Reduktion von illegalen Müllablagerungen durch Neuorganisation der Aufgaben schaffen
Dringlichkeitsantrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und DIE LINKE: Zur Verbesserung der Stadtsauberkeit ist es wichtig, illegale Ablagerungen über 100 Liter Volumen und das sogenannte Littering wirksam zu reduzieren. Littering sind dabei kleinere Abfälle unter 100 Liter Volumen zum Beispiel durch Zigarettenkippen und To-Go-Verpackungen. Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Verstößen gegen abfallrechtliche Vorschriften im Land Bremen zuständig.
Zur Verbesserung der Stadtsauberkeit ist es wichtig, illegale Ablagerungen über 100 Liter Volumen und das sogenannte Littering wirksam zu reduzieren. Littering sind dabei kleinere Abfälle unter 100 Liter Volumen zum Beispiel durch Zigarettenkippen und To-Go-Verpackungen.
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft ist für die Bearbeitung der Ordnungswidrigkeitsanzeigen zu Verstößen gegen abfallrechtliche Vorschriften im Land Bremen zuständig. Dazu gehören auch Anzeigen, die dem Problem der „illegalen Müllablagerungen“ zugeordnet werden. Die Anzeigen werden von dem Ordnungsamt, der Polizei, der Die Bremer Stadtreinigung (DBS), Privatleuten und den Verwaltungsbehörden selbst eingereicht. Eine Abstimmung zwischen den beteiligten Stellen ist notwendig, weil es mehrere Schnittstellen gibt. Die Ermittlung und Abfallabräumung erfolgen durch die Bremer Straßenreinigung. Die Straßenreinigung hat bisher jedoch nicht die Befugnis, Personalien polizeilich aufzunehmen oder anderweitig mit polizeilichen Mitteln Sachverhalte aufzuklären.
Eine Bündelung der Tätigkeiten und Kompetenzen bei der Bremer Straßenreinigung wie zum Beispiel in Hamburg könnte effektiver und wirksamer sein. Es ermöglicht Chancen durch Verfahren aus einer Hand, den Überblick über Wiederholungstäter und die Reduktion von Schnittstellen.
Dabei ist zu prüfen, ob die Bremer Stadtreinigung bei den illegalen Ablagerungen das gesamte Verfahren von der Ermittlung bis zum Bußgeldverfahren übernehmen soll. Ebenso ist zu prüfen, ob sie Ordnungswidrigkeiten im Bereich Littering mit der Möglichkeit der Ermittlung von Personalien verfolgen sollte. Dabei wäre die Übertragung hoheitlicher Befugnisse zu untersuchen und darzulegen ebenso wie die Möglichkeit des Betretungsrechtes privater Grundstücke.
Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,
1. die möglichen rechtlichen Grundlagen für die Übertragung von Aufgaben der Verfolgung und Ahndung von illegalen Ablagerungen und Littering auf Die Bremer Stadtreinigung darzulegen und zu bewerten;
2. die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen und Fortbildungsbedarfe für eine solche Übertragung zu ermitteln und darzulegen;
3. die Vor- und Nachteile einer solchen Übertragung darzulegen und zu bewerten. Dabei ist auch der Aspekt von potentieller Gewalt gegen Mitarbeiter der DBS zu berücksichtigen;
4. einen möglichen zeitlichen Ablauf einer solchen Übertragung darzulegen;
5. den Deputationen für Umwelt, Klima und Landwirtschaft sowie Inneres sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten.
Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Arno Gottschalk, Derik Eicke, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Klaus-Rainer Rupp, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE