Stand der Überlegungen zum „Berliner Modell“ im Landesgremium nach § 90 a SGB V
Berichtsbitte der Fraktion DIE LINKE an die Staatliche Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz:
In den Medien ist durch immer wiederkehrende Berichtserstattung deutlich geworden, dass es in einzelnen Stadtteilen im Land Bremen zu Versorgungsengpässen durch Haus- und Kinderärzte gekommen ist.
In Berlin wird seit 2013 durch eine Vereinbarung zwischen dem Landesgremium nach § 90 a SGB V und der Kassenärztlichen Vereinigung auf die Bedarfsplanung der Verwaltungsbezirke eingewirkt, um eine gerechtere Versorgung mit Haus- und Fachärzten zu ermöglichen, mit bislang positivem Fazit.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
- Gibt es Überlegungen seitens des Landesgremiums nach § 90 a SGB V eine Umsteuerung der Ärztedichte zum Vorteil benachteiligter Stadtteile einzuführen, wie es das Berliner Modell praktiziert?
- Wie oft hat sich das Bremer Landesgremium nach § 90 a SGB V zusammengefunden und ist es vorgesehen bei besonders dringlichen Angelegenheiten ein spontanes Zusammenkommen einzuberufen?
- Ist es vorgesehen Protokolle oder Beschlüsse des Landesgremiums nach § 90 a SGB V zu veröffentlichen oder den Deputierten Einsicht zu gewähren?
- Steht das Bremer Landesgremium nach § 90 a SGB V im Austausch mit seinem Schwestergremium in Berlin, bezüglich Informationsaustausch und der Übertragung des Berliner Modells auf Bremen?
- Wie wird die momentane Situation der ärztlichen Versorgung, insbesondere die kinderärztliche Versorgung im Land Bremen durch die Senatorin eingeschätzt?
Peter Erlanson und Fraktion DIE LINKE
