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Klimaschutzstrategie für Bremen: Enquete-Kommission einsetzen

Klimaschutz ist eine globale, politische und praktische Jahrhundertaufgabe. Sie fordert auch die lokale landespolitische Ebene, tätig zu werden. Es gilt, den Anstieg der durchschnittli-chen Erdtemperatur rasch zu begrenzen. Die vergangenen Dürresommer und die damit verbundenen Auswirkungen haben uns die Folgen des Klimawandels ganz lokal vor Augen geführt. Die Grundpfeiler des Klimaschutzes sind international beschlossen worden. Das Pariser Klimaschutz-Abkommen ist die völkerrechtlich verbindliche Grundlage. Insgesamt 197 Staaten haben sich verpflichtet, die weltweite Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, mög-lichst auf 1,5 °C zu reduzieren und in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weltweit Treib-hausgasneutralität zu erreichen. Die Klimaschutzanstrengungen des Landes Bremen sollten sich dabei am global verbliebenen CO2-Budget (wie im IPCC-Sonderbericht über 1,5 °C globale Erwärmung berechnet) orientieren. Dabei gilt es, die Maßnahmen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Klimagerechtigkeit zu entwickeln, um die Belastungen durch die Folgen des Klimawandels sowie die Lasten und Nutzen der Klimaschutzanstrengungen sozial und global gerecht zu verteilen und aufzufangen.

Um diese Ziele erreichen zu können, müssen fossile Energien vollständig durch umweltfreundliche Energien ersetzt werden. Solche Alternativen hat Deutschland mit der Einleitung der Energiewende und dem Ausbau der erneuerbaren Energien aufgezeigt. Ziel der nationalen Kraftanstrengung muss es sein, einerseits die Vorgaben vereinbarter Ziele einzuhalten, andererseits muss unsere Weichenstellung als Vorbild für andere Staaten dienen. Letzteres gelingt nur, wenn die Energiewende beschleunigt wird und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft erhalten bleibt.

Neben dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien müssen Effizienz- und Suffizienzpolitiken und die Sektorenkopplung weiterentwickelt werden. Dabei gilt es insbesondere die Auswirkungen auf Produktion und Nachfrage sowie die Verknüpfung der Stromerzeugung mit Bereichen wie Verkehr, Gebäude und Wärme zu betrachten. Die Sektorenkopplung ge-winnt zunehmend an Bedeutung. Dadurch lassen sich Kosten wirksam begrenzen und die Versorgungssicherheit weiter erhöhen. Die eingeleitete Antriebswende im Verkehr und die damit verbundene technologieoffene Gesamtstrategie alternativer Kraftstoffe und Antriebe, wie der Elektromobilität, Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe, werden einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten. Nachhaltigkeit kann für Deutschland dadurch zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden, wenn wir eine Führungsrolle in der ressourceneffizienten Entwicklung übernehmen.

Bremen und Bremerhaven können durch die Potentiale der Offshore-Windenergie im besonderen Maße profitieren. Als Vorreiter einer klimafreundlichen Transformation eröffnet sich für Bremen und Bremerhaven die Chance, sich als moderne, zukunftsgerichtete Städte zu profilieren und dabei alle Menschen mitzunehmen. Das gilt besonders dann, wenn es gelingt, das große Potential von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit in die Klimastrategie einzubinden. Zum anderen können für Bremen und Bremerhaven auch neue wirtschaftliche Perspektiven entstehen, als klimafreundlicher Produktionsstandort wie auf der Luneplate oder durch die Wasserstofferzeugung und -nutzung. Erhebliche Potentiale bestehen auch in der energetischen Gebäudesanierung und in der Ausstattung öffentlicher Gebäude mit Photovoltaik-Anlagen. Wichtigster Schritt für eine Reduktion der Treibhausgasemissionen ist die Abschaltung der Kohlekraftwerke in Bremen. Da Klimaschutz immer lokal beginnt, müssen die teils eingeleiteten Maßnahmen ambitionierter umgesetzt werden. Dazu zählen u. a. der Ausbau des ÖPNV und SPNV, die digitale Vernetzung der Verkehrsträger, die Stärkung des Radverkehrs, die Reduzierung des Individualverkehrs, der Ausbau der Ladeinfrastruktur.

Eine erfolgreiche Klimapolitik wird nur möglich sein, wenn sich auch die Konsummuster breiter Bevölkerungsschichten ändern und der mit ihnen verbundene Ressourcenverbrauch deutlich gesenkt werden kann. Eine wichtige Frage ist daher auch, wie ein zunehmender Teil unserer beiden Stadtgesellschaften für nachhaltigere Lebensstile und insbesondere auch für eine klimafreundlichere Ernährung gewonnen werden kann. Dazu können beispielsweise ein höherer Anteil pflanzlicher Ernährung und ein geringerer Anteil tierischer Produkte beitragen. Eine solche Entwicklung kann auch einen besseren Ressourcenverbrauch, Gesundheit und Umweltschutz fördern. Eine entscheidende Erfolgsbedingung kann dabei sein, dass diese notwendigen Veränderungen nicht als ein Verlust, sondern im Gegenteil: als ein Gewinn an Lebensqualität verstanden und erfahren werden.

Bremen wird die im Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetz (BremKEG) vereinbarten Klimaschutzziele nicht einhalten. Trotz bereits beschlossener Maßnahmen wird Bremen bis 2020 lediglich ca. 16 bis 20 Prozent CO2-Emmissionen im Vergleich zu 1990 einsparen. Im BremKEG vereinbart wurde eine Einsparung von 40 Prozent.

Klimaschutz ist eine globale Herausforderung, kann aber insgesamt nur gelöst werden, wenn auch lokal gehandelt wird. Gleichzeitig kann Bremen die eigenen Klimaziele oder gar Kli-maneutralität nicht erreichen, wenn nicht auch die Politik auf nationaler und europäischer Ebene engagierter betrieben wird. Für das Bundesland Bremen und die Städte Bremen und Bremerhaven gilt es, in den Bereichen mit eigener Handlungsfähigkeit den größtmöglichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Dabei müssen die erforderlichen lokalen Maßnahmen eine möglichst hohe Akzeptanz erreichen und sozial gerecht ausgestaltet sein. Ebenso gilt es, das in Bremerhaven und Bremen vorhandene bürgerschaftliche, institutionelle, wirtschaftliche und wissenschaftliche Engagement und Know-how für Klimaschutz einzubinden.

Dem Klimawandel kann nur dann wirkungsvoll entgegentreten werden, wenn Maßnahmen von einer breiten und stabilen gesellschaftlichen Mehrheit getragen werden. Dazu muss eine soziale Klimapolitik die Gesellschaft zusammenführen, alle mitnehmen und sozial verträglich gestaltet werden. Maßnahmen dürfen nicht vornehmlich zulasten der Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, die oftmals weniger CO2 produzieren, eingeführt werden. Starke Schultern müssen mehr tragen.

Zu berücksichtigen sind auch technische Entwicklungen, insbesondere die Digitalisierung, Wasserstoff-Entwicklungen und eine effiziente Nutzung von Energie. Dabei sind Forschun-gen der Bremer und Bremerhavener Forschungseinrichtungen und der Universität Bremen mit einzubeziehen.

Zudem ist zu untersuchen, wie gemeinsam mit der lokalen Wirtschaft in Bremen und Bremer-haven die CO2-Emissionen im Unternehmensbereich, reduziert werden können. Dabei ist insbesondere auch zu erörtern, wie die Stahlwerke als größter Energieverbraucher in Bre-men bei der Umstellung auf eine CO2-ärmere Produktion von Stahl unterstützt werden kann. Und wie auch andere Betriebe bei ihrem Bemühen um eine klimaneutrale Bilanz unter Be-rücksichtigung ihrer Lieferketten oder unter Veränderung ihrer Geschäftsmodelle begleitet werden können.

Dafür bedarf es im Land Bremen einer zukunftsorientierten und langfristig angelegten Klimaschutzstrategie, die im breiten politischen Konsens, gemeinsam mit externen Expertinnen und Experten und unter Berücksichtigung bundespolitischer Erfahrungen erarbeitet werden muss. Besonders wichtig ist dabei, dass die Erkenntnisse nicht nur vorrangig auf technische Möglichkeiten, sondern auf die praktische politische Umsetzung von Maßnahmen ausgerichtet sind und dabei ersichtlich wird, welche Akteure jeweils für ein verändertes Verhalten gewonnen werden müssen.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) ist deshalb aufgefordert, die Erarbeitung dieser Strategie gemeinsam in die Hand zu nehmen und die Grundlage für eine neue und von allen Par-teien und Fraktionen getragene Politik zur Bekämpfung des Klimawandels zu legen. Die Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft sieht „zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachkomplexe“ die Einsetzung einer Enquete-Kommission vor.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) beschließt nach § 72 Geschäftsordnung die Einsetzung einer Enquete-Kommission „Klimaschutzstrategie für das Land Bremen“.
2. Auftrag der Enquete-Kommission ist die Bearbeitung von Fragestellungen und die Erarbeitung von konkreten Vorschlägen zu folgenden Themenbereichen:
• Festlegung eines aus dem Pariser Klimaschutzabkommen abgeleiteten Klimaschutzziels 2030 für das Land Bremen;
• Erarbeitung eines oder mehrerer diesem Ziel entsprechenden Klimaschutzszenarien 2030 für das Land Bremen;
• Festlegung von daraus abgeleiteten Klimaschutzzielen für einzelne Sektoren;
• Erarbeitung von konkreten politischen Konzepten sowie Handlungs- und Umsetzungsempfehlungen zur CO2-Reduktion, die zum Erreichen des Klimaschutzszenarios 2030 geeignet sind, in den Bereichen
o Stromerzeugung
o Wärmeversorgung und energetische Optimierung von Bestandsgebäuden und Neubauten
o klimafreundliche Stadtentwicklung und deren Anpassung an den unvermeidbaren Klimawandel
o Mobilität
o Sektoren Industrie, Handwerk und Dienstleistung
o Ernährung
o privater Konsum
o Kernbereich der Verwaltung
o natürlicher Treibhausgas- bzw. Kohlenstoffsenken
• Abschätzung der dazu erforderlichen finanziellen Ressourcen;
• Überprüfung von bestehenden und Entwicklung von neuen bildungspolitischen Instrumenten zur Sensibilisierung für Klimaschutz in der schulischen, der außerschulischen und der Erwachsenenbildung.
• Überprüfen von bestehenden und Entwicklung von arbeitsmarktpolitischen und wirtschaftspolitischen Instrumenten zur Beschäftigungssicherung, Weiterbildung und Qualifizierung angesichts anstehender Herausforderungen im notwendigen Strukturwandel
3. Die Enquete-Kommission ist dabei folgenden Zielsetzungen verpflichtet:
• Einhaltung vereinbarter Klimaschutzziele, insbesondere des Klimaschutzabkommens von Paris;
• Angemessener Beitrag Bremens zur Einhaltung des global verbleibenden Treibhausgasbudgets unter Berücksichtigung von Klimagerechtigkeit;
• Berücksichtigung sozialer Gerechtigkeit und insbesondere einer sozial ausgewogenen Verteilung sowohl der erforderlichen Lasten der Klimaschutzanstrengungen, insbesondere in Hinblick auf Armutslagen, Beschäftigungsfragen und Geschlechtergerechtigkeit, als auch der erwartbaren Gewinne für die Lebensqualität;
• Vermeidung von Lock-in-Effekten (das heißt beispielsweise Vermeidung von Entscheidungen bezogen auf Investitionen mit langfristiger Wirkung, die noch vor Ende ihrer Lebensdauer inkompatibel mit einem klimaneutralen Bundesland sind) durch Berücksichtigung einer Perspektive bis 2050 in den Szenarien und Handlungsempfehlungen.
4. Die Enquete-Kommission wird gebeten, der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) binnen achtzehn Monaten einen schriftlichen Abschlussbericht zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Die Frist für den Abschlussbericht kann, falls es die Beratung und Abarbeitung der Arbeitsaufträge durch die Enquete-Kommission erfordert, verlängert werden.
5. Die Enquete-Kommission besteht aus 18 Mitgliedern: 9 Abgeordneten (CDU 3, SPD 2, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2, DIE LINKE 1, FDP 1) und 9 Sachverständigen (CDU 3, SPD 2, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2, DIE LINKE 1, FDP 1) und 9 stellvertretenden Mitgliedern aus dem Kreis der Abgeordneten (CDU 3, SPD 2, GRÜNE 2, LINKE 1, FDP 1). Die Enquete-Kommission gibt sich eine Verfahrensordnung. Die Sitzungen der Enquete-Kommission sind grundsätzlich öffentlich und möglichst klimafreundlich durchzuführen. Die Enquete-Kommission kann ständige Gäste zu ihren Sitzungen zulassen.
6. Der Enquete-Kommission wird in entsprechender Anwendung des Art. 105 Abs. 5 S. 6 der Bremischen Landesverfassung ein Arbeitsstab zur Verfügung gestellt. Der Senat wird gebeten, die Personalgewinnung für die Arbeit der Enquete-Kommission zu unterstützen. Den Fraktionen werden zusätzlich für die Dauer der Enquetekommission Geldleistungen entsprechend § 40 Absatz 2 Satz 3 Bremisches Abgeordnetengesetz, beispielsweise für zusätzliches Personal und Büroausstattung, gegen Nachweis der tatsächlichen Kosten, zur Verfügung gestellt. Die für die Durchführung dieser Enquete-Kommission benötigten zusätzlichen Haushaltsmittel werden auf Antrag der Bürgerschaftskanzlei durch den Senat überplanmäßig bereitgestellt.

Martin Michalik, Thomas Röwekamp und Fraktion der CDU
Dr. Magnus Buhlert, Lencke Wischhusen und Fraktion der FDP
Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Phillip Bruck, Maurice Müller, Sülmez Dogan, Ralph Saxe, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Ingo Tebje, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE

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