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Tebje: Klima

Eine zukunftsweisende Klimaschutzstrategie für Bremen

Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE:

Im Januar 2020 hat die Bremische Bürgerschaft eine Enquetekommission für eine Klimaschutzstrategie eingesetzt. Auftrag der Kommission war es - ein aus dem Pariser Klimaschutzabkommen abgeleitetes Klimaschutzziel 2030 für das Land Bremen festzulegen;
- ein oder mehrere Klimaschutzszenarien zur Erreichung dieses Ziels zu erarbeiten;
- daraus abgeleitete Klimaschutzziele für einzelne Sektoren festzulegen;
- konkrete Konzepte und Handlungsempfehlungen zur CO2-Reduktion in den maßgeblichen Bereichen zu erarbeiten;
- die dafür notwendigen finanziellen Ressourcen abzuschätzen;
- bildungspolitische Instrumente zur klimaschutzpolitischen Sensibilisierung zu prüfen und neu zu entwickeln;
- arbeits- und wirtschaftspolitische Instrumente zu prüfen und zu entwickeln, mit denen die Anforderungen des Strukturwandelns an Beschäftigung, Weiterbildung und Qualifizierung erfüllt werden können.

Mit dem Abschlussbericht hat die Kommission ihre Ergebnisse vorgelegt. Die Kommission hält es für möglich, dass das Land Bremen seine Treibhausgasemissionen b is zum Jahr 2038 um 95 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 reduziert und damit Klimaneutralität erreicht. Bis zum Jahr 2030 soll eine Reduktion um 60 Prozent bis zum Jahr 2033 um 85 Prozent erfolgen. Um dies zu erreichen, müssen konkrete Reduktionsziele für die einzelnen Sektoren Energie/Abfall, Industrie, Gebäude/Wohnen und Verkehr/Mobilität erfüllt werden. Die
Kommission führt die dafür zentralen Schritte und Maßnahmen auf, stellt jeweils Ziele für Teilbereiche auf, und gibt ausführliche Empfehlungen z u entsprechenden Maßnahmen. Auch in den Bereichen, die von der Quellenbilanz nicht abgebildet werden, sind Sektorziele
einzuhalten, beispielsweise in den Bereichen Ausbau der Erneuerbaren sowie Konsum und Ernährung.

Damit ist Bremen das erste Bundesland, das über eine wissenschaftlich fundierte und bilanziell bewertete sowie politisch verständigte Klimaschutzstrategie verfügt, wie das Land die Pariser Klimaschutzziele erfüllen kann und sich zum übergreifenden Ziel konform verhält, den Anstieg der Erderwärm ung auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen. Die Umsetzung einer solchen Klimaschutzstrategie erfordert ambitionierte politische Maßnahmen, die bald beginnen müssen. Dazu gehören neben vielen kleinteiligen Maßnahmen grundlegende Teilstrategien wie:
- den eingeschlagenen Weg zur Dekarbonisierung der Energieerzeugung fortzusetzen, den begonnen Kohleausstieg abzuschließen und konkrete Schritte zum weiteren Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere der Solarenergie und der Offshore-Windenergie, zu verstärken;
- die entwickelten und schon begonnenen Transformationsvorhaben für die Industrie, insbesondere bei der Stahlproduktion fortzusetzen und erforderliche Entscheidungen zur Infrastruktur und Finanzierung vorzubereiten;
- zügig ein Landeswärmegesetz zu beschließen und im Rahmen einer kommunalen Wärmeplanung den weiteren Aus- und Aufbau von Nah- und Fernwärmenetzen voranzutreiben, wofür Rekommunalisierungen bzw. Beteiligungen und der Ausbau kommunaler Unternehmen zu prüfen sind;
- den Umweltverbund zu stärken, entschiedene Maßnahmen zum Ausbau und zur Attraktivierung des ÖPNV einzuleiten, die E-Mobilität durch eine flächendeckende Ladeinfrastruktur voranzubringen und den bestehenden Straßenraum stärker für Fußverkehr, Radverkehr und öffentlichem Raum zu nutzen, um den Anteil des Autoverkehrs an der Mobilität zu senken;
- die Ernährungswende voranzutreiben, d. h. den Fleischkonsum zu senken und pflanzliche Ernährung zu fördern, insbesondere in der Gemeinschaftsverpflegung und bei öffentlichen Veranstaltungen;
- öffentliche und private Gebäude energetisch zu sanieren, sowohl durch Vorgaben wie durch Programme zur Förderung der energetischen Sanierung.

Das Fenster zur Einhaltung des deutlich unter 2 Grad Ziels schließt sich täglich ein Stück. Mit einer ambitionierten Klimaschutzstrategie stellt sich das Land Bremen zugleich auf die zu erwartenden politischen und materiellen Rahmenbedingungen ein, die auf uns zukommen. Die Umsetzung der vorgelegten Klimaschutzstrategie ist zuallererst Aufgab e der Politik. Sie kann aber nicht allein vom Land gewährleistet werden. Bund und EU müssen ihren finanziellen und regulatorischen Beitrag ebenso leisten wie private Unternehmen und ebenso wir alle in unserem Verhalten, unseren Konsum und Lebensweisen.

Die Kommission schätzt die Finanzbedarfe der öffentlichen Hand zur Umsetzung der Klimaschutzstrategie für das Land auf Investitionen von ca. 6 bis 7 Milliarden Euro und ca. 200 bis 400 Mi llionen Euro an jährlichen Betriebskosten. Diese Summen lassen sich nicht aus dem regulären Haushalt aufbringen. Die Kommission hat daher ein zusätzliches Gutachten veranlasst, in dem Möglichkeiten diskutiert werden, wie das Land Bremen die geforderten Klimaschut zausgaben darstellen kann.

Viele Annahmen werden sich in den nächsten Jahren verändern. Auf der einen Seite wird es technologische Durchbrüche geben; auf der anderen Seite kann ein wachsendes Verständnis von sich gegenseitig verstärkenden Erwärmungsprozes sen das Maß der erforderlichen
Anstrengungen erhöhen. Beides wird nichts daran ändern, dass die notwendigen Weichenstellungen so schnell wie möglich erfolgen müssen, um die Klimaziele einzuhalten, das Land Bremen wettbewerbsfähig zu halten um Arbeitsplätz e mit guten Lohn und Arbeitsbedingungen zu erhalten und auszubauen, und einen sozial gerechten, fairen Übergang für alle zu ermöglichen.

Die von der Enquetekommission vorgelegte Klimaschutzstrategie für das Land Bremen ist eine Chance, die ergriffen werd en muss. Nichthandeln ist keine Option.

Die Bürgerschaft ( möge beschließen:
1. Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt die Analysen, Vorschläge und Empfehlungen der Enquetekommission zur Kenntnis und bedankt sich bei allen Beteiligten für die Erarbeitung des Berichts.
2. Die Bürgerschaft (Landtag) begrüßt die Ermittlung eines realistischen und politisch verständigten CO2-Reduktionsziels gegenüber 1990 von 60 Prozent bis 2030, 85 Prozent bis 2033 sowie von 95 Prozent zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2038.
3. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf,
a. sich die im Abschlussbericht der Enquetekommission beschriebene Klimaschutzstrategie zu eigen zu machen und sich konsequent für ihre Umsetzung einzusetzen. Die Bürgerschaft (Landtag) stellt fest, dass dabei die im Abschlussbericht der Kommission vorgelegte Klimaschutzstrategie in politisches Handeln übersetzt und im Licht von veränderten Erkenntnissen und Umsetzungsproblemen kontinuierlich fortgeschrieben werden muss.
b. ihr einen Entwurf für eine Novelle des Bremischen Klimaschutz- und Energiegesetzes (BremKEG) vorzulegen, der die von der Kommission aufgestellten Ziele, Zwischenziele und Sektorenziele beinhaltet;
c. ihr bis zum Herbst 2022 einen Klimaschutz-Aktionsplan vorzulegen, der sowohl die kurzfristigen Maßnahmen enthält, die in dieser Legislaturperiode noch umgesetzt werden können, und für die mittel- und langfristigen Maßnahmen Prozesse benennt, die jetzt vorbereitet werden müssen;
d. die dafür erforderlichen Finanz- und Personalbedarfe darzulegen;
e. darzulegen, an welchen Punkten von der Kommission vorgeschlagene Maßnahmen durch alternative Maßnahmen mit gleicher Wirksamkeit ersetzt werden sollen;
f. auf Basis des zusätzlichen Finanzierungsgutachtens der Enquetekommission geeignete Lösungsansätze für die investiven, konsumtiven und personellen Finanzbedarfe zu erarbeiten und den Gremien vorzulegen;
g. ein Controlling anhand der im Enquete-Bericht benannten Emissions-Minderungsziele und Indikatorenziele einzurichten sowie fehlende Indikatorenziele zu ergänzen. Dies gilt insbesondere für den Verkehrssektor anhand der Daten des neuen Verkehrsnachfragemodells. Die CO2-Emissionsminderungen im Bereich „Landes- bzw. städtische Liegenschaften und Einrichtungen“ sollen einzeln aufgeführt werden;
h. dem einzusetzenden Sachverständigenrat entsprechend der Empfehlung der Enquetekommission jährlich einen Monitoringbericht zum Stand der Umsetzung vorzulegen;
i. bis spätestens Ende des dritten Quartals jeden Jahres die vorläufigen Daten der Treibhausgasemissionen und entsprechende Frühindikatoren des Landes Bremen sowie der Sektoren für das zurückliegende Kalenderjahr (Berichtsjahr) vorzulegen;
j. die Informationen zusätzlich auf einer öffentlichen Webseite transparent und benutzungsfreundlich zur Verfügung zu stellen.
4. Die Bürgerschaft (Landtag) spricht die Erwartung aus, dass die Analysen, Vorschläge und Empfehlungen der Enquetekommission sowie die ermittelten Klimaziele auch in den kommenden Legislaturperioden die Grundlage klimapolitischen Handelns bilden.
5. Die Bürgerschaft (Landtag) spricht die Erwartung aus, dass Bundesregierung und EU ihrerseits die erforderlichen Maßnahmen von Investitionen, konsumtiven Ausgaben, Förderungen und steuernden Rahmensetzungen ergreifen und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Land und Kommunen den notwendigen Handlungsspielraum für effektiven Klimaschutz erhalten. Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen.
6. Die Bürgerschaft (Landtag) ruft alle Unternehmen, zivilgesellschaftlichen Akteur:innen, wissenschaftlichen Einrichtungen, betrieblichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessensvertretungen, alle Studierenden, Schüler:innen, Beschäftigte, alle Bürger:innen auf, sich aktiv in die Umsetzung, Ausgestaltung und Durchsetzung der Klimaschutzstrategie für das Land Bremen einzubringen.

Dr. Carsten Sieling, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD
Philipp Bruck, Björn Fecker und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ingo Tebje, Nelson Janßen Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE

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