Sicher und zügig zur Arbeit: Nachhaltige Verkehrsanbindungen sowie Verkehrssicherheit in der Hansalinie und im GVZ stärken

Der Gewerbepark Hansalinie (GPH) und das Güterverkehrszentrum (GVZ) gehören zu den größten Gewerbegebieten Bremens. Als profilierte Logistikstandorte erzeugen beide Gebiete ein enormes Aufkommen von Güter- und Personenverkehren, deren Bewältigung für die bestehenden Verkehrsinfrastrukturen eine Herausforderung darstellt – sowohl hinsichtlich der Anbindung ans städtische und regionale Umfeld als auch hinsichtlich der Verkehre innerhalb der jeweiligen Gebiete.

Eine Studie des Instituts Arbeit und Wirtschaft (iaw), beauftragt von Handels- und Arbeitnehmerkammer, hat herausgearbeitet, dass die momentanen verkehrlichen Gegebenheiten in beiden Gebieten für die Beschäftigten und ihre Unternehmen mit diversen Problemen verbunden sind.

Insbesondere diejenigen, die mit ÖPNV und Rad unterwegs sind, müssen auf dem täglichen Arbeitsweg mit Defiziten bei Anbindung und Verkehrssicherheit leben. Die Folge dieser Missstände sind Zeitverlust, Unzufriedenheit und eine verbreitete Beeinträchtigung des Sicherheitsempfindens auf dem Weg zum Arbeitsplatz. Letzteres betrifft laut Studie im besonderen Maße weibliche Beschäftigte im GPH.

Die Einführung und Verstetigung der sehr gut ausgelasteten Expressbuslinie 63S ist ein erfolgreiches Beispiel für bereits angestoßene Verbesserungen. Die Befragungsergebnisse machen jedoch deutlich, dass weitere Schritte folgen müssen. Die Autoren der Studie leiten, auch unter Berücksichtigung bereits beschlossener Maßnahmen und politischer Zielsetzungen (u.a. im Rahmen des VEP), eine Reihe von Handlungsempfehlungen ab. Dies wird mit der Anregung verbunden, einige bereits anvisierte Schritte gegenüber bisherigen Planungen zeitlich vorzuziehen. Bei der Frage nach einer Neupriorisierung sind die aktuellen finanziellen und personellen Rahmenbedingungen der BSAG zwingend zu berücksichtigen. Zugleich darf es trotz dieser Herausforderungen nicht dazu kommen, dass hinsichtlich der Anbindung und Verkehrssicherheit in beiden Gewerbegebieten keinerlei Anstrengungen verfolgt werden. Es bedarf einer hinsichtlich Kosten-, Personal- und Planungsaufwand sorgsamen Abwägung der auf GVZ und GPH bezogenen Maßnahmen mit den stadtweiten Entwicklungsvorhaben.

Die verkehrliche Gesamtsituation im GPH wird sowohl von den Beschäftigten als auch ihren Arbeitgeber*innen noch kritischer eingeschätzt als im GVZ. Da mit der geplanten Erweiterung des GPH das Verkehrsaufkommen über alle Verkehrsträger hinweg künftig noch weiter zunehmen wird, ist es insbesondere dort geboten, zielgerichtet Verbesserungen zu erreichen.

Durch die Umsetzung zielgerichteter Maßnahmen entsteht auf diese Weise nicht nur für die einzelnen Beschäftigten, sondern auch für die Unternehmen ein Mehrwert, da die Verbesserung der Verkehrssituation eine Aufwertung des Standorts bedeutet. Das steigert die Attraktivität der Betriebe für künftige Arbeitnehmer*innen. Überdies begünstigt eine Stärkung des Umweltverbundes den Umstieg auf emissionsarme Mobilitätsformen, was einen elementaren Beitrag zur Erreichung der Bremer Klimaziele darstellt. Laut Studie ist das Umstiegspotenzial unter den Beschäftigten sehr groß: Mehr als die Hälfte der Pkw-Nutzer*innen in beiden Gewerbegebieten kann sich einen solchen Wechsel vorstellen.

Die Erreichbarkeit des Gewerbeparks Hansalinie kann beispielsweise durch multimodale Mobilitätsdienstleistungen (vernetztes Angebot an Verkehrsmitteln) deutlich verbessert werden. Deswegen soll u.a. geprüft werden, ob an der Haltestelle Stackkamp Bike-Sharing-Angebote, möglicherweise wie in Achim als betriebliche Angebote, sowie sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder geschaffen werden können. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Hansalinie an die, im VEP 2025 geplanten, Radpremiumrouten D.15 und D.19c angeschlossen wird.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:
Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,
1. die bisherige Priorisierung der für den Gewerbepark Hansalinie (GPH) und das Güterverkehrszentrum (GVZ) geplanten Maßnahmen zu überprüfen, insbesondere
a) auf die Möglichkeit eines zeitlichen Vorziehens zügig realisierbarer und kostengünstiger Maßnahmen, wie
o die Herstellung neuer sowie die Erneuerung bestehender Fahrbahnmarkierungen und der Beschilderung zur Kennzeichnung von Fahrradwegen und Fahrradfurten, speziell in Kreuzungsbereichen und an Knotenpunkten,
o den Bau von Witterungsschutzeinrichtungen unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit an allen Haltestellen, wo diese bisher fehlen,
b) dabei Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit prioritär zu behandeln;
2. alle darüberhinausgehenden mittel- bis langfristigen Handlungsempfehlungen der Studie des Instituts Arbeit und Wirtschaft (iaw) auf ihre Eignung zu prüfen und ggf. in die einschlägigen Planwerke des Senats zu integrieren, insbesondere
a. die Umsetzung von – von der Fahrbahn getrennten – Fahrradwegen in allen Straßenabschnitten unter Berücksichtigung der verfügbaren Flächen, wobei auch gemeinsame Fahrrad- und Gehwege möglich sein sollen,
b. Maßnahmen zur finanziellen Beteiligung von Betrieben an Angeboten wie Werksbussen oder öFfentlichen Busverkehren zu prüfen,
c. eine bessere Anbindung der Gewerbegebiete im ÖPNV zu prüfen und begleitende Maßnahmen wie kostenfreie sichere Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sicherzustellen,
d. das Stadt-Regionale-Verkehrskonzept weiter auszuarbeiten, um auch aus der Region die Gewerbegebiete mit dem ÖPNV direkt anbinden zu können;
3. eine bessere bzw. schnellere Anbindung der Hansalinie zu ermöglichen, durch
a. Bike-Sharing-Angebote und sichere Abstellmöglichkeiten an der Haltestelle Stackkamp,
b. eine Beleuchtung der Autobahnüberquerung am Koppelweg,
c. eine bessere Abstimmung der Fahrpläne der Linie 42 und der Regio-S-Bahn am Haltepunkt Bahnhof Hemelingen/Hannoverische Straße,
d. eine attraktivere Radverkehrsanbindung der Hansalinie durch einen Anschluss an die Radpremiumrouten D.15 und D.19c;
4. für alle Maßnahmen eine Kostenkalkulation zu erstellen, um Beteiligungen von Unternehmen zu ermöglichen;
5. sämtliche Maßnahmen mit den Stakeholder*innen an beiden Gewerbestandorten abzustimmen;
6. der städtischen Deputation für Wirtschaft und Häfen sowie der städtischen Deputation für Mobilität, Bau und Stadtentwicklung bis sechs Monate nach Beschlussfassung und im Anschluss jährlich zu berichten.

Dr. Emanuel Herold, Ralph Saxe, Dr. Henrike Müller und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Volker Stahmann, Anja Schiemann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Tim Sültenfuß, Klaus-Rainer Rupp, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE