Für eine Welt ohne Hinrichtungen: Bremen gegen die Todesstrafe!

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE, der CDU und der FDP: Jamshid Sharmahd ist rund 100 km Luftlinie von Bremen aufgewachsen. Er ist Deutscher, in Teheran geboren, als Kind nach Deutschland gekommen und lebte später in Iran und den USA. Jamshid Sharmahd wurde im Februar in einem politischen Schauprozess zu Unrecht zum Tode verurteilt. Das Todesurteil wurde am 26. April 2023 vom Obersten Gerichtshof Irans letztinstanzlich bestätigt.

Jamshid Sharmahd ist rund 100 km Luftlinie von Bremen aufgewachsen. Er ist Deutscher, in Teheran geboren, als Kind nach Deutschland gekommen und lebte später in Iran und den USA. Jamshid Sharmahd wurde im Februar in einem politischen Schauprozess zu Unrecht zum Tode verurteilt. Das Todesurteil wurde am 26. April 2023 vom Obersten Gerichtshof Irans letztinstanzlich bestätigt.

Die iranische Führung ist laut Amnesty International für 65 Prozent der in 20 Ländern dokumentierten Hinrichtungen im vergangenen Jahr verantwortlich. Die Zahl der weltweiten Hinrichtungen habe im vergangenen Jahr den höchsten Wert seit fünf Jahren erreicht. Die von Amnesty International dokumentierten Zahlen für 2022 belegen, dass mindestens 883 Hinrichtungen in 20 Ländern vollzogen wurden. Die meisten davon in Iran, Saudi-Arabien und Ägypten. Inoffiziell führe China die Liste an. Das wahre Ausmaß der Anwendung der Todesstrafe in China bleibt unbekannt, da diese Daten als Staatsgeheimnis eingestuft sind. Im Iran werden Todesurteile und Hinrichtungen durch das Mullah-Regime als Instrument eingesetzt, um die seit September 2022 laufenden feministischen Proteste einschüchtern zu wollen. Von 13 hingerichteten Frauen wurden 12 im Iran exekutiert. Im Iran sind mindestens fünf Menschen für Straftaten hingerichtet worden, die sie als Minderjährige (unter 18-Jährige) begangen haben sollen.

Seit Mitte Oktober nimmt die Zahl der Hinrichtungen laut Berichten von Menschenrechtsorganisationen wieder deutlich zu. Auch hier muss die Weltöffentlichkeit genau hinschauen und darf nicht schweigen.

Jedes Todesurteil birgt eine furchtbare Geschichte und bringt immer Familientragödien mit sich. Bei unschuldig Verurteilten, wie in dem geschilderten Fall eines politischen Schauprozesses, ist die Tragödie ungleich schrecklicher mit Opfern auf der Anklagebank.

Justizirrtümer und Berichte, wie Menschen nach Jahrzehnten aus dem Gefängnis entlassen werden, lassen erschaudern. Menschen, die diesen Alptraum unschuldig durchlaufen mussten, fühlen sich um Lebenszeit, menschliche Beziehungen, den Aufbau einer eigenen, glücklichen Identität betrogen. Wenige haben die Chance, dem zu entkommen und durch eine Revision erfolgter Fehlurteile doch noch in Freiheit zu leben. Anders als bei Zeitstrafen oder bei einem Urteil zu lebenslanger Haft, lässt sich nach einer Hinrichtung das Urteil nicht mehr umkehren.

Bei der Forderung der endgültigen, weltweiten Abschaffung der Todesstrafe, geht es aber
nicht (allein) um den Schutz Unschuldiger. Es geht um die Abschaffung einer unwürdigen Pra-
xis, von der sich die Menschheit zivilisatorisch weiterentwickelt hat. Die Todesstrafe wider-
spricht den humanen Werten eines freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaats. Sie ist
grausam und hochmütig, ohne Notwendigkeit und Rechtfertigung. Staatliches Töten ist keine
angemessene Antwort auf Mord und Kriminalität. Die Todesstrafe verletzt die unantastbare Würde des Menschen im Kern und ihre Verhängung und Vollstreckung ist nicht mit den Prin-
zipien eines Rechtsstaats vereinbar.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
1. Die Bürgerschaft (Landtag) verurteilt die Todesstrafe als grausame, unmenschliche und entwürdigende Bestrafung, die gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verkündete Recht auf Leben verstößt und stellt fest, dass die weltweite Abschaffung der Todesstrafe eines der wichtigsten Ziele der weltweiten Menschenrechtspolitik ist.
2. Das Bundesland Bremen wird sich weiter dafür einsetzen, Initiativen für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe voranzutreiben und zu unterstützen beziehungsweise sich – als Zwischenschritt – für ein Moratorium in Staaten, die diese Strafe noch aussprechen, einsetzen.
3. Das Bundesland Bremen wird sich weltweit für eine Umwandlung von Todes- in Haftstrafen einsetzen.
4. Die Bürgerschaft (Landtag) wertschätzt die Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen und fordert bei allen Initiativen gegen die Todesstrafe auf Landes-, Bundes- und Europaebene auf, eng mit Nichtregierungsorganisationen zusammenzuarbeiten und diese in ihrer Arbeit zu unterstützen.

5. Die Bürgerschaft (Landtag) unterstützt aktiv Aktionen gegen die Todesstrafe und Bremens Engagement bei dem internationalen Netzwerk „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ (Cities for Life).

Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Cindi Tuncel, Maja Tegeler, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Dr. Wiebke Winter, Frank Imhoff und Fraktion der CDU
Thore Schäck und Fraktion der FDP