Ein Jahr Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und Verbrechen gegen die Menschlichkeit mitten in Europa

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

1. Beschlusspunkt 3 wird wie folgt gefasst:
„3. Die Bürgerschaft (Landtag) bekräftigt erneut ihre Abscheu vor der Aggression Russlands und den verübten Kriegsverbrechen insbesondere gegen die Zivilbevölkerung sowie den gezielten Kampf gegen die Ernährungssicherheit und Ressourcenversorgung in der ganzen Welt. Sie unterstützt die Entschlossenheit der europäischen und westlichen Staaten, der Aggression, aber auch Drohungen u.a. mit Massenvernichtungswaffen, entgegenzutreten. Sie erwartet auch weiterhin sorgfältige Erwägungen und internationale Konsultationen zu gemeinschaftlichen Sanktionen und notwendigen Waffenlieferungen. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, dass sich einmal mehr gezeigt hat, dass die Strukturen der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit in Europa dringend überdacht werden müssen.“

2. Beschlusspunkt 4 wird wie folgt gefasst:
„4. Für die Bürgerschaft (Landtag) bleiben die scheindemokratischen "Referenden", mit denen die Annexionen von Teilen der Ukraine legitimiert werden sollten, null und nichtig.“

3. Als neuer Beschlusspunkt 5 wird eingefügt:
„5. Die Bürgerschaft (Landtag) unterstreicht das Recht der Ukraine auf staatliche Unabhängigkeit und Integrität. Dazu gehört auch das Recht auf Selbstverteidigung und auf Rückgewinnung der widerrechtlich besetzten Gebiete. Die Bürgerschaft (Landtag) hat weiterhin die Hoffnung, dass Russland zur Vernunft und zu den Grundsätzen der Menschenrechte und des Völkerrechts zurückfindet. Auf dieser Grundlage kann die Rückkehr zu verhandlungsbasierten Mitteln der Konfliktlösung gelingen, die Voraussetzung nachhaltigen Friedens ist. Ein durch einen möglichen Sieg Russlands erzwungener Diktatfrieden darf hingegen keine internationale Akzeptanz finden.“

4. Beschlusspunkt 5 wird zu Beschlusspunkt 6.

5. Beschlusspunkt 6 wird zu Beschlusspunkt 7 und wie folgt gefasst:
„7. Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt die deutliche Solidarität mit der Ukraine in den entsprechenden Resolutionen des Europäischen Parlaments und wird ggf. zur Umsetzung beitragen. Dieses gilt für:
a. Die Umsetzung und Durchsetzung von Sanktionen und die Verhinderung von Umgehungsversuchen.
b. Dem Begegnen von Hass, Fehlinformation und Vergessen sowie der Relativierung und Verschleierung von Kriegsverbrechen.
c. Die Unterstützung der Dokumentation und Verfolgung von Kriegsverbrechen, von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und von Verbrechen gegen das friedliche Zusammenleben der Völker und Staaten. Sie unterstützt darüber hinaus die Schaffung einer Sondergerichtsbarkeit zur Verfolgung der Aggression Russlands als wichtiges Zeichen, die Verantwortlichen auch über die Dauer des Krieges hinaus zur Verantwortung ziehen zu wollen.
d. Die Sicherung und Beschlagnahme russischer Vermögenswerte, wenn ein umfassender internationaler Entschädigungsmechanismus vorliegt. Sie unterstützt in die-sem Sinne die Einrichtung eines ‚Schadensregisters‘. Die Vermögenswerte sollen zur Bewältigung der Folgen der russischen Aggression in der Ukraine eingesetzt werden.“

6. Beschlusspunkt 7 wird zu Beschlusspunkt 8.

7. Beschlusspunkt 8 wird zu Beschlusspunk 9.

8. Beschlusspunkt 9 wird zu Beschlusspunkt 10.

Antje Grotheer, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Dr. Henrike Müller, Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE