Zweites Ortsgesetz zur Änderung des Aufnahmeortsgesetzes

LeonidakisKinder und Jugend

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Drucksache 20/801 S „Entwurf zur Änderung des Ortsgesetzes zur Aufnahme von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in der Stadtgemeinde Bremen (BremAOG)“ wird wie folgt geändert:
a) Nach Ziffer 5. wird Ziffer 6 eingefügt::

„6. § 8 Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Kinder, die spätestens am 30.09. eines Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, sollen jeweils zum Beginn des Kindergartenjahres in Kindergärten aufgenommen werden. Für Ausnahmeentscheidungen durch die Senatorin für Kinder und Bildung regelt diese Näheres durch Verwaltungsvorschriften. Kinder die zwischen dem 01.10. und 31.12. eines Kindergartenjahres das 3. Lebensjahr vollenden, können bereits zum Beginn des Kindergartenjahres in Kindergärten aufgenommen werden.“
b) Die bisherigen Ziffern 6-10 werden zu Ziffern 7-11.

Bisher sollen Kinder, die bis zum 31.12. eines Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden, bereits zu Beginn des Kindergartenjahres in Kindergärten aufg-nommen werden.
Nach der Änderung soll für Kinder, die zwischen dem 01.10. und dem 31.12. 3 Jahre alt werden (sog. 4.-Quartal-Kinder), die Aufnahme in Kindergärten weiterhin möglich bleiben, jedoch nicht mehr als Regelfall vorgegeben werden. Damit sollen einerseits die Kita-Beschäftigten deutlich entlastet werden, weil sie weniger Kinder mit intensiveren frühkindlichen Unterstützungsbedar-fen mit der Personalausstattung einer Ü3-Gruppe zu betreuen haben. Andererseits soll den Belangen dieser Kinder besser Rechnung getragen werden.
Für etwas ältere Kinder, die bis zum 30.9. eines Kindergartenjahres 3 Jahre alt werden (sog. 3.-Quartal-Kinder), soll die bestehende Regelung zur Be-treuung in Ü3-Gruppen bestehen bleiben. Ausnahmeentscheidungen zur Betreuung dieser 3.-Quartal-Kinder in Ü3-Gruppen durch die Senatorin für Kinder und Bildung sind im Einzelfall weiterhin möglich.

Petra Krümpfer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Dr. Solveig Eschen, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE