Rückgabe geraubter Kulturgüter aus kolonialen Kontexten

Die Epoche des Kolonialismus gehört zu den verbrecherischen Abschnitten der deutschen Geschichte. Im Zuge der wirtschaftlichen Ausbeutung der Kolonien gab es seit Beginn dieser Gebietsaneignungen auch einen großangelegten Abtransport künstlerischer Artefakte aus den außereuropäischen Herrschaftsgebieten. Viele Ausstellungsstücke, Kunstwerke und sakrale Kultgegenstände wurden damals geraubt oder wechselten durch vertragliche Enteignung in neue Besitzverhältnisse. In der Folge entstanden in Deutschland und Europa etliche volkskundliche Museen, die einen exotisierenden und rassistischen Blick auf eine als fern empfundene Welt ermöglichten und die die kolonialen Bestrebungen der aufstrebenden Großmacht einer breiten Öffentlichkeit nahebringen sollten. Die betreffenden Kulturen wurden dabei sowie bei anderen Anlässen wie zum Beispiel Völkerschauen als minderwertig und archaisch dar-gestellt. Dadurch sollte die vermeintliche kulturelle Überlegenheit der Kolonialmächte demonstriert werden. Diese rassistischen Narrative prägen unser Denken zum Teil noch heute.

Mit dem sogenannten Eckpunktepapier „Umgang mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ (aktualisiert im März 2021) haben sich Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände zu der Aufgabe bekannt, Transparenz über diese Bestände herzustellen und gemeinsam mit Vertreter:innen der Herkunftsgesellschaften Kriterien und Verfahren für die Rückgabe dieser Bestände zu erarbeiten. Im Land Bremen wurden bereits 2019 die „Kulturpolitischen Leitli-nien zum Umgang mit dem kolonialen Erbe“ beschlossen, in denen ausdrücklich der Wille zur Rückgabe formuliert ist, sofern diese von den Herkunftsgesellschaften gewünscht wird. Häufig ist umfangreiche Provenienzforschung notwendig, um klären zu können, woher die Kulturgüter stammen und an wen sie heute zurückzugeben wären. Das Bremer Übersee-Museum gehört mit mehreren Forschungsprojekten zur Provenienz von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten zu den bundesweit führenden Einrichtungen auf diesem Gebiet. So wird unter anderem gemeinsam mit dem Deutschen Schifffahrtsmuseum in Bremerhaven zur Rolle maritimer Logistik bei der Verbringung von Kulturgütern geforscht.

Im Jahr 2020 folgte die Gründung einer Kontaktstelle „Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ bei der Kulturstiftung der Länder in Berlin. Ihre Aufgabe ist es nun, Anfragen aus dem Aus- und Inland entgegenzunehmen und an die richtigen Ansprechpartner:innen zu vermitteln. Da Kulturpolitik in der Bundesrepublik Angelegenheit der Länder ist und aus diesem Grund eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen bezüglich der Rückgabe von Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten gilt, soll so insbesondere den Herkunftsgesellschaften der Weg zu den einzelnen Institutionen und Beständen erleichtert werden.

Diese Entwicklung ist ausdrücklich zu begrüßen. Angesichts der anhaltenden Forderungen nach Restitution – mit Eröffnung des Berliner Humboldt-Forums ist diese Diskussion derzeit besonders aktuell – ist der Senat gefordert, sich zu der in den letzten Jahren veränderten Haltung in den Museen sowie über die praktischen Wege, sich zu der in den letzten Jahren veränderten Haltung in den Museen sowie über die praktischen Wege zur Rückgabe von Sammlungsgut zu positionieren. Allerorts müssen Regierungen sicherstellen, dass das In-teresse, attraktive Sammlungsgüter in den Beständen zu behalten, der historischen Verantwortung hinsichtlich der Herkunft dieser Güter weicht und unrechtmäßig in Besitz genommenes Kulturgut zur Rückgabe angeboten wird. Mit hoher Priorität muss dabei besonders die Rückgabe von menschlichen Gebeinen vorangetrieben werden. Zentrale Datenbanken und wissenschaftliche Begleitung können dabei helfen, etwaige Interessens- und Rollenkonflikt zwischen Eigentümerinstitutionen und Forschungsinstitutionen zu adressieren.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt es, wenn sich Bremer Kultureinrichtungen gemeinsam mit von Rassismus betroffenen Menschen für einen Aufarbeitung des Kolonialismus einsetzten. Eine besondere Verantwortung besteht darin aufzuzeigen, wie Kulturgüter aus kolonialen Kontexten eingesetzt wurden, um rassistische und kolonialherrschaftsverherrlichende Narrative zu schaffen und zu bestärken, sowie aufzuzeigen, welchen Einfluss diese Narrative bis heute haben.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) erwartet nach der Überprüfung und Einordnung der Artefakte in Bremer Beständen eine aktive Kooperation mit den Herkunftsgesellschaften und -staaten zur Festlegung des weiteren Umgangs mit den Exponaten.
3. Die Bürgerschaft (Landtag) bekennt sich dabei zur Rückgabe geraubter oder anderweitig unrechtmäßig erworbener Artefakte an die Herkunftsgesellschaften als beste Lösung. Auch eine rechtliche Überschreibung in das Eigentum der Herkunftsgesellschaften mit dem Zweck, die Gegenstände anschließend von den Herkunftsgesellschaften zu leihen, stellt einen verantwortungsvolleren Weg dar als der Verbleib im Eigentum bremischer Einrichtungen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge darüber hinaus beschließen:
1. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die Provenienzforschung zu den Bremer Beständen aktiv weiter voranzutreiben und Vertreter:innen der Herkunftsgesellschaften im Rahmen einer kooperativen Provenienzforschung in diesen Prozess einzubinden.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf darauf hinzuwirken, dass bei der Provenienzforschung und Rückführung der Bereich der menschlichen Gebeine prioritär behandelt wird, und sicherzustellen, dass die Objekte bis zum Zeitpunkt der Rückgabe weder ausgestellt noch an ihnen Forschungen vorgenommen werden, die nicht der Rückführung dienen.
3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass ergänzend zur Forschungsförderung im Bereich Provenienz eine Förderung eingerichtet wird, welche die Museen und Sammlungen finanziell bei der Rückgabe von Artefakten aus kolonialem Kontext, besonders bei der Rückgabe von menschlichen Gebeinen, unterstützt.
4. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich gegenüber dem Bund und den anderen Ländern dafür einzusetzen, dass die Arbeit der „Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland“ bestmöglich unterstützt wird.
5. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert vom Senat einen Bericht über die Bemühungen der Bremer Kultureinrichtungen zur Restitution von Kulturgütern; dieser soll umfassend die Bestände sowie den Erkenntnisstand hinsichtlich ihrer Herkunft zeigen und auch für die Zukunft nachweisbar festhalten, welche Wünsche die jeweiligen Herkunftsgesellschaften hinsichtlich des Umgangs mit den betreffenden Kulturgütern äußern.
6. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, gemeinsam mit den Kulturgut bewahrenden Institutionen im Land Bremen sicherzustellen, dass alle für eine Restitution relevanten Informationen an die „Kontaktstelle für Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten in Deutschland“ und die dort angesiedelten Datenbanken weitergeleitet werden und ein solches System zum Informationsaustausch auch für EU-weite Bestände etabliert wird.
7. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, zu benennen, wie viel Arbeitsaufwand für die Erforschung der Provenienz aller Güter aus kolonialen Beständen in etwa erforderlich ist und welche weiteren Mittel notwendig sind, um die Rückgabe geraubter Güter auf absehbare Zeit sicherzustellen. Ebenso soll geprüft werden, an welcher möglichst unabhängigen Stelle diese Mittel am besten einzusetzen sind und wie dabei ein Rollenkonflikt zwischen Eigentümerinstitution und Forschungsinstitution vermieden werden kann.
8. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die kulturgutbewahrenden Einrichtungen weiterhin und bestmöglich beim Einwerben von Drittmitteln, beispielsweise vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste, zu unterstützen.

Elombo Bolayela, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Miriam Strunge, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Kai Wargalla, Ralph Saxe, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen