Generelle Ermächtigungen für Anpassungen im Produktgruppen- und im kameralen Haushalt

Haushaltsgesetze und Haushaltspläne der Freien Hansestadt Bremen für das Jahr 2020
a) Technik Produktgruppenhaushalt

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, die im Produktgruppenhaushalt 2020 enthaltenen Angaben (Basisinformationen, Angaben zum Ressourceneinsatz, zu den Leistungskennzahlen, Vergleichskennzahlen, Kapazitätskennzahlen etc.) in den Fällen anzupassen, in denen
1. die vollständige Trennung des Produktgruppenhaushalts (Produktplan, Produktbereich, Produktgruppe) noch nicht vollzogen bzw. konsequent umgesetzt wurde,
2. im Rahmen der parlamentarischen Haushaltsberatungen für das Jahr 2020 eine Veränderung von Produktplan-, Produktbereichs- sowie Produktgruppenbudgets bezogen bspw. auf das Aggregat bzw. die Pro-duktgruppe erfolgte
3. zu den Personaldaten aktuellere Angaben zum voraussichtlichen Personalbestand im Jahr 2020 vorliegen
4. zwischenzeitig von den Ressorts neue bzw. aktualisierte – den Informationsgehalt der vorliegenden Produktplan-, Produktbereichs- bzw. Produktgruppenblätter verbessernde – Angaben erarbeitet konnten
5. anderweitige redaktionelle bzw. Darstellungsbedarfe resultierend aus der zeitlichen Abkoppelung des Beschlusses über den Haushalt 2020 vom Beschluss über den Haushalt 2021 festgestellt werden.
b) Technik kameraler Haushalt

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft bittet den Senat, die im kameralen Haushalt enthal-tenen Angaben in den Fällen anzupassen, in denen resultierend aus der Abkoppelung des Beschlusses zum Haushalt 2020 vom Beschluss zum Haushalt 2021 technische, redaktionelle o-der inhaltliche Anpassungsbedarfe bezogen bspw. auf Haushaltsvermerke oder Erläuterungen festgestellt werden.

Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE