Bleimunition verbieten! Gesetz zum Verbot bleihaltiger Munition bei der Jagdausübung

Der Änderungsantrag greift eine Anregung der Länderjägerschaft Bremen e. V. auf und stellt klar, dass nur temporär existente Pfützen, die kurz zuvor durch einen Niederschlag entstanden sind, nicht unter die Definition von „Feuchtgebiet“ fallen.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
In Artikel 1 Nummer 1 des Entwurfs eines Gesetzes zum Verbot von bleihaltiger Munition bei der Jagdausübung (Drucksache 20/776) wird das Semikolon am Ende von Artikel 20 Absatz 1 Nummer 2 des Bremischen Landesjagdgesetzes durch die Wörter „ausgenommen niederschlagsbedingte, nur kurzzeitig bestehende Kleinst-Wasseransammlungen;“ ersetzt.

Ralph Saxe, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Kevin Lenkeit, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Ingo Tebje, Olaf Zimmer, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE

Hier ist der Original-Antrag einsehbar.