Entwicklung des Studiengangs Soziale Arbeit
Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE:
Es gibt einen erheblichen Fachkräftemangel im Bereich der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik. Obwohl in immer mehr Bereichen qualifizierte SozialpädagogInnen und SozialarbeiterInnen gebraucht werden, wurden in den 1990er Jahren an der Universität entsprechende Studiengänge geschlossen und der Studiengang Soziale Arbeit an der Hochschulen Bremen erheblich verkleinert. Bisher standen etwa 120 Studienanfänger*innenplätze an der Hochschule Bremen rund 3.000 Bewerbungen im Bachelor gegenüber.
Im Wissenschaftsplan 2020 heißt es in Bezug auf den Studiengang soziale Arbeit an der Hochschule: „Das Land erwartet eine Stärkung des Profilbereichs soziale Arbeit.“ Diese Vorgabe ist angesichts der gesellschaftlichen Bedarfe richtig, sie wurde aber vom Land nicht mit entsprechend höheren Mitteln unterfüttert. Stattdessen hat der Senat mit der Hochschule Bremen einen dualen Studiengang Soziale Arbeit vereinbart, in dem insbesondere Fachkräfte für den öffentlichen Dienst ausgebildet werden.
Strittig war dabei die Frage, ob dieser duale Studiengang zusätzliche Kapazitäten schafft oder aber mit den bisherigen Plätzen verrechnet wird. Im Mai 2016 hat der Senat in der Fragestunde (Landtag) dazu folgendes erklärt: „Die Hochschule Bremen wird weitere Anstrengungen unternehmen, um eine Zielzahl von 120 Studienanfängerplätzen zu gewährleisten. 15 Studienanfängerplätze werden über die vorhandene reguläre Studienplatzkapazität hinaus zusätzlich für den dualen Studiengang Soziale Arbeit zur Verfügung stehen“.
Tatsächlich ist die Zahl der Studienanfänger*innenplätze aber nicht gestiegen.
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Studienanfängerplätze wurden im Studiengang Soziale Arbeit in den vergangenen drei Jahren jeweils vorgehalten?
a) wie viele davon waren über Grundmittel finanziert,
b) wie viele über Hochschulpaktmittel,
c) wie viele über Mittel der Senatorin für Finanzen (dualer Studiengang),
d) wie viele Plätze wurden für gerichtliche Vergleiche und ggf. Beschlüsse vorgehalten?
2. Wird aktuell die Ankündigung des Senates aus der Fragestunde des Landtages von Mai 2016 eingehalten, wonach eine Zielzahl von 120
gewährleistet und darüber hinaus 15 duale Studienplätze zusätzlich angeboten werden sollen?
3. Sollte es bei der Anzahl der Studienanfängerplätze signifikante Rückgänge in den jeweiligen Finanzierungssäulen gegeben haben: Wie erklärt sich das und wie bewertet der Senat diesen Rückgang vor dem Hintergrund der Zielsetzung im Wissenschaftsplan 2020 und der zitierten Ankündigung aus dem Mai 2016?
4. Wie viele Bewerbungen gab es in den vergangenen drei Jahren jeweils? Wie viele Bewerbungen gab es für den regulären und für den dualen Studiengang?
5. Wie viele Studierende wurden in den vergangenen drei Jahren jeweils über gerichtliche Vergleiche zugelassen?
6. Bewertet der Senat diese Anzahl an Studienplätzen angesichts des akuten Fachkräftemangels als ausreichend?
7. Wie viele Stellen in welchen Personalkategorien sind an der Hochschule Bremen für den dualen Studiengang Soziale Arbeit zusätzlich geschaffen worden und wie viele davon sind bereits besetzt?
8. Wie hat sich die Arbeitsbelastung der Lehrenden im Studiengang Soziale Arbeit in den vergangenen drei Jahren entwickelt?
a) hinsichtlich der Betreuungsrelation,
b) dem Verhältnis hauptberuflich Beschäftigter und Lehrbeauftragter auf Honorarbasis und
c) des Anteils befristeter Verträge?
9. Welche konkreten Maßnahmen plant der Senat zur Stärkung des Profilbereichs der Sozialen Arbeit an der Hochschule Bremen, damit die Zahl der Studienanfänger*innenplätze zum Wintersemester 2018/19 wieder auf mindestens 120 und darüber hinaus zusätzliche duale Studienplätze erhöht werden kann?
10.Welchen Fachkräftebedarf sieht der Senat für das Land Bremen und die hier tätigen Freien Träger in den Bereichen Soziale Arbeit und Sozialpädagogik bis 2025 und 2030?
11.Welche konkreten Überlegungen gibt es, wie die Bereiche Soziale Arbeit/ Sozialpädagogik an der Hochschule und der Universität im Rahmen des Wissenschaftsplanes 2025 nachhaltig gestärkt bzw. wieder oder neu eingeführt werden können?
12.Ab wann und mit welchen Kapazitäten soll der geplante Masterstudiengang Soziale Arbeit an der Hochschule starten?
13.Inwiefern hat sich der Start des Masterstudiengangs, für den seit spätestens 2016 konkrete Planungen vorliegen, auch durch die fehlende Finanzierung verzögert? Aus welchen Mitteln (Grundmittel, befristete Sondermittel wie der „Zukunftsfonds“, indirekt über HSP-Mittel usw.) soll die Finanzierung nach aktuellem Stand erfolgen?
14.Mit welchen Zielzahlen für Studienanfängerplätze im Bachelor, im dualen Bachelor und im einzurichtenden Masterstudiengang Soziale Arbeit kalkuliert der Senat aktuell für den Wissenschaftsplan 2025?
15.Wie viel zusätzliche Mittel für Personal in der Lehre und Verwaltung sollen dafür bereitgestellt werden? Werden zusätzliche Raumkapazitäten an den jeweiligen Hochschulen gebraucht?
16.Ist die Freie Hansestadt Bremen aktuell der einzige Dienstherr im dualen Studiengang? Inwiefern ist hier geplant, auch Träger der Freien Wohlfahrtspflege einzubeziehen und wie würde sich das Verhältnis von dualen Studienplätzen zu den Studienplätzen im Bereich Soziale Arbeit insgesamt dadurch verändern?
17.Gibt es im Land Bremen aktuell Pläne, einen berufsbegleitenden Bachelor Soziale Arbeit/Sozialpädagogik zusätzlich zum bisherigen dualen Angebot einzuführen, um Personen aus der Praxis eine akademische Weiterqualifizierung anzubieten?
Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
