Temporäre Lernangebote für Kinder mit Förderbedarfen an den Schulen in Bremen zeitnah bedarfsgerecht ausweiten und bis zum Schuljahr 2023/24 sicherstellen

Zur Umsetzung der Inklusion an den Bremer Schulen gehört ein steter Wechsel von gemeinsamem Unterricht, binnendifferenzierten Angeboten und auch zeitweiser Außendifferenzierung einzelner Schüler*innen oder Lerngruppen. So können Kinder und Jugendliche stets auf ihrem Niveau und nach ihren eigenen Bedürfnissen gefördert werden. Mittelfristiges Ziel ist dabei, dass auch für Schüler*innen mit Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung sämtliche Außendifferenzierung an der Stammschule der jeweiligen Schüler*innen stattfindet, nur im Ausnahmefall auch in der Region und dass somit eine Beschulungsmöglichkeit an einem eigenen Förderzentrum nicht mehr benötigt wird.

Eine Form der vorübergehenden getrennten Beschulung innerhalb der Stammschule ist dabei das „Projekt Übergang“, ein von Prof. Ulrike Becker entwickelter Ansatz zur inklusiven Bildung und Beschulung von Kindern und Jugendlichen bei massiven Beeinträchtigungen im Sozialverhalten. Es wurde zunächst an Berliner und Hamburger Schulen umgesetzt und wissenschaftlich begleitet. Bei dem „Projekt Übergang“ rücken die Kooperation, die Beratung, die Anerkennung und die Vernetzung in den Mittelpunkt der Förderung. Fünf Lernzugänge wirken zusammen: die temporäre Lerngruppe „Übergangsklasse“, die Elternberatung, die Beratung des Pädagog*innenteams, die Kooperation zwischen Schule und Jugendhilfe und die Integration dieser Kinder mit Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung in den Klassenverband ihrer Regelschule. Der Förderansatz bietet den Schüler*innen ein besonderes und auf ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot, um sie an ihrem Regelschulstandort halten zu können. Die Eltern werden von vornherein eng einbezogen und spielen eine wichtige Rolle.

Auch in Bremen gibt es bereits 15 Grundschulen, an denen das „Projekt Übergang“ oder vergleichbare temporäre Lerngruppen umgesetzt werden. Im Bereich der Sekundarstufe 1 arbeiten derzeit noch keine Schulen mit dem „Projekt Übergang“, hier gibt es jedoch bereits erste Planungen. Die Grundschulen berichten durchweg über positive Erfahrungen. Wichtig ist es bei der Einrichtung des „Projekt Übergangs“ oder ähnlicher temporärer Lerngruppen an weiteren Schulen, dass diese eng mit den Regionalen Betreuungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ) und dem Amt für Soziale Dienste zusammenarbeiten, um individuell angepasste Lösungen für die Schüler*innen zu finden. Auch dem Landesinstitut für Schule kommt eine wichtige Rolle zu, da es die Schulleitungen und Lehrkräfte entsprechend über zusätzliche Aus- und Fortbildungen qualifiziert.

Politisches Ziel ist es nun, an weiteren Grund- und ersten Sekundarstufe 1-Schulen in Bremen temporäre Lerngruppen wie das „Projekt Übergang“ einzurichten, um auch für Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung eine bedarfsgerechte inklusive Beschulung zu erfüllen und ihre Sonderbeschulung zukünftig zu vermeiden. Hierdurch wird dem Auftrag aus dem § 70a Absatz 4 des Bremischen Schulgesetzes Rechnung getragen, das Förderzentrum an der Fritz-Gansberg-Straße, welches derzeit einen Teil dieser Schüler*innen beschult, am 31. Juli 2024 zu schließen. Um einen fließenden Übergang zu gewährleisten, sollen die notwendigen Kapazitäten, die eine inklusive Beschulung sicherstellen, für diese Schüler*innen bereits zum Schuljahr 2023/24 zur Verfügung gestellt werden.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf, die Ausweitung temporärer Lerngruppen wie beispielsweise das „Projekt Übergang“ auf weitere Grund- und Sekundarstufe 1-Schulen in Bremen für Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf im Bereich sozial-emotionale Entwicklung vorzubereiten und dafür Sorge zu tragen, dass die dafür benötigten zusätzlichen Finanzmittel in den im neuen Jahr beginnenden Haushaltsberatungen verbindlich angemeldet werden. Die Zentren für Unterstützende Pädagogik (ZUP) an den jeweiligen Schulstandorten, die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ), das Amt für Soziale Dienste und das Landesinstitut für Schule sollen in die Planungen und konkrete Umsetzung eng einbezogen werden. Hierbei ist zu überprüfen, ob für die ReBUZ ebenfalls zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden müssen, um die Beschulung in den Regionen zu begleiten. Die am Förderzentrum an der Fritz-Gansberg-Straße vorhandene Expertise soll von Beginn an eng eingebunden werden und den Prozess fachlich begleiten. Der Deputation für Kinder und Bildung ist bis März 2021 eine Ausbauplanung der temporären Lerngruppen für den Zeitraum bis 2023/24 vorzulegen und über den aktuellen Stand der Umsetzung halbjährig zu berichten.

Christopher Hupe, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gönül Bredehorst, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Miriam Strunge, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE