Leiharbeit bei der Bremer Lagerhausgesellschaft (BLG LOGISTICS)
Große Anfrage der Fraktion DIE LINKE:
Ein erheblicher Teil der Leiharbeit im Land Bremen entfällt auf den öffentlichen Sektor. 4.534 Leiharbeitskräfte haben die öffentliche Verwaltung und die städtischen Unternehmen im Jahr 2016 jahresdurchschnittlich beschäftigt (laut der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der FDP „Arbeitnehmerüberlassung im öffentlichen Dienst in Bremen und Bremerhaven“, Drs. 19/1040). Damit ist jeder zehnte Arbeitsplatz bei der öffentlichen Hand im Land Bremen ein Leiharbeitsplatz. Mehr als ein Viertel der Leiharbeitskräfte in Bremen und Bremerhaven arbeitet für den Staat.
Neben den Schulen findet Leiharbeit vor allem bei der städtischen BLG Logistics statt. Auf sie entfielen im Jahr 2016 jahresdurchschnittlich 3.088 Leiharbeitskräfte. Mit wechselndem Arbeitsanfall hat das wenig zu tun: Monatliche Schwankungen in der Zahl der Leiharbeitskräfte gibt es kaum. Die meisten sind ganzjährig beschäftigt. 80 Prozent der bei der BLG 2016 eingesetzten Leiharbeitskräfte waren Vollzeitkräfte. Die Zahl der von der BLG eingesetzten Leiharbeitskräfte hat sich seit 2011 mehr als verdoppelt.
Ein Teil der von der BLG in Anspruch genommenen Arbeitnehmerüberlassung wird vom Gesamthafenbetrieb (GHB) gestellt. Die Schaffung von Gesamthafenbetrieben war eine wichtige Errungenschaft, um unstete Beschäftigung im Hafen zurückzudrängen und in verlässliche, tariflich abgesicherte und von Betriebsräten kontrollierte Arbeitsverhältnisse zu überführen. Dies macht jedoch nur Sinn, wenn es sich tatsächlich um kurzfristig schwankenden Arbeitsanfall handelt. Gleichzeitig bezieht die BLG auch Personal von einer Vielzahl privater Leiharbeitsfirmen.
Die Schließung der Contract-Sparte des GHB führt dazu, dass in diesem Bereich künftig nur noch von privaten Leiharbeitsfirmen vermittelte Kräfte eingesetzt werden. Unabhängig von der grundsätzlichen politischen Bewertung dieser Entwicklung stellt sich damit verschärft die Frage, wie Arbeitsbedingungen und Abrechnungen kontrolliert und im Sinne der ArbeitnehmerInnen überwacht werden.
Leiharbeit ist nicht zu trennen von der unternehmerischen Absicht, Lohnkosten nicht durch technische Innovation zu senken, sondern durch niedrigere Löhne. Die Investitionen der BLG galten in den zurückliegenden Jahren in hohem Maße dem Aufbau weltweiter Standorte und der Expansion in den verschiedenen Geschäftsbereichen. Dies wirft die Frage auf, ob und in welchen Bereichen die BLG ihre Expansion ökonomisch auf den massenhaften Einsatz von Leiharbeit stützt. Eine solche Strategie wäre für ein Unternehmen in öffentlicher Hand grundsätzlich in Zweifel zu ziehen.
Wir fragen den Senat:
(Wenn im Folgenden teilweise nur von „BLG“ die Rede ist, meint dies ebenfalls die BLG Logistics; die Bremerlagerhaus Gesellschaft AG selbst hat laut Beteiligungsbericht der FHB keine eigenen Beschäftigten)
1. Wie hat sich in den Jahren 2011-2016 die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bei der BLG Logistics entwickelt, und zwar a) die Zahl der Beschäftigten insgesamt b) die Zahl der Beschäftigten, die ihren Arbeitsort innerhalb des Bundeslandes Bremen haben? Bitte differenzieren nach den drei Geschäftsbereichen Automobile, Contract und Container sowie nach Männern und Frauen.
2. Wie hat sich in den Jahren 2011-2016 die Zahl der BLG-Beschäftigten mit Arbeitsort Bundesland Bremen jeweils aufgeteilt nach a) Beschäftigten, die ihren Arbeitsvertrag mit der BLG direkt haben b) Beschäftigten, die ihren Arbeitsvertrag mit dem Gesamthafenbetrieb haben c) Beschäftigten, die ihren Arbeitsvertrag mit privaten Leiharbeitsfirmen haben? Bitte differenzieren nach den drei Geschäftsbereichen Automobile, Contract und Container sowie nach Männern und Frauen.
3. Wie hat sich in den Jahren 2011-2016 der Anteil der Beschäftigten in Arbeitnehmerüberlassung an allen BLG-Beschäftigten am Standort Bremen/Bremerhaven entwickelt? Bitte differenzieren nach den drei Geschäftsbereichen Automobile, Contract und Container sowie nach Männern und Frauen.
4. Wie viele Neueinstellungen hat die BLG Logistics am Standort Bremen/Bremerhaven in den Jahren 2011-2016 jeweils vorgenommen a) insgesamt b) durch direkte Übernahme von Beschäftigten in Arbeitnehmerüberlassung c) durch direkte Übernahme von Beschäftigten des GHB? Bitte differenzieren nach den drei Geschäftsbereichen Automobile, Contract und Container sowie nach Männern und Frauen.
5. Wie viele Beschäftigte der aufgelösten D/C-Sparte des GHB hat die BLG inzwischen übernommen? Bitte differenzieren nach befristeten und unbefristeten Verträgen sowie nach Männern und Frauen.
6. Welche Tarife gelten jeweils a) für die Beschäftigten mit direktem Anstellungsverhältnis bei der BLG b) für die Beschäftigten mit Anstellungsverhältnis beim GHB c) für die Beschäftigten mit Anstellungsverhältnis bei privaten Leiharbeitsfirmen?
7. Welche Unterschiede bestehen zwischen diesen drei Beschäftigtengruppen hinsichtlich der vertraglich festgesetzten Flexibilität des Arbeitseinsatzes, z.B. bei der kurzfristigen Ankündigung von Überstunden, Wochenendarbeit und Arbeitseinsätzen generell?
8. Für wie viele der in Arbeitnehmerüberlassung eingesetzten Beschäftigten bei der BLG am Standort Bremen/Bremerhaven im Jahr 2016 galt das Prinzip ‚gleicher Entlohnung für gleiche Arbeit‘ im Verhältnis zu den bei der BLG direkt angestellten Arbeitskräften? Bitte differenzieren nach den drei Geschäftsbereichen Automobile, Contract und Container sowie nach Männern und Frauen.
9. Wie viele verschiedene private Leiharbeitsfirmen waren bei der BLG in den Jahren 2011-2016 jeweils eingesetzt?
10. Handelt es sich bei den von der BLG 2016 am Standort Bremen/Bremerhaven genutzten Leiharbeitsfirmen auch um Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands? Wenn ja, in wie vielen Fällen und in welchem personellen Umfang?
11. Handelt es sich bei den von der BLG 2016 am Standort Bremen/Bremerhaven eingesetzten Leiharbeitskräften auch um Beschäftigte mit Wohnort außerhalb Deutschlands? Wenn ja, in welchem Umfang?
12. Wie wird seitens der BLG kontrolliert, dass private Leiharbeitsfirmen die Tarife, den gesetzlichen Mindestlohn, die Arbeitssicherheit und die tatsächliche Bezahlung aller geleisteten Stunden einhalten?
13. Wie hat sich die Zahl der internationalen Standorte der BLG Logistics in den Jahren 2011-2016 entwickelt, und um welche Länder, Geschäftsbereiche und unternehmerischen Projekte handelt es sich dabei?
14. Wie hat sich die Zahl der Beteiligungen der BLG Logistics in den Jahren 2011-2016 entwickelt, und um welche Beteiligungen handelt es sich dabei?
15. Wie hat sich das Beteiligungsergebnis in den Jahren 2011-2016 entwickelt?
16. Wie hat sich in den Jahren 2011-2016 in den Geschäftsbereichen Automobile, Contract und Container jeweils a) der Umsatzerlös b) das Betriebsergebnis (EBIT) c) die Umsatzrendite entwickelt?
17. In welchem Umfang hat a) das Auslandsgeschäft, b) das Geschäft in anderen Bundesländern, c) das Geschäft im Bundesland Bremen jeweils zu diesen Zahlen (Umsatzerlös, EBIT, Umsatzrendite) beigetragen? Bitte aufschlüsseln für die drei Geschäftsbereiche.
18. Welche Dividenden hat die BLG in den Jahren 2011-2016 jeweils an die Aktionäre gezahlt?
19. In welchem Umfang sind in den Jahren 2011-2016 im Haushalt der Freien Hansestadt Bremen Gewinnausschüttungen der BLG angekommen? Unter welcher Position werden diese verbucht?
20. Wie hat sich die tatsächliche Jahressumme der Vorstandsbezüge in den Jahren 2011-2016 entwickelt?
21. Seit wann ist die Freie Hansestadt Bremen (Stadtgemeinde) Mehrheitseigentümerin der Bremer Lagerhaus Gesellschaft AG? Wie hat sich der Anteil der Stadtgemeinde seit Erstbeteiligung entwickelt?“
Claudia Bernhard, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
