Einführung einer „Heuschreckensteuer“ im Land Bremen
Wir fragen den Senat:
1. Ist es nach Auffassung des Senats möglich, den Grunderwerbsteuersatz nach Wert oder Bestandsgröße zu staffeln, so wie es z.B. in Österreich derzeit eingeführt wird, ohne dass zuvor das Grunderwerbsteuergesetz auf Bundesebene geändert wird?
2. Wie bewertet der Senat die Gefahr, dass Investoren, die Grundstücke zum Zwecke des Wohnungsneubaus erwerben, im Sinne des „einheitlichen Vertragswerks“ auch für die noch zu errichtenden Wohnungen „Heuschreckensteuer“ entrichten müssen?
3. Welche konkreten Schritte plant der Senat zu unternehmen, um das Ziel einer „Heuschreckensteuer“ zu realisieren?
Nelson Janßen, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE