Haushalte: Gegenfinanzierung und Ausgleich

Land
a) Gegenfinanzierung diverser Anträge der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE
b) Ausgleich der Haushalte 2020
Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020
Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
I. Der Produktgruppenhaushalt wird wie folgt geändert:

WasNr.Bezeichnung
Produktplan:93Zentrale Finanzen
Produktbereich:93.01Zentrale Finanzen (L)
Produktgruppe:93.01.02Kredite, Zentrale Zinseinn./-ausgaben (L)

Der Anschlag bei den Rücklagenzuführungen wird für das Jahr 2020 um 7.847 T. € erhöht.

IIa. In konkreter Umsetzung wird der kamerale Haushaltsplan 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert:

WasNr.Bezeichnung
Einzelplan:09Finanzen
Kapitel:0980Allgemeines Kapitalvermögen, Schuldendienst, Rücklagen
Titel:919 80-3Zuführung an die Zentrale Sonderrücklage


Der Anschlag für die Zuführung an die Zentrale Sonderrücklage wird für das Haus-haltsjahr 2020 von 34.199.400 € um 7.847.250 € auf 42.046.650 € erhöht.
Die Erhöhung des Anschlages erfolgt zur Wahrung des Gesamtergebnisses für das Land und die Stadtgemeinde Bremen als Ausgleich für die im Haushalt der Stadtgemeinde geplante Entnahme aus der Zentralen Sonderrücklage einschließlich eines Rundungsbetrages für die Kreditaufnahme des Bremen-Fonds.

IIb. In konkreter Umsetzung wird der kamerale Haushaltsplan 2020 wie folgt ergänzt bzw. geändert:

WasNr.Bezeichnung
Einzelplan:09Finanzen
Kapitel:0980Allgemeines Kapitalvermögen, Schuldendienst, Rücklagen
Titel:325 30-0Kreditmarktmittel und Anleihen


Der Anschlag für die Kreditmarktmittel und Anleihen für das Haushaltsjahr 2020 wird von 3.926.911.850 € um 10.000.000 € auf 3.936.911.850 € erhöht.
Es handelt sich hierbei um eine Ausschöpfung der verfassungskonformen zulässigen Kreditermächtigung.

Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE