Schlussantrag Feststellungsklauseln, Kreditermächtigung etc.

Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Das Haushaltsgesetz 2020 wird wie folgt geändert:
a) § 1 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „8 505 616 600 Euro“ wird auf „8 515 616 600 Euro“ geändert.
b) § 1 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „7 765“ im ersten Satz wird ersetzt durch „7 771“.
c) § 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
Die Angabe „1 140 610 150 Euro“ wird auf „1 150 610 150 Euro“ geändert.
d) Der Tilgungsplan als Anlage 2 zum Haushaltsgesetz 2020 ist wie folgt zu ändern:
„Die Nettokreditaufnahme gemäß § 16 Absatz 2 Haushaltsgesetz von ins-gesamt 900 000 000 Euro ist beginnend im Jahr 2024 über den Zeitraum von 30 Jahren mit einer Rate von 30 000 000 p.a. Euro zu tilgen.“
2. Der Senat wird gebeten, die sich aus den beschlossenen parlamentarischen Änderungsanträgen ergebenden Veränderungen in der Anlage 1 (Haushaltsübersicht, Finanzierungsübersicht, Kreditfinanzierungsplan etc.) zum Haushaltsgesetz 2020 bei der Verkündung der Haushaltsgesetze zu berücksichtigen.

Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE