Das BVerwG-Urteil zum aufgesetzten Parken: Ein wichtiger, aber immer noch zu vorsichtiger Schritt zur Flächengerechtigkeit
Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken auf dem Gehweg nicht erlaubt, gemacht wird es trotzdem. Dazu hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig am Donnerstag ein abschließendes Urteil gefällt. Gegen die von vielen Kommunen bundesweit geduldete Parkpraxis hatten Anwohner*innen aus Bremen geklagt und zunächst vom Bremer Verwaltungsgericht Recht bekommen. Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) schränkte jedoch diese Sichtweise dahingehend ein, dass die Bremer Straßenverkehrsbehörde zunächst in besonders stark betroffenen Straßen Maßnahmen ergreifen darf. Hiergegen hatten sowohl die Anwohnenden als Kläger als auch die Stadt als Beklagte Berufung eingelegt. Das BVerwG hat nun die Rechte der Anwohner*innen gestärkt, allerdings innerhalb eines begrenzten Rahmens.
„Zugeparkte Gehwege sind ein Ärgernis und stellen häufig eine Gefahr für die Nutzer*innen dar, weil viele Menschen, die etwa mit dem Rollstuhl unterwegs sind, auf die Fahrbahn ausweichen müssen“, erklärt Tim Sültenfuß, mobilitätspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE in der Bremischen Bürgerschaft. „Das dies nicht hingenommen werden muss, stellt das BVerwG-Urteil jetzt klar. Anwohnende haben sehr wohl einen Rechtsanspruch darauf, dass die Straßenverkehrsbehörden die Mindestgehwegbreite gewährleisten. Diese Klarstellung war überfällig!“
Das Urteil sei ein wichtiger, aber immer noch zu vorsichtiger Schritt zur Flächengerechtigkeit, sagt Sültenfuß und erläutert: „Zwar stärkt es die Rechte der Anwohner*innen gegenüber den Straßenverkehrsbehörden. Es besagt aber auch, dass die Behörden nicht sofort das Gehwegparken unterbinden müssen. Wie bereits das OVG Bremen urteilte, können Behörden auch weiterhin ein Konzept vorlegen für die langfristige Beendigung der geduldeten Parkpraxis. Wie schnell diese Konzepte umgesetzt werden müssen, dazu macht hoffentlich die derzeit noch nicht vorliegende Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts nähere Angaben. Sollte das Urteil darauf gar nicht eingehen, würde es leider viel zu gut zum Autoland Deutschland passen. Dann könnten Kommunen nämlich die Durchsetzung von freien Fußwegen wieder auf die lange Bank schieben.“
Die Umsetzung von Parkraumkonzepten in Bremen gehe viel zu langsam voran, moniert Sültenfuß. Die Herstellung von Flächengerechtigkeit im Stadtraum sei aber immens wichtig. Zurzeit bleibe dem Autoverkehr der größte Flächenanteil, Tendenz steigend aufgrund immer größerer Pkw. Für andere Verkehrsteilnehmende, insbesondere Fußgänger*innen bleibe hingegen immer weniger Raum. „Immerhin: Einfach abwarten geht jetzt nach dem Urteil nicht mehr“, sagt der Verkehrspolitiker. „Kommunen bundesweit müssen jetzt konsequent gegen das illegale Parken vorgehen!“