisierungsprogramm aufgelegt und unterstützt unter anderem mit der Ausweitung des Kurzarbeitergeldes, Programmen für Großbetriebe, der Erleichterung des Zugangs zur Grundsicherung sowie befristeten Maßnahmen des Zivilrechts wie der Möglichkeit der Mietstundung.

Diese Maßnahmen zielen darauf, möglichst vielen Erwerbstätigen und Unternehmen zu ermöglichen, die Zeit der Einschränkungen des öffentlichen Lebens erfolgreich zu überbrücken. Dennoch ist aufgrund der Tragweite der Einschränkungen und den weltweiten Auswirkungen der Pandemie damit zu rechnen, dass die Arbeitslosenzahlen erheblich ansteigen und viele kleinere und größere Unternehmen in eine Schieflage oder sogar Insolvenz geraten können. Auch vor dem Hintergrund der massenhaften Kurzarbeit ist davon auszugehen, dass eine gesamtwirtschaftliche Investitions- und Konsumzurückhaltung resultiert, die auch nach Aufhebung der Einschränkungen des öffentlichen Lebens nicht ohne weiteres endet. Alle Experten gehen davon aus, dass Deutschland und die EU in eine Rezession abrutschen.

Daher braucht es zusätzlich ein großes Programm zur Wiederbelebung der Wirtschaft, das sowohl auf die Zeit nach den derzeitigen, gesundheitspolitisch bedingen Einschränkungen zielt, als auch jetzt bereits greift. Staatliche Impulse in Form eines Konjunkturprogramms können private Investitions- und Konsumtätigkeit ermutigen, wie die Programme infolge der Finanzkrise erfolgreich belegen konnten. Die Corona-Krise trifft Wirtschaft und Arbeitsmarkt in einer Phase des laufenden Strukturwandels. Ein nachhaltiger Aufschwung nach der Krise kann nur gelingen, wenn die Konjunkturimpulse sich in diesen nachhaltigen Struk-turwandel einordnen. Spezifischen Unterstützungsmaßnahmen ist daher der Vorzug zu geben gegenüber unspezifischen Kostenentlastungen. Absatzförderungen, die Klimaschutz und zukunftsfähigen Strukturwandel konterkarieren, sind nicht geeignet für ein nachhaltiges Erholungsprogramm. An die Maßnahmen zur Überwindung der Corona-Krise stellen sich andere Anforderungen, als an die seinerzeitigen Maßnahmen in der Finanzkrise: Zum einen ist die Notwendigkeit eines zukunftsfähigen Umbaus drängender geworden, zum anderen sind die konkreten Auswirkungen andere.

Als Bestandteil staatlicher Konjunkturimpulse bieten sich insbesondere die Ausweitung und Beschleunigung öffentlicher Bauvorhaben an, da diese durch Neubau oder Sanierung öffentlicher Gebäude nachhaltige Werte schaffen, sozialräumliche und energetische Verbesserungen bewirken. Sie unterstützen dabei gezielt die regionale Wirtschaft, vor allem das Handwerk und die Bauwirtschaft. Diese Branchen haben bis zum Ende des Jahres vielfach die Bücher noch voll. Anschließend wird sich ihre Auftragslage ohne einen gezielten Konjunkturimpuls merklich eintrüben. Ab 2021 können sie zum Motor des nächsten Wirtschaftsaufschwungs werden, wenn öffentliche Aufträge vorbereitet sind.

Vor dem Hintergrund der Erfahrung der Krise sind Investitionen in den Ausbau und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems und des Pflegewesens erforderlich. Auch Investitionen in technische Infrastrukturen und solche der Mobilität, sowie die Förderung von Investitionen in die Steigerung der Innovationsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt tragen gleichsam zur Wiederbelebung der Gesamtwirtschaft bei und stellen verausgabten öffentlichen Mitteln einen nachhaltigen gesellschaftlichen Aktivposten gegenüber. Dazu gehört auch der Ausbau des Wissenschaftssystems und des Wissenschaftstransfers sowie die Digitalisierung in Schulen und Hochschulen.

Diese Aktivitäten müssen insbesondere in den Dienst von umwelt- und klimapolitischen Zielen gestellt werden. Ein neues Konjunkturprogramm kann nicht per se die Instrumente wieder auflegen, die nach der Finanzkrise 2008 ergriffen wurden. Der Klimawandel hat sich seitdem beschleunigt, das Zeitfenster zum Handeln ist knapper geworden. Wir haben jetzt die Chance zu einem Innovationssprung, der uns der Erreichung der Pariser Klimaziele substantiell näherbringt und unsere Wirtschaft zukunftsfähig macht. Es müssen daher zielgerichtete Investitionen in nachhaltiges Wirtschaften, klimaschonende Mobilität und erneuerbare Energien erfolgen. Forschungs- und Entwicklungsprogramme, die diesen Zielen gewidmet sind, müssen ausgeweitet werden. Da der Wandel zu einer klimapolitisch zukunftsfähigen Wirt-schaftsstruktur in sehr kurzer Zeit geschehen muss, sind Maßnahmen zum Erhalt und zur Transformation von bestehenden Arbeitsplätzen und Betrieben von besonderer Wichtigkeit, um auch für die einzelnen Arbeitnehmer*in-nen eine konkrete Perspektive zu eröffnen.

Gleichzeitig wird es darauf ankommen, den Konjunkturimpuls so früh wie möglich zu setzen. Deshalb ist es erstens geboten, mit den konzeptionellen Planungen für ein Konjunkturprogramm bereits jetzt zu beginnen. Zweitens ist entscheidend, dass die Abwicklung des Programms zügig erfolgt, um die Auftragsbücher der regionalen Wirtschaft schnellstmöglich wieder zu füllen und die arbeitsmarktpolitischen Folgen der Krise zu begrenzen. Hierzu erscheint es z.B. verhältnismäßig, die Wertgrenzen des Vergaberechts für ei-nen befristeten Zeitraum spürbar anzuheben, um so die öffentliche Auftragsvergabe zu vereinfachen und zu beschleunigen.

So können die Folgen der Rezession gemildert, Arbeitsplätze gesichert, und die soziale und technologische Infrastruktur gestärkt werden.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. sich umgehend in Gesprächen mit dem Bund für die rechtzeitige Auflegung eines Konjunkturprogramms zur Überwindung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie einzusetzen, das dem zur Wiederbelebung des Wirtschaftslebens erforderlichen Bedarf entspricht;
2. sich dafür einzusetzen, dass dieses Programm als Ganzes einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele von Paris leistet;
3. sich dafür einzusetzen, dass unser Gesundheitswesen und seine Finanzierung in diesem Zusammenhang auf eine Basis gestellt werden, die uns besser auf Herausforderungen von der Art der Corona-Pandemie vorbereitet. Das gleiche gilt für das Pflegesystem;
4. sich dafür einzusetzen, dass dieses Konjunkturprogramm einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leistet und Länder und Kommunen dazu befähigt, ihre Immobilienbestände, ihre Mobilität und Energieversorgung systematisch zu modernisieren und die Nutzung der fossilen Energieträger zu überwinden;
5. sich für die Förderung von nachhaltigen Investitionen in die Errichtung und Sanierung der föderalen und kommunalen Infrastrukturen einzusetzen (Immobilien, Technik, Verkehrswesen, Grün, usw.);
6. sich für die Förderung von nachhaltigen Investitionen in die Steigerung der Innovationsfähigkeit von Wirtschaft und Gesellschaft einzusetzen;
7. sich dafür einzusetzen, dass dieses Programm auch eine Stärkung, einen Ausbau und eine innovative Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und Angebote enthält in einem Umfang, der der Dimension der Problemlage angemessen ist;
8. sich für die Förderung der Digitalisierung in der Verwaltung und insbesondere in den Schulen und Hochschulen einzusetzen;
9. Sich für die Finanzierung eines Programms zur Kompensation der besonderen Nachteile, die bestimmte Stadtteile durch die Pandemie zu erleiden hatten, einzusetzen;
10. sich für finanzielle Hilfen des Bundes für Länder und Kommunen einzusetzen, um die Handlungsfähigkeit insbesondere finanzschwacher Länder und Kommunen aufrecht zu erhalten und sie in die Lage zu versetzen, eine eventuelle Ko-Finanzierung eines Konjunkturprogramms des Bundes leisten zu können;
11. mit Blick auf ein Konjunkturprogramm gemeinsam mit Bund und Ländern rechtliche Regelungen des Vergaberechts auf eine befristete Vereinfachung zu überprüfen und Bundesrat und Bürgerschaft entsprechende Anpassungen vorzuschlagen;
12. der Bürgerschaft (Landtag) insbesondere einen Vorschlag für eine den Erfordernissen angemessene, befristete Anhebung der Wertgrenzen für Vergabeverfahren des Abschnitts 2 des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen;
13. frühzeitig darüberhinausgehende Vorschläge vorzulegen, wie das Programm in Bremen von Bürgerschaft und Senat schnellstmöglich konkretisiert und umgesetzt werden kann;
14. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die Diskussion um einen gerechten gesellschaftlichen und gesamtstaatlichen Lastenausgleich geführt wird, damit bestehende Ungleichheiten nicht noch weiter verschärft werden und die finanziellen Lasten entsprechend der Leistungsfähigkeit verteilt werden.

Falk Wagner, Volker Stahmann, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Robert Bücking, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ingo Tebje, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE