Die Veranstaltungswirtschaft im Land Bremen auf dem Weg in die Zukunft begleiten

Die Entscheidungen für Einschränkungen des öffentlichen Lebens, die seit Ende März 2020 beschlossen wurden, um Menschen vor dem Coronavirus zu schützen, treffen die Gastronomie- und Veranstaltungsbranche in Bremen und Bremerhaven besonders schwer. Während die Gastronomie mittlerweile oftmals in eingeschränktem Umfang wieder öffnen kann, können viele Firmenevents, Kongresse, Messen, Konzerte sowie Theatervorstellungen nicht mehr durchgeführt werden.

Event-Agenturen, Veranstalter*innen, Messen, Locations, Technik- und Equipment-Dienstleister*innen, Soloselbstständige und alle anderen Beteiligten der Wertschöpfungskette sind die ersten, die von der Krise betroffen waren, und sie werden vermutlich die letzten sein, die wieder ins „daily business“ zurückkehren können.

Die Krise verlangt von dieser Branche eine tiefe Transformation. Branchenexpert*innen gehen davon aus, dass die Auswirkungen der Pandemie auf das Kund*innenverhalten nachhaltig sein werden. Daher wird die Branche, unabhängig davon, ob sie in einigen Monaten wieder größere Konzerte ver-anstalten und Kongresse oder Firmenevents durchführen kann, auch nach Ende der Pandemie grundlegende Herausforderungen zu bewältigen haben. Die Unternehmen und ihre Beschäftigten müssen jetzt damit beginnen, Antworten auf diese Herausforderungen zu finden. Und das Land und die Kom-munen müssen diesen Prozess unterstützen und fördern.

Die Veranstaltungswirtschaft, die mit über eine Millionen Arbeitsplätzen und 130 Milliarden Euro Jahresumsatz zum sechstgrößten Wirtschaftszweig Deutschlands gehört, steht kurz vor dem Kollaps (Zahlen laut R.I.F.E.L Stu-die 2020). Die Unternehmen der Branche verzeichnen Umsatzverluste von bis zu 95 Prozent. Die fehlenden Einnahmen stellen viele Agenturen und Veranstalter*innen vor große existenzielle Herausforderungen. Die einzelnen Unternehmen verzeichnen bereits einen starken „Brain Drain“, weil die Mitarbeiter*innen in andere Branchen abwandern.

Die Veranstaltungsbranche ist eng mit anderen Branchen verflochten. Dies betrifft neben den nachgelagerten Gewerken auch die Gastronomie und Hotellerie, die über 50 Prozent ihrer Umsätze durch Veranstaltungen erwirtschaften. Weiterhin betroffen sind Druckereien, Personaldienstleister*innen, Moderator*innen, Fotograf*innen, DJs und viele mehr, die eng mit der Branche verflochten sind.
Neben dem Verlust vieler Arbeitsplätze und auch Existenzgefährdungen von Soloselbständigen, ist der Erhalt der Veranstaltungsorte auch für die Attraktivität der Städte Bremen und Bremerhaven essentiell. Ohne ein gutes Angebot an Clubs, Konzerten und Veranstaltungen ist es schwer, Student*innen und junge Fachkräfte sowie Familien für das Land Bremen zu begeistern.

Die Veranstaltungsbranche hat in den letzten Wochen im Rahmen der Initiative „Alarmstufe Rot“ und durch Demonstrationen auf sich aufmerksam und die Situation der Unternehmen, Beschäftigten und Soloselbständigen deutlich gemacht. In Bremen hat sich die Branche zudem gemeinsam aufgestellt, um ihre Interessen zu vertreten. Die Alarmstufe Rot hat sich mit der „Bremer-Gastro-Gemeinschaft e.V.“ (fast 150 Mitglieder) zusammengetan. Hier sind die Vertreter*innen von „B2B“ („Business-to-Business“) und „B2C“ („Busi-ness-to-Consumer“) nun Sprecher*innen der Arbeitsgruppen. Auch der Verein Clubverstärker ist Mitglied. Damit gibt es neben der DEHOGA weitere legitimierte Ansprechpartner*innen für die Branche.

Die Bundesmittel sollen den Kostendruck während des erzwungenen Stillstandes für die Unternehmen der Branche mildern. Zur Bewältigung der Krise und um das Überleben der Branche zu sichern, braucht es zusätzlich zu den Bundesmitteln landesbremische Programme. Diese bremischen Programme zielen darauf, die Veranstaltungswirtschaft und ihre Partner*innen zur Wiederaufnahme ihrer Arbeit unter den Bedingungen der Pandemie zu befähigen. Das heißt zu aller erst, dass die Veranstaltungen vor erheblich weniger Publikum, in größeren Räumen und unter Einhaltung der Regeln der jeweils geltenden Hygienebestimmungen durchgeführt werden müssen. Diese Veranstaltungen können sich nicht allein aus den Ticketverkäufen finanzieren. An dieser Stelle muss die öffentliche Förderung ansetzen, um Veranstaltungen zu ermöglichen. Sie muss darüber hinaus die Veranstalter*innen dazu befähigen, systematisch neue Konzepte und Formate z.B. für hybride Veranstaltungen zu entwickeln. Der Lern- und Erprobungsprozess soll helfen, Geschäftsmodelle zu entwickeln, die auch über die Zeit der Pandemie hinaus Bestand haben werden. Die unter den Bedingungen der Pandemie erprobten Formate wie Hybridveranstaltungen haben das Potential klimaschädliche Anreisen bspw. zu Fachkongressen oder Produktpräsentationen zu reduzieren und gleichzeitig die Zeitsouveränität der Teilnehmenden zu erhöhen. Das Programm würde auch direkt positiv auf die nachgelagerten Gewerke und Soloselbstständige wie Caterer, Security, Ton- und Lichttechniker*innen und Bühnentechnik wirken, die alle akut gefährdet sind.

Ein wesentliches Element dieser Förderung der Veranstaltungswirtschaft ist das Projekt „Club 100“, das zurzeit von der Bremer Veranstaltungswirtschaft im Dialog mit Verwaltung und Politik erarbeitet wird. Es ist vorgesehen, dass im PIER 2 eine Infrastruktur entsteht, in der alle Bremer Clubs und Konzertveranstalter*innen ihre Veranstaltungen in neuer Form durchführen können. Darunter fällt die Möglichkeit, Veranstaltungen zu streamen und neue Geschäftsmodelle auszuprobieren. Dieses Projekt hat das Potenzial, überregionale Strahlkraft zu erhalten.

Sollte die Pandemie bis zum Beginn des Frühjahrs anhalten, müssen – sobald es die Temperaturen zulassen – flexibel überdachbare, gut belüftete Orte im Freien geschaffen werden, die es der Veranstaltungsbranche erlauben, ihre Konzepte auch an frischer Luft umzusetzen und so das Anste-ckungsrisiko zu minimieren. Die Nutzung von Teilen der öffentlichen Parks in den Stadtteilen bietet die Chance, mit den lokal ansässigen Gastronomie-, Veranstaltungs- und Kulturbetrieben Konzepte zu erarbeiten, die den Genuss von Veranstaltungen erneut in die Lebenswelt auch der Bremer*innen und Bremerhavener*innen integriert, die das Risiko im Winter noch für zu hoch einschätzen.

Gleichzeitig hat die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa auf Branchenworkshops erste Grundlagen für ein weiter gefasstes neues Förderprogramm entwickelt. Ziel dieses Förderprogramms ist es, Veranstaltungen wie Konzerte, Comedy, Theater und Varieté auch an anderen Spielstätten zu ermöglichen. Auch für Firmenevents müssen neue Formate entwickelt werden, die den geänderten Anforderungen an Sicherheit und Zusammenarbeit gerecht werden. Wie auch im B2C-Bereich, sollen die digitalen Möglichkeiten umfänglich genutzt werden.

Für die Stärkung der Nachfrageseite ist Vertrauen ein wichtiger Faktor. Denn auch die Bremer und Bremerhavener Kund*innen sind durch die vergangenen Monate oft noch verunsichert und nehmen die Angebote der Veranstalter*innen und Gastronom*innen nicht in dem gewohnten Maße wahr. Um dieser Situation zu begegnen, braucht es Vertrauen. Im Rahmen geeigneter Kommunikationsmaßnahmen sollte die Professionalität und Kompetenz der Branche hinsichtlich nötiger Hygienemaßnahmen und sicherer Veranstaltungen herausgestellt werden. Daher sollten entsprechende Kampagnen der Branche vom Land unterstützt werden.

Zusätzlich sollte geprüft werden, ob und wie durch ein geeignetes Förder-programm bauliche Maßnahmen unterstützt werden können, durch die eine schnellere Wiederaufnahme, eine sichere Durchführung und eine höhere Kundenakzeptanz des Veranstaltungsbetriebs erreicht werden (z.B. Lüf-tungstechnik, hygienische und sanitäre Infrastruktur).

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,

1. für die Dauer der Pandemie eine ressortübergreifende Koordinierungsstelle einzurichten, die der Gastronomie- und Veranstaltungsbranche in Bremen und Bremerhaven als erste Anlaufstelle zur Verfügung steht; dabei ist insbesondere eine kurzfristige und flexible Erreichbarkeit sicherzustellen;
2. das Projekt „Club 100“ finanziell zu unterstützen, um im PIER 2 eine leistungs-fähige Infrastruktur aufzubauen, Konzerte durchzuführen sowie neue Geschäftsmodelle und innovative Veranstaltungskonzepte zu entwickeln und auszuprobieren;
3. ein Veranstaltungsförderprogramm für die örtlichen Clubs, Konzertveranstal-ter*innen und privaten Theater aufzusetzen, durch das Veranstaltungen unter Corona-Bedingungen ermöglicht und dadurch Verdienstmöglichkeiten für die Akteur*innen der Veranstaltungsbranche und deren nachgelagerte Gewerke realisiert werden;
4. in Abstimmung mit den Beiräten zu prüfen, welche Außenflächen sich für die Umsetzung von Veranstaltungskonzepten ab Beginn des Frühjahrs eignen und gemeinsam mit den lokal ansässigen Branchenvertreter*innen frühzeitig ein Konzept für mehrere Veranstaltungsorte an frischer Luft zu erarbeiten und darüber hinaus ein Förderprogramm für die dafür erforderliche Infrastruktur (Strom, Wasser, Toiletten, Wetterschutz) aufzulegen;
5. die Branche bei Imagekampagnen finanziell zu unterstützen, die darauf zielen, bei Kund*innen und Besucher*innen wieder Vertrauen zu schaffen und aufzuzeigen, dass professionelle Veranstaltungen die größtmögliche Sicherheit bieten;
6. zu prüfen, ob bei Gebühren und Fortbildungen, die durch das Infektionsschutzgesetz und die Covid-19-Pandemie nötig sind, Erleichterungen in der Umsetzung und durch den Erlass von Gebühren möglich sind;
7. die Duldung der Erweiterungen der Außengastronomie bis Oktober 2021 zu verlängern und bis dahin auch die Gebühren zu erlassen;
8. einen Runden Tisch mit den Vertretungen der Gastronomie- und Veranstaltungsbranche ins Leben zu rufen, um regelmäßig die Situation der Branchen zu bewerten und ggf. neue Maßnahmen zu entwickeln oder anzupassen;
9. den Aufbau eines Kompetenznetzwerks aus Agenturen und ihren Partner*innen für B2B-Veranstaltungen (Firmenpräsentationen, Messen, Kongresse etc.) unter Pandemiebedingungen finanziell zu unterstützen und die Anbie-ter*innen bei der Entwicklung innovativer Produkte zu fördern;
10. zu prüfen, ob und wie durch ein geeignetes Förderprogramm bauliche Maßnahmen unterstützt werden können, durch die eine schnellere Wiederaufnahme, eine sichere Durchführung und eine höhere Kundenakzeptanz des Veranstaltungsbetriebs erreicht werden (z.B. Lüftungstechnik, hygienische und sanitäre Infrastruktur);
11. dafür zu sorgen, dass die spezifischen Bedarfe der Veranstaltungstätigkeit in Bremerhaven angemessen in Programmen und Unterstützungsmaßnahmen des Landes berücksichtigt werden.

Volker Stahmann, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Robert Bücking, Kai Wargalla, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ingo Tebje, Miriam Strunge, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE