Betrieb von Photovoltaikanlagen nach Ende der EEG-Förderung
Große Anfrage der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE:
Solarenergie bietet als unerschöpfliche Energie-Quelle ein großes Potenzial für eine umweltfreundliche und nachhaltige Energiegewinnung in Deutschland und im Zwei-Städte-Staat Bremen. Als eine Komponente der Solarenergie wandeln Photovoltaikanlagen, die vorzugsweise auf Dächern oder an Fassaden errichtet werden, die Sonnenstrahlung mittels Solarzellen direkt in elektrischen Strom um.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das im Jahr 2000 verabschiedet wurde, sieht eine feste Vergütung über 20 Jahre für die Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in das öffentliche Netz vor. Diese EEG-Förderung läuft in diesem Jahr für die ersten Betreiberinnen/Betreiber und stetig für weitere Betreiberinnen/Betreiber nach Ende der 20-jährigen Förderperiode aus, wenngleich Anlagen noch mehrere Jahre weiter nutzbar sind.
Anlagenbetreiberinnen/Anlagenbetreiber stehen vor der Frage der weiteren Nutzung der verhältnismäßig alten Anlagen. Weiterhin möglich ist, den Strom selbst zu nutzen. Jedoch liefern die Anlagen meist mehr Strom als ein Haushalt benötigt. Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, die Energie ins Stromnetz einzuspeisen. Dafür ist allerdings ein Nachrüsten der Anlagen mit einem Zähler, der die Einspeisung ins Netz im Viertelstundentakt erfasst, notwendig. Es besteht die Gefahr, dass Betreiberinnen/Betreiber die Anlagen aufgrund zu hoher neuer Investitionskosten abschalten.
Eine gesetzliche Regelung und somit eine Garantie für den Weiterbetrieb der Anlagen durch den Bund steht aus. Bereits Ende dieses Jahres werden bundesweit voraussichtlich rund 18 000 Anlagen aus der EEG-Förderung fallen, bis Ende 2025 sogar 176 600 Anlagen. Dies entspricht laut Bundesumweltamt einer Leistung von knapp zwei Gigawatt.
Wir fragen den Senat:
1. Welche gesetzlichen Gründe gibt es, dass Photovoltaikanlagen aus der Förderung fallen?
2. Besitzt der Senat Informationen, wie viele Photovoltaikanlagen in diesem und in den nächsten Jahren im Land Bremen von dem Problem betroffen sind?
3. Inwieweit und zu welchem Zeitpunkt sind auch Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Dächern in Bremen und Bremerhaven betroffen? Wer sind die Betreiberinnen/Betreiber der Anlagen?
4. Welche regulatorischen und rechtlichen Anforderungen müssen Betreibe-rinnen/Betreiber erfüllen, wenn sie nach Auslaufen der bisherigen Förde-rung weiterhin Strom verkaufen wollen?
5. Was kostet das Umrüsten der Zähler für eine Einspeisung nach Auslaufen der bisherigen Förderung? Welche weiteren Kosten fallen für die Fortfüh-rung der Photovoltaikanlagen an?
6. Welche bundesgesetzliche Lösung hält der Senat für wünschenswert, da-mit Photovoltaikanlagen nach Auslaufen der Förderung weiterhin ihr vol-les Potenzial zur Stromerzeugung nutzen können und nicht abgebaut werden?
7. Inwieweit ist der Senat mit anderen Bundesländern darüber im Gespräch, eine Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen?
Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Philipp Bruck, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ingo Tebje, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE