Einführung eines Bremer-Bühnen-Budgets für Live-Spielstätten und Musikclubs

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, und DIE LINKE:

Musikclubs sind die Orte, an denen viele Menschen das erste Mal ihre Lieblingsband Live erleben konnten, in denen sie eine Leidenschaft für Musik entwickelt haben. Erinnerungen an bewegende Konzerte und die ersten Kontakte in einer neuen Stadt sind nur zwei Beispiele für die wichtige Rolle, die Musikspielstätten im kulturellen Leben vieler Bremer*innen einnehmen. Gleichzeitig sind Musikclubs die Sprungbretter für lokale Künstler*innen in den Rest der Republik und darüber hinaus. Dabei sind einige Clubs auf Newcomer spezialisiert, andere auf Jazz, Techno, Rock und vieles mehr. So wird über die verschiedenen Genres hinweg durch die Bremer Betreiber*innen ein diverses Programm zusammengestellt.

Musikclubs dieser Art werden zumeist privat oder von Vereinen betrieben und sie finanzieren ihr kulturelles Programm oft durch eine gastronomische Tätigkeit. Aufgrund dieser eigenwirtschaftlichen Finanzierung werden Musikspielstätten zumeist nicht strukturell im Rahmen der Kulturpolitik gefördert.

Betreiber*innen sehen sich bei der Planung und Durchführung von Live-Musikveranstaltungen hohen Kosten gegenüber. Im Vorfeld der Veranstaltung fallen Kosten für die zeitaufwändige Auswahl geeigneter Künstler*innen, die Planung der Veranstaltung sowie für die Bekanntmachung via Flyer, Programmheft, Plakat, Onlinekanal usw. an. Im Kontext der Veranstaltung kommen weitere Kosten hinzu: für Anreise der Künstler*innen, Unterbringung, Verpflegung, Gagen, Gema-Gebühren, die Künstlersozialkasse, Miete von technischem Equipment, Honorare des technischen Personals, ggf. Einlasskontrollen – um nur die üblichen zu nennen. Durch diesen hohen Aufwand sind Live-Musikveranstaltungen für viele Betreiber*innen nicht wirtschaftlich und werden eher aus idealistischen Motiven durchgeführt.
Eine strukturelle Unterstützung dieses wichtigen kulturellen Engagements ist daher dringend nötig. Zu diesem Zweck soll eine festgelegte Summe pro Jahr nach transparenten Kriterien anteilig an die Musikklubs ausgeschüttet werden. Dies soll das strukturelle Überleben der um kulturelles Programm engagierten Musikclubs zu sichern helfen. Eine Förderung von kulturell besonders herausragenden Clubs, den in ihnen auftretenden Künstler*innen und deren Programmen ist ergänzend sinnvoll.

Die Bemessungsgrundlage bilden hierbei die gezahlten GEMA-Gebühren für künstlerische Musikveranstaltungen. So wird sichergestellt, dass sich die Ausschüttung an den tatsächlich veranstalteten Konzerten und DJ*anes-Auftritten orientiert. Betreiber*innen von Musikclubs sind oft auch in anderen kulturellen Sparten aktiv, sie veranstalten Lesungen, Performances, Diskussionsveranstaltungen und vieles mehr. Um durch die Förderung keine Verengung der kulturellen Diversität zu erreichen, sollen auch Veranstaltungen dieser Art teilweise berücksichtigt werden. Um sicherzustellen, dass der Schwerpunkt der Förderung dennoch auf Musikveranstaltungen liegt, soll eine Mindestanzahl an Musikveranstaltungen pro Jahr Bedingung für die Förderfähigkeit sein. Der Nachweis kann unbürokratisch über Programmhefte oder Screenshots erfolgen. Da auch saisonale Veranstaltungsorte und Zwischennutzungen die Bremer Musiklandschaft bereichern, sollte die Mindestanzahl an Musikveranstaltungen anteilig auf die jeweilige Nutzungsdauer berechnet werden können.
Da einige Künstler*innen ihre Rechte nicht durch die GEMA vertreten lassen, sollen auch GEMA-freie Auftritte im selben Maße berücksichtigt werden. In Hamburg wird ein ähnliches Modell (dort Live-Concert-Account) bereits seit über zehn Jahren erfolgreich zur Musikclubförderung eingesetzt. Um das Bestehen und die Entwicklung der Bremer Musikclubs zu fördern und so einen wichtigen Beitrag zum Nachtleben zu leisten, ist ein solches Instrument auch in Bremen sinnvoll.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, in enger Zusammenarbeit mit den Akteur*innen der Clubszenen in Bremen und Bremerhaven ein Programm für die Unterstützung von Musikclubs zu erarbeiten, das sich an folgenden Kriterien orientiert:
a. Die Förderung richtet sich an Live-Musikspielstätten in denen regelmäßig ein künstlerisches Musikprogramm durch Musiker*innen, Bands oder künstlerisch arbeitende DJ*anes zur Aufführung gebracht wird.
b. Die Fördersumme bemisst sich an den angefallenen Kosten für GEMA-Gebühren für Live-Konzerte sowie für künstlerisch arbeitende DJ*anes und gewichtet diese gleich.
c. GEMA-freie Konzerte gehen gleichsam in die Bemessungsgrundlage ein.
d. Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Spielstätten bis zu einer Kapazität von 500 Personen.
e. Die Förderung richtet sich an Spielstätten, die nicht bereits von institutionellen Förderung profitieren oder die zu mehr als 20 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert sind.
f. Förderfähig sind Spielstätten, die pro Jahr mindestens zwölf Veranstaltungen durchführen, davon müssen mindestens zehn Musikveranstaltungen von Musiker*innen, Bands oder künstlerischen DJ*anes sein.
g. Im Falle von saisonalen Nutzungen und Zwischennutzungen wird Mindestanzahl an Veranstaltungen anteilig gemäß der geöffneten Wochen berechnet.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, innerhalb von zwölf Monaten nach Beschlussfassung über die Umsetzung zu berichten.

Kai Wargalla, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Volker Stahmann, Elombo Bolayela, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Miriam Strunge, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE