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Nachrangigkeit der Ausbildungsgarantie

Anfrage in der Fragestunde der Fraktion DIE LINKE:

Wir fragen den Senat:

1.    Was bedeutet die vom Senat in der Antwort vom 19.01.2016 festgestellte „Nachrangigkeit der Programme der Ausbildungsgarantie zu den Möglichkeiten des SGB II und SGB III“ konkret für erwerbslose Jugendliche mit Ausbildungsbedarf?

2.    Aus welchen Rechtsvorschriften oder Verwaltungsanweisungen ergibt sich diese Nachrangigkeit der Ausbildungsgarantie gegenüber anderen Maßnahmen?

3.    In welcher Weise sind erwerbslose Jugendliche mit Ausbildungsbedarf davor geschützt, anstelle von Ausbildung in nichtqualifizierte Arbeit vermittelt zu werden?  

Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE

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