Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen wird in Bremen einfacher!
Die Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen in Bremen und Bremerhaven soll niedrigschwelliger werden. Diese ist bisher noch komplizierter als in anderen Bundesländern, zum Beispiel ist es hier notwendig, den Krankenkassen eine Reihe an schriftlichen Nachweisen über Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie zum Wohnort vorzulegen. Dies soll künftig nicht mehr notwendig sein. Außerdem soll das Abrechnungsverfahren vereinfacht und kostendeckend werden. Ein entsprechender Koalitions-Antrag, initiiert von der Linksfraktion, ist heute in der Bürgerschaft beschlossen worden.
Nelson Janßen, gesundheitspolitischer Sprecher der Bremer Fraktion Die Linke, kommentiert: „Das ist eine enorme Entlastung für die Betroffenen. Sie sollen sich in dieser schwierigen und belastenden Situation nicht um unnötigen Papierkram kümmern müssen, sondern unkompliziert die bestmögliche Unterstützung bekommen!
Das Verlangen von schriftlichen Nachweisen ist besonders für Menschen problematisch, die oft gar keine Dokumente über ihr Einkommen oder ihre Wohnsituation besitzen, wie Geflüchtete, Unionsbürger*innen oder obdachlose Menschen. Sie fallen zurzeit durchs Raster und bleiben entweder auf den Kosten sitzen oder können den Abbruch nicht durchführen. Das liegt auch daran, dass es teilweise lange dauert, bis Ämter entsprechende Nachweise ausstellen.
Zeit, die Schwangere in so einer Situation nicht haben: Schwangerschaftsabbrüche sind im Normalfall vierzehn Wochen lang straffrei möglich. Deshalb ist es so wichtig, dass wir zeitintensive Hürden für eine Kostenübernahme abbauen und eine glaubhafte Darstellung der Schwangeren in Zukunft ausreicht. Es darf nicht an fehlenden Unterlagen scheitern, dass Schwangere selbst über ihren Körper und ihr Leben entscheiden können.“
Im Land Bremen ist auch das Abrechnungsverfahren unnötig kompliziert: Die Ärzt*innen rechnen den Abbruch zuerst mit den Krankenkassen ab und die Kassen lassen sich die Kosten wiederum vom Land erstatten. Ein weiteres Problem ist, dass die Vergütung eines Abbruchs die Kosten der Ärzt*innen nicht deckt – dadurch sinkt die Bereitschaft, einen solchen Eingriff durchzuführen.
Dazu erklärt Janßen: „In anderen Bundesländern ist die Kostenübernahme für Schwangerschaftsabbrüche einfacher geregelt: Dort prüfen die Krankenkassen den Antrag und nach Genehmigung rechnen die Ärzt*innen direkt mit dem Land ab. Auch sind die Pauschalen für einen solchen Eingriff deutlich höher angesetzt, damit die Kosten gedeckt sind. So muss es auch zukünftig in Bremen und Bremerhaven die Regel sein!“

