„Music was my first love“ – Musikclubs als Kulturorte anerkennen und fördern

Musikclubs sind für sehr viele Bremerinnen/Bremer ein wichtiger Bestandteil ihres kulturellen Lebens. Sie bieten Künstlerinnen/Künstlern verschiedensten Genres eine Bühne und somit auch verschiedensten Menschen eine musikalische Heimat – einen Ort, an dem Musikgenuss im Mittelpunkt steht. Darüber hinaus sind sie Orte, an denen Leidenschaft für Musik entsteht, in denen lokale Künstlerinnen/Künstler zum ersten Mal live vor Publikum auftreten, in denen die Lieblingsband einen Tour Stop einlegt und um die herum sich neue Labels gründen. Viele Musikclubs sind zudem über die Funktion als musikalische Spielstätte zivilgesellschaftlich aktiv und setzten sich aktiv für Antifaschismus und Antidiskriminierung im Allgemeinen ein. Sie bilden somit auch wichtige Schutz- und Identifikationsorte für Personen, die in der Mehrheitsgesellschaft von Diskriminierung betroffen sind. Weiter sind sie ein Ort für experimentelle Formate, für Lichtkunst, szenische Installationen und vieles weitere. Trotzdem leiden Musikclubs beziehungsweise ihre Betreiberinnen/Betreiber an mangelnder Anerkennung ihres kulturellen Wertes.

Musikclubs finanzieren ihr wertvolles kulturelles Programm zumeist eigenwirtschaftlich durch Einnahmen aus Eintrittspreisen und Getränkeverkäufen und nur sehr selten werden sie durch staatliche Förderung in die Lage versetzt, sich gänzlich auf ihr kulturelles Wirken zu konzentrieren. Dies spricht zum einen für die Zahlungsbereitschaft und Wertschätzung des Publikums und zum anderen für die Motivation der Betreiberinnen/Betreiber, oft auch unter prekären Bedingungen, ihrem Engagement nachzugehen. Bei Musikclubs sind sowohl kulturelle als auch wirtschaftliche Aspekte zu beachten, die beiden Logiken stehen sich hier nicht gegensätzlich gegenüber, doch deutlich ist: Der Wirtschaftsbetrieb geschieht hier zumeist zum Zwecke des Kulturbetriebs und nicht andersherum.

Diese Einsicht muss sich auch auf die finanzielle Förderung von Clubkultur auswirken. Die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen von Musikclubs, wie etwa eine Steigerung der Standortattraktivität, oder die Stärkung der Musik- und Kreativwirtschaft geben allen Anlass für eine Förderung durch Instrumente der Wirtschaftsförderung zu diesem Zwecke. Jedoch dürfen die über den kulturellen Zweck hinaus positiven Auswirkungen von Musikclubs sowie deren Fähigkeit, hohe Anteile der benötigten finanziellen Mittel eigenwirtschaftlich aufzubringen, nicht als Versagensgrund für Kulturförderung herangezogen werden.

Musikclubs werden aktuell gemäß BauNVO als Vergnügungsstätten eingeordnet und führen so planungsrechtlich ein Schattendasein zwischen Spielhallen, Wettbüros, Bordellen und Pornokinos. Hier kommt nicht nur die mangelnde Wertschätzung des kulturellen Anspruchs von Musikclubs zum Ausdruck, auch erschwert diese gesellschaftlich überholte, planungsrechtliche Einstufung die Ansiedlung von Musikclubs in vielen Gebieten. Auch sind Musikclubs und Spielstätten an vielen Orten bedroht durch zukünftige schallsensible Nutzungen im Umfeld. So kann die Umwandlung eines Nachbargrundstücks von einer gewerblichen Nutzung zu einer Wohnnutzung derzeit schnell das Aus für eine etablierte Spielstätte bedeuten. Da im Sinne der Urbanisierung sowohl die innenstädtische Lage von Musikclubs und Kultureinrichtungen wichtig ist, als auch Nachverdichtung und die Schaffung von neuem Wohnraum, muss passiver Lärmschutz schon früh im Planungsprozess der hinzukommenden Nutzungen mitgedacht werden. Eine Neuplanung darf den Bestand vor Ort nicht gefährden. Städte wie London und Berlin haben dieses unter dem Stichwort „Agents of Change“ bekannte Prinzip bereits beschlossen.

Der kulturelle Anspruch von Musikclubs wird im Falle von elektronisch ausgerichteten Musikclubs bedauerlicherweise besonders häufig negiert. Die Tatsache, dass die Künstlerinnen/Künstler der elektronischen Genres wie House, Techno, Dubstep, Drum & Bass, Breakbeat, Goa und vieler weiterer ihre Musik live teils mit der Hilfe von DJ-Mixern, Plattenspieler, USB-Abspielgeräten zur Aufführung bringen, führt bei Außenstehenden rein optisch häufig zu Verwechselungen mit einfacher Unterhaltungsmusik in Diskotheken. Während dort lediglich Musikstücke fremder Künstlerinnen/Künstler hintereinander abgespielt werden, entsteht auf den DJ-Pulten elektronischer Musikclubs und in Live-Setups durch Effektgeräte, Loops, Filter und so weiter eine individuelle und einzigartige Komposition aus Musikstücken.

Die Clubkultur hat im kulturellen Leben, besonders der jungen Bevölkerung, erheblich an Relevanz gewonnen. Gleichzeitig sind im Zuge der Digitalisierung völlig neue Genres entstanden und aus diesen wiederrum verschiedenen Kulturen des Genusses von Musik. Es ist überfällig, diese Entwicklungen anzuerkennen, den Betreiberinnen/Betreibern von Musikclubs, die diese befördern, Respekt auszusprechen und sie als wertvollen Teil des kulturellen Stadtlebens anzuerkennen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bürgerschaft (Landtag) erkennt an, dass Musikclubs und die Clubkultur im Allgemeinen einen wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens bilden.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen musikalische beziehungsweise kulturelle Angebote in Clubs im Rahmen der Kulturförderung Unterstützung erhalten könnten. Hierbei sind einzelne Programme, Veranstaltungen oder Konzerte, die sich wirtschaftlich nicht selbst tragen, in den Blick zu nehmen. Außerdem möge der Senat prüfen, ob finanzielle Mittel zur Realisierung einer solchen Förderung im Doppelhaushalt 2022/2023 bereitgestellt werden könnten.
3. Die Bürgerschaft (Landtag) erkennt darüber hinaus an, dass Musikclubs über ihre kulturelle Bedeutung hinaus ein wichtiger Standortfaktor sind und die Ansiedlung von Unternehmen der Musik- und Kreativwirtschaft begünstigen, den Tourismus stärken und die Attraktivität der Stadt für junge Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer erhöhen, und hält es daher für geboten, Musikclubs auch weiterhin im Rahmen der Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung zu unterstützen.
4. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, bei zukünftigen Planungen im Umfeld von bestehenden Spielstätten und Musikclubs das „Agent of Change Prinzip“ anzuwenden, um diese Kultureinrichtungen vor Verdrängung zu schützen.
5. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass Musikclubs – in Abgrenzung zu Diskotheken – als Anlagen für kulturelle Zwecke anerkannt werden und die baurechtliche Benachteiligung aufgehoben wird.

Kai Wargalla, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Miriam Strunge, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE
Elombo Bolayela, Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD