Glasfaserausbau in Einklang mit Baumschutz, Barrierefreiheit und Stadtbildförderung realisieren

Zunächst in Schwachhausen und dann im Rest der Stadt werden Glasfaserkabel verlegt, die eine deutlich verbesserte Anbindung und sehr viel höhere Geschwindigkeiten bei der Datenübertragung ermöglichen. 80 Prozent des Stadtgebietes sollen mit Glasfaserleitungen versorgt werden. Wir begrüßen ausdrücklich diesen Glasfaserausbau, der gemäß Telekommunikationsgesetz den beantragenden Unternehmen zu genehmigen ist. In Bremen liegt die Kabelverlegung in der Verantwortung der Glasfaser Nordwest, einer Tochterfirma von Telekom und EWE. Für die Verteilerkästen sind die Telekom und die wesernetz Bremen GmbH zuständig und verantwortlich.

Bei der Verlegung der Glasfaserkabel zumeist im Fußweg wurden laut Ortsamt in ganz Schwachhausen mehrfach gravierende Verstöße gegen den Baumschutz festgestellt, weil baumschädigend im Bereich der Baumwurzeln gebaggert wurde. Es gibt begründete Zweifel daran, dass Mitarbeiter:innen des ausführenden Subunternehmens über ausreichende Kenntnis von erforderlichen Maßnahmen des Baumschutzes verfügen.

Die Verteilerkästen der Telekom sind auffällig werblich gestaltet. Dies entspricht nicht den Genehmigungen. Die Verteilerkästen von wesernetz sind sehr viel kleiner und neutral grau gestaltet. Einzelne Kästen sind einschränkend für die Barrierefreiheit im Gehweg platziert, andere versiegelnd im Grünstreifen. Eine hinlängliche Beteiligung der Beiräte erfolgte nicht überall und muss realisiert werden.

Die Stadtbürgerschaft möge beschließen:

Die Stadtbürgerschaft fordert den Senat auf,

1. sicherzustellen, dass ein umfassender Baumschutz bei der Verlegung der Glasfaserkabel gewährleistet und insbesondere die notwendige Sachkunde über den Baumschutz bei der Verlegung von Kabeln für die ausführenden Mitarbeiter:innen nachgewiesen wird;
2. die Genehmigung und Kontrolle von Baumaßnahmen bezüglich Baumschutzes deutlich zu stärken; Baustellenstilllegungen zur Beweissicherung müssen bei gravierenden Verstößen sichergestellt sein;
3. durchzusetzen, dass die Verteilerkästen für Glasfaserkabel keine ungenehmigten Werbeträger sind;
4. eine Versiegelung oder Einengung von Gehwegen bei der barrierefreien Aufstellung der Verteilerkästen zu vermeiden;
5. eine regelmäßige Pflege der neuen Kästen und der Altkästen im öffentlichen Raum sicherzustellen;
6. sich für einen von den Betreibern finanziell ausgestatteten Fonds für die künstlerische Gestaltung von allen Verteilerkästen einzusetzen, sowie anzuregen, die Gestaltung über Wettbewerbe umzusetzen; darüber sind Ge-spräche aufzunehmen;
7. die Information und Mitsprache der Beiräte bei den Standorten der Verteilerkästen für Glasfaserkabel sicherzustellen;
8. sicherzustellen, dass auf stadtbildfördernde Gestaltung, Baumschutz, Pflege und Barrierefreiheit in den Genehmigungen maßgeblich hingewiesen werden; die Stadt Bremen muss definieren, was sie unter einem „ordnungsgemäßen“ Zustand der Verteilerkästen versteht;
9. den städtischen Deputationen Klima, Umwelt, Landwirtschaft und Tierökologie sowie Mobilität, Bau und Stadtentwicklung spätestens drei Monate nach Beschlussfassung zu berichten.

Ralph Saxe, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Ingo Tebje, Ralf Schumann, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE