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Klausur-Anträge

Die Fraktion Die Linke hat auf der Klausur mehrere Anträge beschlossen:


  • Bezahlbarkeit des Lebens in politischen Entscheidungen abbilden: „Bezahlbarkeits-Check“ einführen 
  • Keine Kürzung beim Wohngeld – Familien entlasten statt belasten
  • Lebensleistung würdigen, Altersarmut verhindern- Rente nach 45 Beitragsjahren verteidigen
  • Mietrecht stärken: Kündigungsschutz verbessern, Kündigungssperrfrist verlängern!
  • Faire Bedingungen für internationale Auszubildende aus Drittstaaten durchsetzen
  • Bremen kann höher hinaus! Bezahlbaren, nachhaltigen Wohnraum schaffen, Flächen effizient nutzen

Bezahlbarkeit des Lebens in politischen Entscheidungen abbilden: „Bezahlbarkeits-Check“ einführen 

Die Lebenshaltungskosten sind für viele Menschen im Land Bremen zur wichtigen sozialen Frage geworden. Mieten, Energie, Lebensmittel und Mobilität haben sich in den vergangenen Jahren deutlich verteuert, während Löhne, Renten und Transferleistungen damit vielfach nicht Schritt gehalten haben. 

Politische Entscheidungen auf Landes- und kommunaler Ebene wirken sich häufig auf die Kosten des Alltags aus. Gebühren und Entgelte, etwa für Abwasser, Abfall oder Kindertagesbetreuung, Tarife im öffentlichen Nahverkehr, Vorgaben im Bau- und Energiebereich oder Förderprogramme beeinflussen, wie viel Geld den Menschen am Monatsende bleibt oder wie viel Geld die Menschen am Monatsende noch zur Verfügung haben. Diese Effekte sind bislang in Senatsvorlagen jedoch nicht systematisch erkennbar. Sie werden allenfalls vereinzelt benannt, häufig aber erst dann sichtbar, wenn Beschlüsse längst umgesetzt sind und die Bürgerinnen und Bürger die Mehrbelastung real spüren. 

Mit dem Klimacheck und der Genderprüfung hat der Senat bereits Instrumente eingeführt, die die Auswirkungen von Senatsbeschlüssen auf ein übergeordnetes politisches Ziel transparent machen. Dieses Prinzip hat sich bewährt: Es schafft Bewusstsein in der Verwaltung, verbessert die Entscheidungsgrundlage für Senat und Bürgerschaft und macht politische Abwägungen nachvollziehbar. 

Der „Bezahlbarkeits-Check“ überträgt diesen Ansatz auf die soziale Dimension. Er soll ausweisen, ob und in welchem Umfang eine Vorlage die Lebenshaltungskosten der Menschen im Land Bremen erhöht, senkt oder unberührt lässt. Ziel ist ausdrücklich nicht, notwendige Maßnahmen zu verhindern. Auch Entscheidungen, die kurzfristig zu Mehrkosten führen, können richtig und geboten sein. Entscheidend ist, dass diese Folgen bekannt sind, bevor beschlossen wird, und dass frühzeitig über sozialen Ausgleich, Staffelungen oder Entlastungen nachgedacht werden kann. Klimaschutz und Bezahlbarkeit gehören dabei zusammen: Nur wenn ökologische Maßnahmen sozial abgefedert werden, finden sie dauerhaft gesellschaftliche Akzeptanz. 

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, 

  1. bei allen Senatsvorlagen, die Effekte auf die Lebenshaltungskosten der Menschen im Land Bremen haben, diese Auswirkungen entsprechend auszuweisen. 
  2. den „Bezahlbarkeits-Check“ sechs Monate nach Beschlussfassung umzusetzen und
  3. dem Haushalts- und Finanzausschuss nach 12 Monaten zu berichten.

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke 

Keine Kürzung beim Wohngeld – Familien entlasten statt belasten

Vom Bundeskabinett wurden umfangreiche Kürzungen beim Wohngeld beschlossen. Ca. 30% der aktuellen Empfänger*innen des Wohngelds sollen zukünftig keine Leistungen mehr erhalten. Überproportional von diesen Kürzungen werden Rentner*innen und Familien betroffen sein, da diese sozialen Gruppen die Hauptbezieher*innen von Wohngeld sind. Einige der betroffenen Haushalte werden zukünftig alternativ Grundsicherung nach SGB II/SGB XII beziehen müssen. Nach den Berechnungen der Bundesregierung werden infolge der Reform rund 74.000 Haushalte bundesweit künftig auf Leistungen nach dem SGB II und weitere 89.000 Haushalte auf Leistungen nach dem SGB XII angewiesen sein. Insgesamt werden damit rund 163.000 Haushalte aus dem Wohngeldsystem in die Grundsicherungssysteme wechseln. In Bremerhaven und Bremen droht 3800 Haushalten die Wohngeldkürzung, voraussichtlich 1400 davon werden in die Grundsicherung fallen. Aber nicht für alle Haushalte stehen ersatzweise andere Sozialleistungen zur Verfügung. Angesichts fehlender Einkünfte muss in diesen Haushalten der entfallende Zuschuss dann bei anderen Ausgaben eingespart werden und wird diese Kürzung die materielle Not der betroffenen Haushalte somit direkt vergrößern. 

Familien werden bei dieser Kürzung des Wohngelds doppelt bestraft. Denn am Bezug des Wohngelds hängt oft auch die Berechtigung, Leistung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu beziehen. Hierzu zählt unter anderem die Übernahme von Kita-Gebühren, das kostenlose Mittagessen in Kita und Schule, die Übernahme der Kosten von Klassenfahrten, ein Zuschuss zu Schuljahresbeginn für Schulmaterialien, die Erstattung von außerschulsicher Nachhilfe sowie Zuschüsse zu den Kosten von Sportvereinen und Musikschulen. Neben der Frage, wie die Miete zu finanzieren ist, müssen diese Familien sich nun also auch darum Sorgen machen, wie Klassenfahrten bezahlt werden können und welche Teilhabe in der Freizeit für ihre Kinder überhaupt noch möglich ist.

Der Senat hat auf Bundesebene bereits deutlich gemacht, dass das Land Bremen diese Kürzung beim Wohngeld klar ablehnt. Dies wurde nicht nur gegenüber der Presse geäußert, sondern auch im Rahmen des Bundesrats in einer gemeinsamen Stellungnahme mit anderen Bundesländern gegenüber der Bundesregierung kommuniziert. Dieser Druck auf Bundesebene muss unbedingt aufrechterhalten werden.

Sollte trotz massiven Widerspruchs der Länder diese Kürzung auf Bundesebene aber umgesetzt werden, darf das Land Bremen die betroffenen Familien nicht allein lassen. Das Land ist dann in der Verantwortung, die Bildung und Teilhabe der Kinder zu gewährleisten und für die Kinder Ausschlüsse aus dem Sozialleben zu verhindern.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

  1. Sich auf Bundesebene weiterhin mit voller Kraft dafür einzusetzen, dass beim Wohngeld nicht gekürzt wird. Dazu gehört insbesondere, weiterhin im Bundesrat gegen den entsprechenden Gesetzesentwurf anzuarbeiten und im Falle einer Abstimmung jede Neuregelung abzulehnen, die zu Einschränkungen der Anzahl der Leistungsberechtigten führen würde.
  2. Sollte es trotz des Widerspruchs zahlreicher Bundesländer dennoch zum Ausschluss von Familien aus dem Kreis der Wohngeldberechtigten und damit auch aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kommen, als Land sicherzustellen, dass die betroffenen Kinder weiterhin vollen Zugangs zu Bildung sowie sozialer Teilhabe haben. Dazu gehört insbesondere:
    a) In der Stadt Bremen die Beitragstabelle für den Besuch von Kitas unter drei Jahren und Horten so anzupassen, dass bei den entsprechenden unteren Einkommensgruppen, die bisher Wohngeld bezogen haben und in der Folge keine Kita- und Hortgebühren zahlen mussten, zukünftig weiterhin keine Gebühren erhoben werden. Außerdem sind zukünftig Kinder, für die laut Einkommenstabelle keine Kita- oder Hortgebühren anfallen, auch automatisch davon zu befreien, für das Mittagessen zu zahlen.
    b) Ein Konzept zu entwickeln, wie auch Kinder im Elementarbereich, die durch eine Wohngeldreform von Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgeschlossen werden, künftig weiterhin unbürokratisch kostenfrei in den Kitas am Mittagessen teilnehmen können.
    c) Ein Konzept zu entwickeln, wie auch Schulkinder, die durch eine Wohngeldreform von Bildungs- und Teilhabeleistungen ausgeschlossen werden, künftig weiterhin unbürokratisch kostenfrei an den Schulen am Mittagessen teilnehmen können, kostenfrei auf Klassenfahrten mitfahren können, zu Beginn des Schuljahres einen Zuschuss zu Schulmaterialien erhalten und Freizeitangebote wahrnehmen können.
    d) Mit dem Magistrat Bremerhaven Gespräche aufzunehmen, um sicherzustellen, dass mit den oben genannten Maßnahmen die Kinder aus den betroffenen Familien in beiden Kommunen des Landes erreicht werden.
  3. Der Bürgerschaft noch bis zum Ende der 21. Wahlperiode über die Entwicklungen auf Bundesebene sowie ggf. über die auf Landesebene getroffenen Maßnahmen zu berichten.

Miriam Strunge, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke

Lebensleistung würdigen, Altersarmut verhindern- Rente nach 45 Beitragsjahren verteidigen

Basierend auf den Vorschlägen der im Januar 2026 von der Bundesregierung eingesetzten Alterssicherungskommission steht unter anderem die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b SGB VI) auf dem Spiel. Die sogenannte „Rente mit 63“– wird als Hauptproblem für die Zukunft der gesetzlichen Rente ausgemacht, während die Bundesregierung die Höchstbeiträge für Gutverdienende oder die Einbeziehung von Beamt:innen in die gesetzliche Rentenversicherung unangetastet lässt.

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen an Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas übergeben. Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 2. Juli 2026 beschlossen, alle 33 Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen; das Gesetzgebungsverfahren soll noch bis Ende 2026 abgeschlossen werden. Darin unter anderem vorgesehen ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte.

Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ist keine großzügige Sonderregelung, sondern die Anerkennung jahrzehntelanger Arbeit: Nach der Rentenzugangsstatistik der Deutschen Rentenversicherung haben im Jahr 2025 bundesweit 262.361 von 925.865 Renten-Neuzugängen eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte bezogen – mehr als ein Viertel aller Neurentnerinnen und Neurentner. Bundesweit beziehen heute über 2,6 Millionen Menschen ihre Rente über diesen Zugang.

Besonders wichtig ist diese Rente für Beschäftigte mit langen Erwerbsbiografien: für Menschen in körperlich und/oder psychisch herausfordernden und tendenziell nicht übervergüteten Berufen, im Handwerk, in Erziehung und Pflege und für Menschen aus Ostdeutschland, die im Durchschnitt früher ihre Erwerbsbiografie begonnen haben. Der Senat hat in seiner Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke zu Recht betont, dass gerade Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in körperlich fordernden Tätigkeiten ihre Lebensarbeitszeit nur bedingt verlängern können. Viele schaffen es schlicht nicht im Beruf so lange gesund bis zur Rente. Für sie ist die Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren dann eine Rentenkürzung.

Die Folgen der Abschaffung wären erheblich: Ohne diese Regelung müssten Betroffene bis zur Regelaltersgrenze von künftig bis zu 68 Jahren arbeiten. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verschiebt sich der Renteneintritt der Betroffenen im Durchschnitt um rund zehn Monate; je nach Alter bei Ausbildungsbeginn können es auch mehrere Jahre sein. Wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen fehlender Jobchancen früher aufhören muss, muss Abschläge von bis zu 14,4 Prozent in Kauf nehmen. Das DIW beziffert die Entlastung der Rentenkasse auf rund 9,5 Milliarden Euro pro Neuverrentungsjahrgang – die Reform entlastet also die Kasse und belastet genau die Menschen, die ein Leben lang eingezahlt haben.

Für das Land Bremen liegen landesgenaue Zahlen nicht vor (vgl. Frage 20 in der Fragestunde Landtag vom 16.9.2026). Gemessen an der Bevölkerung sind rechnerisch über 2.000 Menschen pro Jahr betroffen. Sie alle müssten künftig länger arbeiten oder dauerhafte Rentenabschläge in Kauf nehmen. Hinzu kommt, dass der drohende Wegfall des Wohngeldes insbesondere Rentner*innen treffen wird. Bereits jetzt steigt die Armutsquote der über 65jährigen in Bremen, allein von 2021 bis 2023 von 22,7 auf 24,3 Prozent. Bei denjenigen, die im Jahr 2023 in Bremen und Bremerhaven neu in die Rente eingetreten sind, ist mehr als die Hälfte direkt in der Altersarmut gelandet: Unter und an der Armutsschwelle waren die Renten von 2923 Personen, darüber von 2.226 Personen. Es leben also mehr Neurentner*innen im Jahr 2023 unter oder an der Armutsgrenze als darüber. Das entspricht rund 56 Prozent (vgl. Drs. 21/988). Diese Tendenz droht sich durch die geplanten Kürzungen bei der Rente, beim Wohngeld und bei der Pflegeversicherung noch zu verschärfen, mit negativen Folgen für die Rentenbeziehenden selbst, für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und letztlich auch für die kommunalen Leistungsträger. Die Verhinderung von Altersarmut und eine Rente, die existenzsichernd ist, sind eine grundsätzliche Frage von sozialer Gerechtigkeit. 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

Die Bürgerschaft fordert den Senat auf,

  1. sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (§§ 38, 236b SGB VI) zu verhindern;
  2. im Gesetzgebungsverfahren zum Rentenreformpaket die Mitwirkungsrechte des Bundesrates auszuschöpfen;
  3. sich mit den Ländern zu verständigen, die die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren ebenfalls ablehnen, um ein gemeinsames und koordiniertes Vorgehen im Bundesrat zu organisieren;
  4. für den Fall, dass der Erhalt der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte im Bundesrat keine Mehrheit bekommt, auf großzügige Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen für alle betroffenen Jahrgänge, eine unbürokratische Härtefallregelung für Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten können, um Altersarmut in Bremen und Bremerhaven zu verhindern;
  5. die Auswirkungen der Rentenreform auf die Menschen in Bremen und Bremerhaven und die kommunalen Leistungsträger zu prüfen und darauf hinzuwirken, dass die Deutsche Rentenversicherung landesgenaue Zahlen zur Inanspruchnahme der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ausweist;
  6. der Deputation für Soziales sechs Monate nach Beschlussfassung zu berichten. 

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion die Linke

Mietrecht stärken: Kündigungsschutz verbessern, Kündigungssperrfrist verlängern!

Bezahlbarer Wohnraum wird auch in Bremen immer knapper. Viele Mieter*innen müssen sich daher darüber sorgen, dass sie ihren aktuellen Wohnraum verlieren könnten, z. B. aus finanziellen Gründen, durch Umstrukturierungen beim Eigentümer oder aber weil der Vermieter Eigenbedarf anmelden könnte. Immer öfter wird auch in Bremen Mieter*innen wegen Eigenbedarfs gekündigt – auch wenn dieser gar nicht wirklich besteht (Buten und Binnen, 23. Juli 2026).

Wird ein Mietshaus während eines laufenden Mietverhältnisses in Eigentumswohnungen aufgeteilt, wächst für die Bewohner*innen die Unsicherheit. Nach einem Verkauf drohen Eigenbedarfskündigungen. Der neue Eigentümer beabsichtigt, eine Kündigung wegen Eigenbedarfs auszusprechen, z.B. weil er selbst oder enge Familienangehörige in die Wohnung einziehen möchten. Eine Kündigung seitens des Vermieters kann aber auch wegen Hinderung einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der Wohnung erfolgen. Letzteres ist eine Verwertungskündigung – dabei argumentiert der Eigentümer, dass er die Wohnung nur ohne den Mietvertrag angemessen nutzen oder entwickeln kann, zum Beispiel für eine umfassende Sanierung oder einen lukrativen Weiterverkauf. 

Menschen, die seit vielen Jahren in ihren Wohnungen leben, verlieren somit ihr Zuhause oder müssen befürchten, es zu verlieren. Betroffen sind häufig Haushalte mit geringem Einkommen, darunter Familien, Renter*innen, Alleinerziehende und Menschen mit Migrationsgeschichte.

Zwar gibt es eine gesetzliche Kündigungssperrfrist (§ 577a BGB), für deren Dauer keine Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigung ausgesprochen werden darf. Diese beträgt allerdings nur drei Jahre ab dem Eigentumsübergang. In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt darf diese Sperrfrist laut Gesetz verlängert werden – und zwar auf bis zu zehn Jahre. Viele Bundesländer haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Sperrfrist auf fünf Jahre verlängert, in Berlin und Hamburg gilt sogar eine Sperrfrist von zehn Jahren. Das Bundesland Bremen, das nach § 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als angespannter Wohnungsmarkt gilt, könnte diesem Beispiel folgen und auf diese Weise die Rechte von Mieter*innen stärken.

Die Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft möge beschließen: 

Der Senat wird aufgefordert: 

  1. die gesetzliche Kündigungssperrfrist (§577a BGB) auf mindestens fünf Jahre zu verlängern und somit Eigenbedarfs- und Verwertungskündigungen einzugrenzen;
  2. Eigenbedarfskündigungen so einzugrenzen, dass eine Kündigung nur zugelassen ist, wenn der Eigentümer selbst oder ein*e Verwandte*r ersten Grades einziehen;
  3. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen bundesweit nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen zuzulassen;
  4. die Hürden für Härtefallanträge bei Eigenbedarfskündigungen senken; 
  5. ein Verbot von Eigenbedarfskündigungen für Mieter*innen über 65 Jahre einzuführen.

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke

Faire Bedingungen für internationale Auszubildende aus Drittstaaten durchsetzen

Internationale Auszubildende sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft und unserer Arbeitswelt. Sie besetzen offene Ausbildungsplätze und tragen dazu bei, den Mangel an Fachkräften zu beheben. Mit der Änderung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in 2023 ist der Anteil der Auszubildenden aus Drittstaaten bundesweit steil angestiegen. Während 2020 noch etwa 7.000 junge Leute aus Drittstaaten eine Ausbildung begonnen haben, waren es 2025 schon mehr als 43.000 Menschen. Besonders begehrt sind die Azubis in den Bereichen Pflege, Handwerk und Gastronomie (MDR, 01.09.2026). 

Trotz dieser positiven Entwicklung besteht weiterhin eine große Fachkräftelücke. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) geht derzeit von bundesweit rund 723.000 fehlenden Fachkräften im Jahr 2029 aus. Auch im Land Bremen ist der Fachkräftemangel groß. Zahlen des IAB-Betriebspanels zufolge suchte im ersten Halbjahr 2024 mehr als jeder zweite Betrieb in Bremen und in Bremerhaven Personal. Laut dem Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung fehlten im Land Bremen zwischen Juni 2025 und Juni 2026 4.727 qualifizierte Arbeitskräfte, darunter vor allem Fachkräfte. 

Diese große Lücke zu füllen scheitert auch daran, dass potenzielle Auszubildende aus Drittstaaten mit massiven bürokratischen Hürden konfrontiert sind, wenn es um den Antritt einer Auszubildendenstelle hierzulande geht. Die Beantragung des Visums zur Berufsausbildung nach § 16a AufenthG erfolgt im Herkunftsland und nimmt oft monatelange Bearbeitungszeiten in Anspruch. In Deutschland müssen die Auszubildenden einen gesicherten Lebensunterhalt haben oder zusätzliches Vermögen nachweisen. Häufig werden von Bewerber*innen bereits im Herkunftsland dubiose Vermittlungsgebühren verlangt. Zwar gilt in Deutschland das Vermittlungsvergütungsgebot, dieses wird von deutschen Unternehmen jedoch umgangen, indem die Zahlung im Ausland abgewickelt wird. Im Altenburger Land sorgte zuletzt ein Ausbeutungsskandal um mehr als 40 vietnamesische Azubis für Schlagzeilen. 

Es gibt viele verantwortungsvolle und kümmernde Ausbildungsbetriebe. Gleichzeitig muss davon ausgegangen werden, dass ausländische Azubis vulnerabel sind für Ausbeutung in der Ausbildung, da ein hohes Abhängigkeitsverhältnis besteht und großer finanzieller und familiärer Druck auf ihnen lastet. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass Ausbeutung von Personen aus dem Ausland in der Ausbildung kein Einzelfall ist und unbezahlte Überstunden, ausbildungsfremde Tätigkeiten und ständige Bereitschaft zumindest bei einigen Arbeitgebern regelmäßig verlangt werden.

Unter diesen Arbeitsbedingungen den Ausbildungsbetrieb oder -beruf (auch innerhalb des Unternehmens) zu wechseln, ist für die Auszubildenden nicht nur mit Angst verbunden, sondern auch nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde zulässig. Nach § 16a des Aufenthaltsgesetzes ist das Visum direkt an den Ausbildungsplatz gekoppelt. Das Visum bzw. der Aufenthaltstitel muss bei einem Wechsel entsprechend angepasst werden, bevor die neue Ausbildung beginnt. Den Azubis steht in der Regel eine sechsmonatige Suchphase zu, sofern sie den Ausbildungsabbruch nicht selbst zu vertreten haben. Sollte die Frist von 6 Monaten nicht ausreichen, besteht unter bestimmten Voraussetzungen (wie gesichertem Lebensunterhalt und Altersgrenzen) die Möglichkeit, formell eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildungsplatzsuche nach § 17 AufenthG für bis zu 9 Monate zu beantragen. Hat der oder die Auszubildende die Kündigung selbst verschuldet, z.B. durch eigene Kündigung, entscheidet die Ausländerbehörde nach Ermessen. Auch dann verfällt der Aufenthaltstitel meist nicht am selben Tag, aber die Frist zur Suche kann deutlich kürzer ausfallen. Wer in dieser kurzen Zeit keinen Ausbildungsplatz findet, dem droht der Verlust des Aufenthaltstitels und die Abschiebung.

Diese Abhängigkeitssituation zeigt, dass es einen dringenden Nachbesserungsbedarf beim Aufenthaltsgesetz gibt, um die Bedingungen Auszubildender aus Drittstaaten zu verbessern. Der Aufenthaltsstatus von Auszubildenden aus Drittstaaten sollte an ihre Ausbildungswilligkeit und nicht an einen einzelnen Ausbildungsvertrag oder Ausbildungsbetrieb gekoppelt sein. Nur so kann die strukturelle Abhängigkeit durchbrochen werden. Im Falle von Konflikten oder Ausbeutung müssen Azubis das Recht haben, den Betrieb zu wechseln, ohne den Verlust ihres Visums befürchten zu müssen. Wer seinen Ausbildungsplatz verliert, muss bis zum übernächsten Ausbildungsstart, mindestens aber ein Jahr Zeit erhalten, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden.

Die Bremische Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. sich auf Bundesebene für eine Reform von § 16a Aufenthaltsgesetz einzusetzen, mit dem Ziel, dass die in § 16a Absatz 4 gewährte Dauer von bis zu sechs Monaten für eine Suche nach einem anderen Ausbildungsplatz auf 12 Monate angehoben wird - unabhängig davon, ob der Abbruch der Ausbildung von der auszubildenden Person selbst verschuldet wurde;
  2. sich auf Bundesebene einzusetzen für die Einführung einer verpflichtenden Tarifbindung für alle Unternehmen, die öffentliche Fördermittel oder staatliche Unterstützung im Rahmen der Ausbildungsprogramme erhalten;
  3. eine Bundesratsinitiative einzubringen für eine strengere Regulierung der Vermittlungs- und Anwerbestrukturen. Diese soll enthalten: a. Einführung eines verpflichtenden Lizenzsystems für Vermittlungsagenturen, b. Transparenzpflichten über Verträge, Kosten und Arbeitsbedingungen, c. regelmäßige, unangekündigte Kontrollen durch staatliche Stellen;
  4. sicherzustellen, dass das Welcome Center in Bremen die Zuständigkeit für die Beratung, Vermittlung und Unterstützung internationaler Auszubildender übernimmt. Die internationale Anwerbung von Auszubildenden soll transparent, fair und unter wirksamer Kontrolle erfolgen, die Beratung muss flächendeckend und in mehreren Sprachen über Arbeitsrecht, Aufenthaltsfragen und Schutzrechte aufklären.;
  5. strengere Kontrollen durch Arbeitsschutzbehörden sicherzustellen;
  6. zu prüfen, inwiefern Unzuverlässigkeitslisten für Ausbildungsbetriebe erstellt werden können, die wiederholt durch Ausbeutung von Auszubildenden aufgefallen sind;
  7. Arbeitgeber*innen zu verpflichten, Sprachunterricht während der Ausbildungszeit anzubieten;
  8. den Ausbau von mehr Wohnheimplätzen voranzubringen für eine bezahlbare, menschenwürdige Unterbringung von internationalen Auszubildenden.

Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke

Bremen kann höher hinaus! Bezahlbaren, nachhaltigen Wohnraum schaffen, Flächen effizient nutzen

Bremen verfügt über einen angespannten Wohnungsmarkt, der durch eine hohe Nachfrage und ein knappes Angebot gekennzeichnet ist. Laut Wohnraumbedarfsprognose 2031 des Senats werden in einer mittleren Bevölkerungsentwicklungsprognose pro Jahr 1200 zusätzliche Wohnungen benötigt. Die Zahl der Baugenehmigungen ist in den letzten drei Jahren allerdings stark zurückgegangen, in 2022 betrug sie gegenüber den Vorjahren etwa 25 Prozent weniger, in 2023 lag der Rückgang sogar bei 45 Prozent. Zwar hat die Zahl der Baugenehmigungen in 2024 mit knapp 1.700 Wohnungen um über 50 Prozent zugenommen. Es ist aber aufgrund der hohen Baukosten nach wie vor nicht abzuschätzen, ob sich die Anzahl der Bauanträge und -Genehmigungen dauerhaft erholen werden- und ob der Wohnraum bezahlbar ist. Nicht nur Anträge und Genehmigungen, auch die Baufertigstellungen sind seit 2022 von einer rückläufigen Entwicklung gekennzeichnet. In 2024 wurden etwa 1.350 Wohnungen fertigstellt (Monitoring Bauen und Wohnen – Stadt Bremen 2025). Gleichzeitig prognostiziert das Statistische Landesamt in der mittleren Projektion einen leichten Bevölkerungszuwachs von etwa 3.500 Personen bis 2031, mit positiven Effekten für Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und Länderfinanzausgleich. Insbesondere einkommensarme Haushalte, Zuzüge, Umzüge, Wohnungssuche von Diskriminierungsbetroffenen oder benachteiligten Gruppen am Wohnungsmarkt gestaltet sich jedoch sehr schwer. 

Es besteht somit ein anhaltend hoher Bedarf an zusätzlichen, bezahlbaren und barrierefreien Wohnungen. Gleichzeitig hat Bremen als Stadtstaat eine Flächenknappheit, und nicht jede verfügbare Fläche sollte bebaut und versiegelt werden- im Gegenteil: es braucht Sicker- und Retentionsflächen, öffentliches Grün zur Naherholung, Schatten, ein kühles Mikroklima und Aufenthaltsqualität für die Anwohnenden. Die vorhandenen Flächen müssen deshalb effizient genutzt werden. Hierzu gehört insbesondere, Brachen zu entwickeln, Baulücken zu nutzen und Leerstände zu reduzieren. Für den Wohnungsneubau steht in der Stadt Bremen laut Wohnraumbedarfsprognose 2031 eine Baufläche von insgesamt 358 ha zur Verfügung. Zum Stand Mitte 2023 gab es in der Stadt (neu ausgewiesene) Wohnbaupotenzialflächen, auf denen absehbar eine Wohnbebauung von rund 9.900 Wohneinheiten erfolgen kann. In den Baulücken gibt es zudem ein Wohnbaupotenzial von 14.850 Wohneinheiten. Die vorhandenen Bauflächen müssen so genutzt werden, dass Grünflächen erhalten bleiben und zulässige Bauhöhen ausgenutzt werden. 

Bei Planaufstellungsbeschlüssen und Bebauungsplänen können zulässige Bauhöhen systematischer ausgeschöpft werden. Das muss und soll nicht gleich das Hochhaus sein, es kann aber auch nicht überall das Bremer Haus oder ein niedriges Mehrfamilienhaus sein. 

Die traditionelle Baukultur in Bremen ist tendenziell niedrig. Das (Alt-)Bremer Haus ist ein wertvolles architekturhistorisches Kleinod, das beliebt und begehrt ist. Die bauhistorische Orientierung hin zur niederländischen Baukultur und die preußisch geprägte Bebauung mit höheren, mehrstöckigen Jugendstilbauten unterscheiden beispielsweise die Baukultur Bremens und Bremerhavens. Diese Baukulturen verdienen es, erhalten, gepflegt und wertgeschätzt zu werden. 

Im Neubau werden auch neue architektonische und städtebauliche Impulse gesetzt- gleichzeitig gibt es veränderte quantitative und qualitative Anforderungen. Bei einigen jüngeren Quartiersentwicklungen und Neubauprojekten fällt auf, dass durchaus etwas mehr Höhe hätte gewagt werden können. Das Kaffeequartier wurde beispielsweise mit bis zu vier Geschossen gebaut. Da es an Gewerbegebiete und Hochhausbebauung angrenzt, wäre hier durchaus mehr Höhe denkbar gewesen. Neubauprojekte wurden teilweise in der Vergangenheit höhenmäßig reduziert. Das kann Bremen sich so nicht mehr leisten.

Es gibt nachvollziehbare Interessenkonflikte zwischen denen, die bereits eine Wohnung haben und Anwohnende von Bauflächen sind. Verschattung und Bauweise müssen so rücksichtsvoll gestaltet werden, dass weder Klötze, noch unverhältnismäßige Nachteile entstehen. Gleichzeitig hat die Stadt auch die Verantwortung, diejenigen, die dringend Wohnraum suchen, zu berücksichtigen, Klima und Umwelt zu schonen und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Diese Zahlen ließen sich problemlos erhöhen, wenn in Bremen – wo möglich - höher als die üblichen drei bis fünf Geschosse gebaut würde. Neben mehr Wohnraum hätte das höher Bauen den Vorteil, dass die für den Neubau von Wohnhäusern notwendigen neu zu versiegelnden Bodenflächen effizienter genutzt werden können. Die Neuversiegelung könnte durch ein höheres Bauen begrenzt werden, weil weniger Grundfläche benötigt wird, um Wohnfläche zu schaffen. Versiegelung entgegenzuwirken und Grünflächen verbessern die Resilienz der Stadt gegen Starkregenereignisse. Gleichzeitig wird der verfügbare Grund besser ausgenutzt, Investitionskosten reduziert und damit auch die Wohnkosten gedämpft. Höher Bauen leistet somit auch einen Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Höher bauen muss dabei nicht gleich den Bau eines Hochhauses bedeuten, im Gegenteil. Ein oder wenige Geschosse mehr machen den Unterschied und schaffen fehlenden Wohnraum. Höher bauen muss auch nicht klotzartig und unattraktiv sein. Vielmehr kann auf interessante, abwechslungsreiche und ästhetische Architektur sowie auf soziale Freiraumgestaltung geachtet werden. Möglich ist auch, ein Gebäude nur teilweise, z.B. nur eine oder zwei Gebäudeseiten, höher zu bauen.

Auch die Materialität des Bauens muss in den Blick genommen werden. Nachhaltige Baustoffe und -Arten wie Holzrahmenbauweise sind inzwischen etabliert.  . Hybridbauweisen haben das Potential, die hohen CO2-Emissionen in der Baubranche zu reduzieren – Expert*innen schätzen die CO2 – Einsparungen durch holzhybrides Bauen auf 25 bis 50 Prozent ein. Das Bauen mit Holz hat auch den Vorteil eines verkürzten Bauprozesses, der zu weniger Lärm und Staub führt. Vorteile für das Stadtklima können auch beim Bau höherer Wohngebäude zusätzlich durch ökologische Elemente wie Maßnahmen zur Regenwasserversickerung sowie eine Fassadenbegrünung erzielt werden. Letztere hat gleich mehrere Vorteile: Durch Verdunstung kühlt sie bei Hitze die Umgebung, isoliert im Winter, senkt die Feinstaubbelastung und verbessert somit die Luftqualität. Sie reduziert zudem Lärm, indem sie Schall absorbiert und steigert darüber hinaus noch die Biodiversität.

Nicht zuletzt kann durch Aufstockungen von Bestandsgebäuden zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden, ohne dass mehr Grundstücksfläche benötigt wird. Auch bei der Aufstockung birgt das immer mehr genutzte Bauen in Holzbauweise mehrere Vorteile, wie eine kürzere Bauzeit und geringere Baukosten. Holzaufstockungen ermöglichen durch die leichte Bauweise zudem eine Aufwertung des Bestandsgebäudes und senken dank hervorragender Wärmedämmung die Heizkosten.

Neue Flächenversiegelung begrenzen, Sickerflächen erhalten und bereits versiegelte Flächen (Flächenrecycling), Brachen und Baulücken zu bebauen statt ‚auf der grünen Wiese‘, sind Prioritäten der rot-grün-roten Koalition. Bei anhaltendem Bedarf an Aus- und Neubau, begrenzter Flächenverfügbarkeit und hohen Bau- und Bodenpreisen sollte Bremen mehr Höhe wagen. Denn Bremen kann höher hinaus!

Die Bremische Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert,

  1. darauf hinzuwirken, dass bei der Aufstellung und Feststellung von Bebauungsplänen wenn räumlich geboten und rechtlich möglich die jeweils zulässigen Gebäudehöhen auszuschöpfen;
  2. bei der Bauleitplanung und Schaffung von Baurecht das Ziel zu berücksichtigen, die Flächenversiegelung so gering wie möglich zu halten; 
  3. bei der Erteilung von Baugenehmigungen nach §30 BauGB (Lückenbebauung) die zulässigen Höhen wenn möglich auszuschöpfen;
  4. bei der Quartiersentwicklung mehr Höhe zu wagen und dies bereits im Planungsprozess zu berücksichtigen;
  5. die neu geschaffenen Erleichterungen zur Aufstockung von Bestandsgebäuden in der Landesbauordnung (u.a. § 39 Abs. 4 Satz 6, § 86 Abs. 4 d)) offensiv zu bewerben und zu unterstützen, beispielsweise mit Eigentümerverbänden und Informationsveranstaltungen;
  6. den Einsatz nachhaltiger Baumaterialien und Bauweisen bzw. hybride Bauweisen zu unterstützen sowie Begrünungsmaßnahmen und Elemente einer Schwammstadt, vor allem Möglichkeiten der Regenwasserversickerung, Verdunstung und Kühlung bei der städtebaulichen Entwicklung mitzuberücksichtigen;
  7. der städtischen Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung binnen sechs Monaten nach Beschlussfassung zu berichten.

Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke

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