Schlussantrag Feststellungsklauseln, Kreditermächtigung etc.

Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

1. Das Haushaltsgesetz 2020 wird wie folgt geändert:
a) § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „3 500 589 880 Euro“ wird auf „3 528 564 880 Euro“ geändert.
b) § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „8 007“ im ersten Satz wird ersetzt durch „8 023“.
c) § 9 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „537 555 410 Euro“ wird auf „557 555 410 Euro“ geändert.
2. Der Senat wird gebeten, die sich aus den beschlossenen parlamentarischen Ände-rungsanträgen ergebenden Veränderungen in der Anlage 1 (Haushaltsübersicht, Finanzierungsübersicht, Kreditfinanzierungsplan etc.) zum Haushaltsgesetz 2020 bei der Verkündung der Haushaltsgesetze zu berücksichtigen. Änderungen des Til-gungsplans sind nicht erforderlich.

Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE