Konsumgüter langlebiger und haltbarer herstellen, Vermeidung von „Sollbruchstellen“ und bessere Reparaturfähigkeit – Verbraucher- und Umweltschutz vor Ort praktisch machen

Sowohl die Langlebigkeit als auch die Reparierbarkeit von Konsumgütern, Elektrogeräten, Einrichtungsgegenständen oder auch Textilien ist in den vergangenen Jahrzehnten immer mehr aus dem Fokus geraten. Produkte neu zu kaufen, anstatt sie zu reparieren und so länger zu nutzen, schien die Maxime in der Vermarktung und bei den Konsumierenden, aber auch in der Produktion zu sein. Angesichts der weltweiten Verknappung von Ressourcen und der Dramatik des Klimawandels beginnt sich das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher für die Notwendigkeit einer längeren Nutzungsdauer und Reparaturfähigkeit von Produkten jedoch zu wandeln.

Zweifelsohne bedarf es eines Umdenkens beim Wirtschaften und Konsumieren, um den Anforderungen der Ressourcenverknappung und der CO2-Reduzierung gerecht zu werden. Hierzu gehört auch die Steigerung der Langle-bigkeit von Produkten, wobei insbesondere die Herstellerverantwortung in den Blick zu nehmen ist. Neben ökologischen Aspekten ist die unbedingte Zugänglichkeit zu Reparaturmöglichkeiten, zum Beispiel zu Ersatzteilen, und den notwendigen Informationen in Form von Bedienungs- und Reparaturanleitungen, eine wesentliche soziale Frage. Dabei sollte der Austausch von Verschleißteilen und eine Reparatur– wenn die Produkte entsprechend hergestellt werden – in der Regel günstiger sein, als diese wegzuwerfen und neu zu kaufen. Dabei ist auch der Verbraucherinnen- beziehungsweise Verbraucherschutz wichtig, denn eine Reparatur sollte nicht komplizierter sein als ein Austausch des gesamten Produktes, insbesondere in der Gewährleistungsphase.

Um eine nachhaltigere Produktion und eine längere Lebensdauer sowie Reparierbarkeit von Produkten anzustoßen, sind Vorschriften, die Mindeststandards an Haltbarkeit und Zugang zu Ersatzteilen für solche Geräte festlegen, ein probates Mittel. Erste Schritte wurden etwa in Bezug auf das zivilrechtliche Mängelgewährleistungsrecht initiiert. Hier sind eine stringente Umsetzung und konsequente Weiterentwicklung nötig. Insbesondere eine erheblich längere gesetzliche Gewährleistung kann dazu führen, dass Produkte haltbarer und reparaturfähig hergestellt werden.

Auf lokaler Ebene kann darüber hinaus die nötige Infrastruktur ausgebaut werden, um die Reparatur von solchen Geräten zu erleichtern oder die Gebrauchsdauer von Produkten durch eine Weitergabe oder eine Ausleihe zu verlängern. Zahlreiche Initiativen wie Repair-Cafés, Werkzeugverleihe, Tauschbörsen wie das „Schwarze Brett“ des Stadtportals bremen.de oder Recyclingläden sind Vorbilder und wurden durch privates Engagement und öffentliche Mittel bereits gefördert. An diese positiven Beispiele kann angeknüpft werden und Strukturen im Sinne nachhaltigerer Produktlebenszyklen können nochmals verbessert und gefestigt werden. Von den Regulierungen zur Reparierbarkeit von Produkten kann zudem auch das regional ansässige reparierende Handwerk profitieren, wodurch dessen wirtschaftliche Position im Vergleich zu Handel
und Industrie gestärkt werden kann.

Auf Bremer Landesebene wurden in der Vergangenheit bereits diverse Beschaffungsrichtlinien erlassen, um Umwelt- und Sozialstandards in der öffentlichen Beschaffung zu etablieren. Diese Richtlinien sollten sich auch auf die Langlebigkeit der Güter erstrecken.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
1. Maßnahmen zu ergreifen, um die Nachhaltigkeit von Konsumgütern zu erhöhen. Er wird insbesondere aufgefordert, sich auf Bundes- und auf EU-Ebene für gesetzliche Änderungen einzusetzen, die
a) dem vorzeitigen Verschleiß und der verkürzten Lebensdauer von Produkten entgegenwirken,
b) die Reparaturfähigkeit von Produkten sicherstellen und erhöhen,
c) die Austauschbarkeit von Verschleißteilen in Produkten sichern und dadurch Produzentinnen und Produzenten von Konsumgütern zur Nachhaltigkeit verpflichten,
d) die Transparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher bezüglich Wiederbeschaffung von Einzel- und Ersatzteilen, Haltbarkeit, Verschleiß und Reparierfähigkeit der einzelnen Produkte erhöhen,
e) die Gewährleistungsfrist schrittweise erhöhen und die Beweislastumkehr für die gesamte Gewährleistungsfrist verankern;
2. Maßnahmen zu ergreifen, um auf lokaler Ebene Strukturen weiterzuentwickeln und zu festigen, die die Reparatur von Konsumgütern erleichtern oder die Gebrauchsdauer von Produkten durch Weitergabe oder Ausleihe verlängern, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Bürgerhäuser, der Internetpräsenzen des Landes Bremen und seiner Gemeinden oder durch Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik;
3. binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung Bericht zu erstatten darüber, wie bei Anschaffungen der öffentlichen Hand in Bremen und Bremerhaven alle Aspekte von Nachhaltigkeit, insbesondere bezüglich der Langlebigkeit von Produkten, berücksichtigt werden.

Sascha Karolin Aulepp, Arno Gottschalk, Muhammet Tokmak, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Dorothea Fensak, Philipp Bruck, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE