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Nach Wohninvest-Pleite – Entwicklung des Könecke-Geländes nicht dem Markt überlassen!

Nachdem die Wohninvest Holding GmbH, der Mutterkonzern der Entwicklungsgesellschaft für das Könecke-Gelände, Insolvenz angemeldet hat, steht die Entwicklung des Hemelinger Könecke-Geländes infrage. Die Linksfraktion hat sich nach dem Stand der Dinge erkundigt – und vom Senat sowohl Antworten als auch offene Fragen erhalten.

„Offenbar ist auch vier Monate, nachdem der Mutterkonzern Insolvenz angemeldet hat, noch immer nicht klar, ob auch die Entwicklungsgesellschaft für das Hemelinger Könecke-Gelände zahlungsunfähig ist“, konstatiert Sofia Leonidakis, Vorsitzende und Sprecherin für Stadtentwicklung der Linksfraktion. „Klar geworden ist durch die Antworten leider, dass wenn auch hier Insolvenz eintritt, dann das Vorkaufsrecht der Stadt nicht greift. Durch das geschaffene Firmengeflecht und einen möglichen Verkauf nur von Gesellschafts-, nicht aber von Grundstücksanteilen läuft das Vorkaufsortsgesetz, das 2019 beschlossen wurde, ins Leere.

Die Antwort des Senats stellt allerdings klar, dass Bremen so wie alle anderen Marktteilnehmenden auf die Anteile bieten könnte, wenn diese infolge der Insolvenz veräußert werden müssen.“

Angesichts der Lage des Mutterkonzerns und auf dem Immobilienmarkt sei eine lange Hängepartie für das Könecke-Gelände zu befürchten, sagt Leonidakis. „Für Hemelingen wäre das fatal. Die Stadt sollte deshalb eingreifen und die Entwicklung in die eigene Hand nehmen!“

Dieser Meinung ist auch Ingo Tebje, Mitglied der Fraktion DIE LINKE im Beirat Hemelingen: „Wir brauchen für Hemelingen eine zügige Entwicklung auf dem ehemaligen Könecke-Gelände, um der sozialen Spaltung im Ortsteil entgegenzuwirken. Berufsschulcampus, soziale Durchmischung und genossenschaftliche Wohn- und Gewerbeprojekte können nur mit einem Kauf oder einem Mehrheitsbesitz der jetzigen Projektgesellschaft gelingen.“

Die Anfrage „Insolvenz von Wohninvest - Auswirkungen auf das Könecke-Gelände“ der Linksfraktion und die Antworten des Senats finden Sie im Anhang der E-Mail.

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