Senat beantwortet Große Anfrage der Linksfraktion zur Entwicklung der öffentlich geförderten Beschäftigung im Land Bremen
Sehr viele BremerInnen und BremerhavenerInnen sind länger als ein Jahr erwerbslos. Der größte Teil von ihnen erhält Arbeitslosengeld II, was Armut und Ausgrenzung bedeutet.
Die Meisten haben kaum eine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt, da schlichtweg die Arbeitsplätze fehlen.
Sehr viele BremerInnen und BremerhavenerInnen sind länger als ein Jahr erwerbslos. Der größte Teil von ihnen erhält Arbeitslosengeld II, was Armut und Ausgrenzung bedeutet. Auch bei noch so guter Vermittlung durch die Arbeitsagentur haben die Meisten kaum eine Chance auf dem regulären Arbeitsmarkt, da schlichtweg die Arbeitsplätze fehlen.
Öffentlich geförderte Beschäftigung eröffnet die Chance, Langzeiterwerbslosen eine sinnvolle und gesellschaftlich notwendige Tätigkeit anzubieten.
Unter den Hartz-Gesetzen ist öffentlich geförderte Beschäftigung allerdings zur massenweisen Einrichtung von Ein-Euro-Jobs verkommen. Diese haben Zwangscharakter ohne arbeitsrechtlichen Schutz und entwürdigen die Erwerbslosen.
Die Linksfraktion reichte vor zwei Monaten eine Große Anfrage ein und erwartete unter anderem eine Antwort darauf, welche Schritte die Landesregierung unternehmen will, Ein-Euro-Jobs abzubauen und diese durch sozialversicherungspflichtige Stellen zu ersetzen.
Die unbefriedigende Antwort des Senats liegt nun vor. Obwohl ausgerechnet das Bundesland Bremen zu den Hochburgen verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit gehört, hat es seine Aufwen- dungen für aktive Arbeitsmarktpolitik nahezu einstellt. Aus der Senatsmitteilung geht hervor, dass noch vor zehn Jahren knapp 18 Mio. Euro an Landesmitteln jährlich in öffentlich geförderte Beschäftigung flossen. 2008 waren es 2008 nur noch klägliche 177.000 Euro. Diese Summe soll auf null reduziert werden.
Da gibt der Senat mehr Landesmittel für die Polarforschung aus, als für Beschäftigungspro- gramme. Die Koalition aus SPD und Grüne weiß anscheinend, wo sie Prioritäten setzen muss.
Klicken Sie hier, wenn Sie die Große Anfrage einsehen möchten.
Klicken Sie hier, wenn Sie die Antwort des Senats downloaden möchten.

