Solidarität mit der Freiheitsbewegung im Iran – Für Freiheit, Menschenrechte und Demokratie
Seit Ende Dezember 2025 gehen im Iran erneut mutige Menschen auf die Straße, um gegen Unterdrückung, Willkür, staatliche Gewalt und Misswirtschaft zu protestieren. Dabei kämpfen sie unter hohem persönlichem Risiko für grundlegende Freiheitsrechte, Gleichberechtigung und demokratische Teilhabe in ihrem Land. Die Proteste stehen für den Wunsch nach einem Leben in Würde, ohne Angst vor Repression, Verfolgung und Gewalt. Damit setzt sich eine lange Geschichte des Widerstands gegen das islamistische Regime fort, die zuletzt vor knapp vier Jahren einen ihrer Höhepunkte erreichte. Der Slogan „Jin, Jiyan, Azadî“ - „Frauen – Leben – Freiheit“ (persisch: „Zan – Zendegi – Azadi“) wurde 2022 nach dem Tod von Jina Mahsa Amini zum Leitspruch der iranischen Protestbewegung. Amini starb nach ihrer Festnahme durch die sogenannte Sittenpolizei wegen eines angeblich „nicht korrekt“ getragenen Kopftuchs. Der Fall wurde zum Auslöser für landesweite Demonstrationen, die sich schnell zu einem breiten Protest gegen Unterdrückung, Gewalt und fehlende Frauen- und Freiheitsrechte entwickelten.
Die Parole steht historisch im Kontext jahrzehntelanger Einschränkungen von Frauenrechten seit der Islamischen Revolution 1979 und symbolisiert den Kampf für Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und demokratische Freiheit. Trotz massiver staatlicher Repression wurde „Frauen – Leben – Freiheit“ zu einem international bekannten Zeichen solidarischen Widerstands gegen ein autoritäres Regime. Die jüngsten Demonstrationen nehmen nach Einschätzung internationaler Beobachter zunehmend revolutionäre Züge an. Wirtschaftliche Not, gewaltsame Unterdrückung und der Wunsch nach Freiheit verbinden sich zu einer Bewegung, die weite Teile des Landes erfasst hat.
Das theokratisch-autoritäre Regime im Iran reagiert auf die landesweiten Proteste mit extremer Gewalt. Sicherheitskräfte gehen systematisch gegen Demonstrierende vor; es kommt zu willkürlichen Festnahmen, Folter, massenhaften Tötungen und unfairen Gerichtsverfahren, es droht eine dramatische Zunahme von Todesurteilen und Hinrichtungen. Mindestens 10.000 Menschen sollen allein bis Mitte Januar 2026 verhaftet worden sein. Zugleich unterbindet das Regime in weiten Teilen des Landes den Zugang zu Internet und Mobilfunk, um die Proteste zu isolieren und unsichtbar zu machen. Die Vereinten Nationen haben die sofortige Wiederherstellung der Kommunikationsfreiheit gefordert. Gewalt und Isolation zeigen, dass das iranische Regime mit allen Mitteln um sein Überleben kämpft. Eine Situation, die zusätzlich zur wirtschaftlich desolaten Lage des Landes für immer mehr Menschen im Iran lebensgefährlich wird. Nach Angaben internationaler Beobachter sind im Zuge der Repression bereits tausende Menschen getötet worden. Vor dem Hintergrund, der sich weiter verschärfenden Menschenrechtslage im Iran sollte das Land Bremen – analog zu Nordrhein-Westfalen – einen auf drei Monate befristeten Abschiebestopp in den Iran erlassen, wobei Gefährder sowie Personen, die schwere Straftaten begangen haben von dem generellen Abschiebestopp ausgenommen sind.
In dieser Lage ist es von zentraler Bedeutung, dass die Welt hinschaut und sich Politik und Zivilgesellschaft positionieren. Neben einer eindeutigen Positionierung ist es darüber hinaus auch Zeit zu handeln und Maßnahmen zu ergreifen, die Vertreter des Regimes sanktionieren.
Die Bremische Bürgerschaft setzt vor diesem Hintergrund ein klares politisches Signal: Bremen steht an der Seite der Frauen- und Freiheitsbewegung im Iran und verurteilt das Handeln des iranischen Regimes als schwere Verletzung der Menschenrechte und der grundlegenden Prinzipien des Völkerrechts.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft stellt fest:
1. Die Bremische Bürgerschaft bekennt sich zu den universellen Werten von Freiheit, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Diese Werte sind nicht relativierbar und gelten unabhängig von nationalen Grenzen.
2. Die Bremische Bürgerschaft verurteilt die brutale Reaktion des iranischen Regimes auf die Proteste sowie willkürliche Verhaftungen, Folter, Tötungen sowie die angekündigten Schnellverfahren und drohenden Hinrichtungen aufs Schärfste.
3. Die Bürgerschaft erklärt ihre Solidarität mit der Frauen- und Freiheitsbewegung im Iran.
Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,
1. gegenüber der Bundesregierung klar Position zu beziehen und folgende Maßnahmen zu unterstützen bzw. einzufordern:
a. gezielte Sanktionen gegen alle Verantwortlichen der Repression sowie ihre Familienmitglieder unverzüglich auszuweiten und durchzusetzen, insbesondere gegen die Führungsebene der Regierung, der Justiz, der Revolutionsgarde und der Sicherheitsapparate inkl. Einreiseverbote und Asset-Freeze;
b. sich mit Nachdruck auf EU-Ebene für die Einstufung der Islamischen Revolutionsgarde (IRGC) als Terrororganisation einzusetzen und bis zu deren Umsetzung alle verfügbaren Sanktionsinstrumente gegen deren Strukturen zu nutzen;
c. Maßnahmen zur Verhinderung des Ölverkaufs durch die sogenannte Schattenflotte des Regimes zu unterstützen;
d. Programme zur Unterstützung freier Information und sicherer Kommunikation (Umgehung von Netzsperren) massiv gestärkt werden;
e. die systematische Einschüchterung, Überwachung und Bedrohung von Exil-Iranerinnen und -Iranern in Deutschland und Europa als staatliche Repressionspraxis des iranischen Regimes anzuerkennen und strafrechtlich durch Polizei- und Sicherheitsbehörden konsequent zu verfolgen;
f. humanitäre Visa/Aufnahmeprogramme für besonders gefährdete Aktivisten, Journalisten, Menschenrechtsverteidiger im beschleunigten Verfahren zu starten und bestehende Visa zu verlängern;
g. internationale Untersuchungen, Beweissicherung und strafrechtliche Verfolgung der Verantwortlichen für Menschenrechtsverbrechen aktiv zu unterstützen;
h. gemeinsam mit europäischen Partnern strukturierte Gespräche mit Vertreterinnen du Vertretern der verschiedenen iranischen Oppositionskräfte im Exil aufzunehmen, um im Falle eines Machtwechsels einen friedlichen Übergang im Iran zu unterstützen.
2. auf Landesebene Maßnahmen zu ergreifen, um die Lage der Bevölkerung im Iran und die dort stattfindenden Verletzungen der Menschenrechte zu thematisieren. Dazu gehört:
a. analog zu anderen Bundesländern wie z.B. NRW einen auf drei Monate befristeten Abschiebestopp in den Iran zu erlassen;
b. Schutz und Unterstützung für Betroffene von Einschüchterung/Bedrohung in Bremen und Bremerhaven zu stärken und hierbei auch Minderheiten und die Geschlechterperspektive zu berücksichtigen
c. gemeinsam mit den Hochschulen im Lande Bremen ein Freiheits-Stipendium für Studierende/Wissenschaftler aus dem Iran zu prüfen und umzusetzen d. entschieden gegen regimenahe Strukturen der Islamischen Republik Iran im Lande Bremen vorzugehen.
e. weiterhin Landesmittel, Räume und Förderprogramme nicht an Organisationen, Vereinen oder Projekten zur Verfügung gestellt werden, die nachweislich dem iranischen Regime nahestehen, von ihm gesteuert werden oder gezielt dessen Propaganda und Narrative verbreiten.
3. den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit sechs Monate nach Beschluss des Antrags über den Umsetzungsstand der Forderungen zu unterrichten.
Fynn Voigt, Thore Schäck und FDP-Fraktion
Heiko Strohmann, Dr. Wiebke Winter und Fraktion der CDU
Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
