Betroffene nicht im Stich lassen: Assistenzhunde wieder prüfen und anerkennen!
Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Für Menschen mit körperlichen, psychischen oder chronischen Erkrankungen, bedeuten Anzeige- und Therapiehunde mehr Selbstständigkeit, Sicherheit und Lebensqualität im Alltag. Seit 2021 besteht durch das Teilhabestärkungsgesetz ein Rechtsanspruch auf einen Assistenzhund. Die Assistenzhundeverordnung (AHundV) regelt Ausbildung, Prüfung und Anerkennung. Das Problem: Sie ist noch nicht vollständig umgesetzt, weil eine Zertifizierungseinrichtung fehlt. Es gibt in ganz Deutschland aktuell niemanden, der Assistenzhunde offiziell prüfen und zulassen darf. Eine Übergangsregelung, die Prüfungen trotz fehlender Struktur ermöglichte, lief am 30. Juni 2024 aus. Die Bürgerschaft hat deshalb heute auf Initiative der Linksfraktion beschlossen, dass sich Bremen auf Bundesebene für das österreichische Modell, die Übergangsregelung und wenn nötig, auch eine Verlängerung dieser einsetzt.
Tim Sültenfuß, Sprecher für Inklusion der Fraktion Die Linke Bremen, erklärt: „Wir dürfen Menschen, die dringend auf einen Assistenzhund angewiesen sind und darauf auch einen gesetzlichen Anspruch haben, nicht im Stich lassen. Assistenzhunde sind für Betroffene mehr als ein treuer Begleiter, sie ermöglichen gleichberechtigte Teilhabe im Alltag. Deshalb fordern wir, dass Zutrittsrechte für Assistenzhunde und andere Privilegien, auf die die Halter*innen angewiesen sind, rechtlich abgesichert werden. Assistenzhunde müssen dafür sofort wieder geprüft und anerkannt werden können. Bremen muss sich auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die ausgelaufene Übergangsregelung so schnell wie möglich reaktiviert wird. Die politische Einigung dazu gibt es bereits. Sie darf aber nicht wegen der völlig missglückten Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes, worin auch Assistenzhunde mitgeregelt sind, verzögert werden.“
Um die Zertifizierung von Assistenzhunden zu vereinfachen, sollte Deutschland dem österreichischen Modell folgen. In Österreich ist bundesweit nur eine Einrichtung für das ganze Verfahren zuständig, in Deutschlang gibt es hingegen ein mehrstufiges System, mit einer Akkreditierungsstelle, die fachliche Stellen akkreditiert, die wiederum Ausbildungsstätten und Prüfer*innen zertifiziert.
Sültenfuß abschließend: „Für die Betroffenen zählt nicht, wer auf dem Papier für welchen Teil des Verfahrens zuständig ist. Sie brauchen eine zentrale Anlaufstelle, Rechtssicherheit und die Gewissheit, dass ihr Assistenzhund anerkannt wird.“

