Nach OVG-Urteil: Jetzt erst recht Tempo für ein AfD-Verbotsverfahren Münster
Die AfD hat sich stetig nach rechts entwickelt und weist inhaltliche und personelle Überschneidungen in das extrem rechte Milieu auf, wie journalistische und antifaschistische Recherchen seit Jahren belegen. Darüber hinaus legen verfassungsrechtliche Studien die Verfassungsfeindlichkeit der AfD nahe. Dieser Einschätzung schloss sich heute auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster an und wies die Berufungsklage der AfD ab. Die Einstufung der AfD als rechtsextremer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz ist somit zulässig.
Sofia Leonidakis, Vorsitzende der Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft, erklärt: „Die Entscheidung der Richter ist ein ermutigendes Signal an die Millionen Menschen, die monatelang für den Erhalt der Demokratie gegen die Deportationspläne der AfD auf die Straßen gegangen sind. Auch in Bremen sehen wir uns in unserem Vorgehen bestärkt. Die Bürgerschaftsfraktionen der rot-grün-roten Koalition haben den Senat bereits im März auf Initiative der Linksfraktion aufgefordert, ein Verbotsverfahren gegen die AfD auf Bundesebene zu prüfen und unter Berücksichtigung der obergerichtlichen Rechtsprechung voranzubringen. Diesen Auftrag muss der Senat jetzt mit Leben füllen! Das OVG-Urteil ist eine weitere Steilvorlage und bestätigt, dass die AfD Bestrebungen hat, die die Menschenwürde von Gesellschaftsgruppen und das Demokratieprinzip verletzen. Der Senat sollte deshalb jetzt im Bundesrat für Mehrheiten für einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht werben. Es braucht dieses Verbotsverfahren dringend, um eine weitere Aushöhlung der demokratischen Institutionen von innen zu verhindern und die Verfassung zu verteidigen.
Die breite Unterstützung für die extreme Rechte zumindest in Teilen Deutschlands zeigt, dass Politik aber mehr tun muss. Wir brauchen einen massiven Ausbau der Förderung und Bildung zu Gleichwertigkeit und Gerechtigkeit, auch das Demokratiefördergesetz darf nicht weiter blockiert werden. Nur durch inhaltliche Förderung demokratischer Werte, inhaltliche Abgrenzung gegen Rassismus, Antisemitismus, Antifeminismus und Autoritarismus und durch soziale Politik können wir ein Verbotsverfahren gegen die AfD nachhaltig zu einem Schutz für die Demokratie machen. Die nächsten Schritte sollten neben einem Vorantreiben des verfassungsrechtlichen Parteiverbotsverfahrens auch eine effektive Prüfung juristischer Schritte nach dem Vereinsrecht gegen die extrem rechte AfD-Jugendorganisation ‚Junge Alternative‘ sein.“