Niederlage beim Staatsgerichtshof: CDU muss ihre Aufklärungsblockade beenden!
Der Staatsgerichtshof hat heute über den CDU-Eilantrag zur geplanten PUA-Sondersitzung entschieden. Demnach kann die morgige Sondersitzung wie geplant stattfinden und sechs der neun formulierten Fragen im Beweisbeschluss sind zulässig.
Klaus-Rainer Rupp, Obmann der Fraktion Die Linke, kommentiert: „Das Urteil im Eilverfahren begrüßen wir sehr. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs bedeutet, dass die CDU sich vollkommen zurecht erklären und die Karten auf den Tisch legen muss. Das heißt, sie muss den Inhalt des angeblichen Hinweises offenlegen und beweisen, dass es überhaupt glaubwürdige Hinweisgeber gegeben hat. Auch muss klar werden, wieso die CDU diesen Hinweis anonym weitergeben hat, und welches Motiv dahinterstand. Denn ohne glaubwürdige Antworten bleibt der Eindruck bestehen, dass es sich hier um eine geplante Denunziation seitens der CDU handelt und die ganze Geschichte nur eine Populismus-Offensive im Auftrag Winter war. Morgen werden wir Antworten hören, die die CDU der Öffentlichkeit vorenthalten wollte. Wir erwarten, dass die CDU morgen ihre Aufklärungsblockade beendet!“

