Mit der Zeit gehen – Anhebung der Wertgrenzen im Unterschwellenbereich
Bremen steht in den kommenden Jahren vor massiven Herausforderungen: Ein enormer Investitionsstau im Bereich der Infrastruktur aber auch in anderen Bereichen der Daseinsvorsorge erfordert ein entschlossenes und effizientes Verwaltungshandeln. Gleichzeitig bieten das Sondervermögen des Bundes für die Erneuerung der Infrastruktur und die Lockerung der Schuldenbremse die große Chance, dass Zukunftsinvestitionen im erheblichen Maße getätigt werden können. Allerdings gibt es schon heute teilweise Probleme bei der Verausgabung bereits bewilligter Mittel. Durch die Lockerung der Schuldenbremse auf Landesebene und das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität wird es noch mehr darauf ankommen, die vorhandenen Gelder schnell auf die Straße zu bekommen und bestehende Ineffizienzen zu beseitigen.
Ein zentraler Hebel zur Beschleunigung der Prozesse liegt im öffentlichen Vergaberecht. Die bisherigen Schwellenwerte für Direktvergaben und vereinfachte Verfahren im sogenannten Unterschwellenbereich liegen in Bremen zwar ungefähr in dem Rahmen wie in vielen anderen Bundesländern. Nichtsdestotrotz zeigt sich, dass die aktuellen Schwellenwerte häufig mit einem erheblichen Begründungsaufwand der Verwaltung im Rahmen der Einzelfallbegründung einhergehen.
Die Ministerpräsidenten der Länder haben im Zuge der föderalen Modernisierungsagenda den Beschluss gefasst, zu prüfen, „ob im Bereich der Unterschwellenvergabe die Wertgrenze für Direktaufträge von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen in jeweils eigener Zuständigkeit einheitlich deutlich angehoben werden kann mit dem Ziel, diese auf möglichst hohem Niveau festzulegen“.
Zahlreiche weitere Bundesländer arbeiten bereits an der Anpassung der Vergabeschwelle, so etwa Hamburg, dass sich zum Ziel gesetzt hat die bestehenden Vergabeschwellen auszuschöpfen.
Nun ist es auch in Bremen an der Zeit, die Vergabe insbesondere im Unterschwellenbereich weiter zu vereinfachen und somit den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Auch für die zukünftige Attraktivität der Stadt als Auftragsgeberin ist eine schnelle und unbürokratische Vergabe zentral. Die Regelungen zur zentralen Beschaffung in der FHB (insb. VVBesch § 3 und Anlage 1) bleiben weiterhin in Kraft.
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. der Bürgerschaft (Landtag) innerhalb von sechs Monaten nach Beschlussfassung einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der
a. eine signifikante Anhebung der Wertgrenzen für Direktvergaben bei Bauleistungen auf 500.000 Euro sowie bei Liefer- und Dienstleistungen auf 100.000 Euro bei gleichzeitiger Regelung einer Bieterrotation vorsieht;
b. die Einführung eines weitestgehend formfreien Verhandlungsverfahrens mit Einholung mehrerer Vergleichsangebote für Beschaffungen, deren Auftragswert oberhalb der Wertgrenze für Direktvergaben nach Beschlussvorschlag 1a und maximal bis zur Höhe der maßgeblichen Schwellenwerte gemäß § 106 GWB liegt, vorsieht;
c. die weiteren Abschnitte des Bremischen Tariftreue- und Vergabegesetzes an die Änderungen aus 1a. und 1b., soweit erforderlich, anpasst und die Auswirkungen auf andere Regelungen (insb. des Haushaltsrechts) berücksichtigt;
d. die Änderungen bis zum 31. Dezember 2030 befristet;
2. der Bürgerschaft (Landtag) sechs Monate vor Ablauf der Befristung einen Evaluationsbericht inklusive einer Empfehlung über eine mögliche Verlängerung der Maßnahme zu übersenden, der insbesondere die Punkte Kostenreduzierung,
Verfahrensbeschleunigung und -vereinfachung umfasst.
Senihad Šator, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Klaus-Rainer Rupp, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke
Dr. Emanuel Herold und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
