Bearbeitung der Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

Wir fragen den Senat:

1. Der Senat hat für den Stichtag 12. Oktober eine Wartezeit von vier Monaten angegeben, während der Menschen auf die Bearbeitung ihres Antrages auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz warten müssen. Wie hat sich die durchschnittliche Wartezeit zwischen der Antragstellung und der Leistungsgewährung seit dem 12. Oktober 2023 entwickelt?
2. Welche Maßnahmen plant der Senat oder hat diese bereits ergriffen, um die Zeit zu reduzieren, während der Menschen auf existenzsichernde Leistungen warten müssen?
3. Wie bewertet der Senat die Möglichkeit von Abschlagszahlungen und/oder den Einsatz von Verwaltungs-Poolkräften, um den Bearbeitungsstau kurzfristig abzubauen, eine zeitnahe Auszahlung der Grundsicherungsleistungen zu gewährleisten und Gerichtsverfahren zu vermeiden?

Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE