Ombudsperson nach §5a BremHG an den Hochschulen

Wir fragen den Senat:

1.Haben bereits alle öffentlichen Hochschulen im Land Bremen eine Ombudsperson nach §5a des Bremischen Hochschulgesetzes, die bei Problemen mit Studien- und Prüfungsleistungen vermitteln soll, eingesetzt und falls nicht, warum nicht?

2. Welche Unterstützungen gewähren die Hochschulen den Ombudspersonen z.B. in Form von Freistellungen, Sachmitteln oder Fortbildungen?

3. Wie bewertet der Senat ein Jahr nach Einführung die ersten Erfahrungen mit den Ombudspersonen an den bremischen Hochschulen?

Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE.