Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfänger im Land Bremen 2014 bis 2016
Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE:
Im ersten Halbjahr 2016 wurden von den Jobcentern bundesweit 457 000 Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfänger neu ausgesprochen. Die Zahl der Sanktionen sei damit rückläufig, hieß es, und befinde sich auf dem tiefsten Stand seit fünf Jahren (Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14. Oktober 2016). Die durchschnittliche Kürzung durch Sanktionen habe 108 ‡ pro Monat betragen und entspreche 19 % des Leistungsanspruchs.
Wie das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) unlängst berichtet hat, ist dies jedoch nicht der Trend in Bremen. Im Bereich Stadt Bremen ist demnach der Bestand an erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die mindestens eine Sanktion haben, zwischen Juni 2015 und Juli 2016 kontinuierlich gestiegen. Auch die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, gegen die in den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens eine Sanktion neu ausgesprochen wurde, hat sich von 4 057 (Juni 2015) auf 4 435 (Juli 2016) kontinuierlich erhöht. Offenbar werden in Bremen gegen den Bundestrend vermehrt Sanktionen ausgesprochen
– und möglicherweise auch höhere Sanktionen. Die durchschnittliche Höhe der Kürzungen durch Sanktion beträgt pro erwerbsfähigem Leistungsbezieher mit mindestens einer Sanktion im Juli 2016 127 ‡.
Mehr als 2 Mio. ‡ wurden Hartz-IV-Empfängerinnen/-Empfängern demnach in den zwölf Monaten August 2015 bis Juli 2016 allen in Bremen-Stadt durch Sanktionen gekürzt. Im Zeitraum Juli 2013 bis Juni 2014 waren es für das Land Bremen 2,3 Mio. ‡ gewesen (so die Antwort des Senats auf die damalige Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE).
Im Bereich der unter 25-Jährigen besteht weiterhin ein verschärftes Sanktionsrecht. Die Bremer Jugendberufsagentur soll laut Kooperationsvereinbarung eigentlich eine „soziale, angestrebt sanktionsfreie Integration junger Menschen“ ermöglichen. Diese Zielsetzung steht in scharfem Kontrast zu der Tatsache, dass junge Menschen nach wie vor mit besonders harten finanziellen Sanktionen bedacht werden.
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Sanktionen sind im Land Bremen in den Kalenderjahren 2014 bis 2016 neu festgestellt worden (wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren Zwölf-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen Zwölf-Monats-Zeitraum angeben)? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männer.
2. Wie viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren in den Kalenderjahren 2014 bis 2016 von mindestens einer Sanktion betroffen,
a) absolut,
b) als prozentualer Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten?
(Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren Zwölf-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen Zwölf-Monats-Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männer.
3. Wie viele Sanktionen gegen unter 25-Jährige sind im Land Bremen in den Kalenderjahren 2009(!) bis 2016 festgestellt worden? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige.
4. Wie viele unter 25-Jährige waren in den Kalenderjahren 2009(!) bis 2016 von mindestens einer Sanktion betroffen,
a) absolut,
b) als prozentualer Anteil?
Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige.
5. Welche Summe (in ‡) wurde in den Kalenderjahren 2014 bis 2016 insgesamt aufgrund von Sanktionen nicht an erwerbsfähige Leistungsberechtigte ausgezahlt (wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren Zwölf-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen Zwölf-Monats-Zeitraum angeben)? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männer sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige.
6. Wie hoch war im Land Bremen in den Kalenderjahren 2014 bis 2016 die jahresdurchschnittliche Zahl
a) der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
b) der gemäß Arbeitsmarktstatistik „Arbeitslosen“,
c) der „Unterbeschäftigten im engeren Sinn“?
(Wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren Zwölf-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen Zwölf-Monats-Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männer sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige.
7. Wie hoch war im Land Bremen in den Kalenderjahren 2014 bis 2016 jeweils der durchschnittliche Kürzungsbetrag durch Sanktionen
a) in ‡,
b) in % des Regelbedarfs?
(Gemeint ist die durchschnittliche gesamte Sanktionshöhe, durch Kürzungen der Regelleistung und/oder der Kosten der Unterkunft, pro erwerbsfähigem Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion. Wenn 2016 noch nicht
komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren Zwölf-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen Zwölf-Monats-Zeitraum angeben.) Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männer sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige.
8. Wie oft wurden im Land Bremen in den Kalenderjahren 2009(!) bis 2016 jeweils 100-%-Sanktionen (d. h. vollständige Streichung des Regelbedarfs) verhängt (wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren Zwölf-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen Zwölf-Monats-Zeitraum angeben)? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männer sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige.
9. Wie oft wurden im Land Bremen in den Kalenderjahren 2009(!) bis 2016 jeweils Sanktionen auf die Kosten der Unterkunft verhängt (wenn 2016 noch nicht komplett vorliegt, bitte auch die Zahl für den letzten aktuell berichtbaren Zwölf-Monats-Zeitraum und den entsprechenden vorherigen Zwölf-Monats-Zeitraum angeben)? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männer sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige.
10. Wie lange dauerten die ausgesprochenen Sanktionen durchschnittlich, d. h. für wie viele Monate galten sie? Bitte für die Kalenderjahre 2014 bis 2016 aufschlüsseln nach
a) alle Arten von Sanktionen,
b) 100-%-Sanktionen,
c) Sanktionen auf Kosten der Unterkunft.
— 3 — Druck: Anker-Druck Bremen
11. Wie erklärt und bewertet der Senat die Entwicklung der Sanktionszahlen 2014 bis 2016?
12. Wie bewertet der Senat die Entwicklung der Sanktionszahlen für unter 25-Jährige, auch hinsichtlich der in der Kooperationsvereinbarung zur Jugendberufsagentur vereinbarten „sozialen, angestrebt sanktionsfreien Integration junger Menschen“?
13. In der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger im Land Bremen“ (Drs. 18/1727 vom 3. Februar 2015) erklärte der Senat, Ursache für die gestiegene Anzahl der Sanktionen könne u. a. „eine höhere Kontaktdichte in den Jobcentern sein.“ Hält der Senat an dieser Einschätzung fest?
14. Wie viele Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter waren in den Kalenderjahren 2014 bis 2016 jahresdurchschnittlich bei den Jobcentern im Land Bremen beschäftigt (bitte auch in Vollzeitäquivalenten angeben), und wie viele Kontakte und Kontaktversuche zu erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gab es jahresdurchschnittlich? Bitte aufschlüsseln nach Bremen und Bremerhaven.
15. In der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger im Land Bremen“ (Drs. 18/1727 vom 3. Februar 2015) erklärte der Senat: „Der Senat prüft, worauf der hohe Anteil der Meldeversäumnisse (an den Sanktionsgründen) zurückzuführen ist.“ Was ist bei dieser Prüfung herausgekommen?
16. Geht der Senat weiterhin davon aus, dass es keinerlei interne Vorgaben gibt, welche Höhe der Sanktionsquote seitens der einzelnen Jobcenter oder bundesweit anzustreben ist?
17. In der Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE „Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfängerinnen und Hartz-IV-Empfänger im Land Bremen“ (Drs. 18/1727 vom 3. Februar 2015) erklärte der Senat, sich auf Bundesebene
dafür einzusetzen, dass das schärfere Sanktionsrecht für unter 25-Jährige Leistungsbezieherinnen/
Leistungsbezieher und die Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft entfallen. Wie ist bisher das Ergebnis, und gibt es diesbezüglich noch einen Prozess?
18. In der Arbeitsmarktstatistik der Jobcenter wird als Teilmenge der Abgänge aus Arbeitslosigkeit die Abgänge wegen „fehlender Verfügbarkeit bzw. Mitwirkung“ ausgewiesen.
a) Was genau ist damit gemeint, und welche Sachverhalte im Einzelnen begründen einen „Abgang wegen fehlender Verfügbarkeit bzw. Mitwirkung“?
b) Was ist mit dem Sachverhalt gemeint, dass Personen „ihre Verfügbarkeit einschränken“?
c) Kann „Abgang wegen fehlender Mitwirkung“ auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte betreffen, oder nur Erwerbslose ohne Leistungsanspruch?
19. Wie viele Abgänge wegen fehlender Mitwirkung (ohne die Fälle wegen fehlender Verfügbarkeit, falls damit ein getrennter Sachverhalt bezeichnet ist) gab es jahresdurchschnittlich in den Kalenderjahren 2014 bis 2016 im Land Bremen (falls dies auch erwerbsfähige Leistungsberechtigte betrifft, bitte für diese getrennt ausweisen)?
20. Beeinflusst die Zahl der Sanktionen in irgendeiner Weise statistisch die offizielle Zahl der Arbeitslosen? Wenn ja, in welchem Umfang ist das im Land Bremen 2014 bis 2016 der Fall gewesen?
21. In welchem Umfang waren in den Kalenderjahren 2015 und 2016 Geflüchtete, die in die Zuständigkeit des Sozialgesetzbuchs II und damit der Jobcenter gewechselt sind, im Land Bremen von Sanktionen betroffen? Bitte differenzieren nach Bremen und Bremerhaven, Frauen und Männer sowie für arbeitslose und nicht arbeitslose unter 25-Jährige.
22. Wie gewährleisten die Jobcenter im Land Bremen, dass Geflüchtete nicht aufgrund von unzureichenden Sprach-, Rechts- und Verfahrenskenntnissen von Sanktionen betroffen werden?
Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
