Kosten der Rettungsdienste: Senat beantwortet Fragen der Linksfraktion
Die Kolleginnen und Kollegen der Rettungsdienste haben die Befürchtung, dass ihre Arbeitszeiten ausgeweitet werden sollen - ohne Lohnausgleich versteht sich.
Möglich wäre dies über eine erweiterte Anrechnung der Bereitschaftzeiten als Nicht-Arbeits-Zeit.
Die Kolleginnen und Kollegen der Rettungsdienste haben die Befürchtung, dass ihre Arbeitszeiten ausgeweitet werden sollen - ohne Lohnausgleich versteht sich. Möglich wäre dies über eine erweiterte Anrechnung der Bereitschaftzeiten als Nicht-Arbeits-Zeit.
Ausgehandelt wurde in den letzten Jahren, dass die Beschäftigten von den 42 Stunden Anwesenheitspflicht am Arbeitsplatz 38,5 Stunden angerechnet bekommen und sie somit nur für diese Zeit entlohnt werden. Bereitschaftszeiten werden als zum Teil als Warte- und nicht als Arbeitszeiten bewertet.
Diese Zeiten, in denen auf einen Einsatz gewartet wird, werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzt, um aktuelle Fachliteratur zu lesen, Berichte zu schreiben Protokolle anzufertigen und vieles mehr. Es ist eine Zeit, die beruflich aktiv genutzt wird, eben keine Freizeit! Das wird aber suggeriert, wenn diese Zeiten nicht angemessen vergütet werden.
Die Linksfraktion hat deshalb nachgefragt. Die Antworten des Senats machen jedoch deutlich, dass die Prämisse auf der „Wirtschaftlichkeit“ liegt, unabhängig davon, wie stark die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter belastet sind. Die Überprüfung dieser Arbeitsbelastung hat offensichtlich noch nicht stattgefunden.
DIE LINKE wird auch zukünftig den Senat regelmäßig auf seine Fürsorgepflicht gegenüber den Kolleginnen und Kollegen der Rettungsdienste hinweisen.
1. Hat der Senator für Inneres die Leistungserbringer im bremischen Rettungsdienst aufgefordert, die Arbeitszeiten im Rettungsdienst neu auszuwerten, oder gibt es entsprechende Bestrebungen?
2. Wie hoch sind die Kosten des Rettungsdienstes und wie hoch ist der Deckungsgrad durch die Kostenerstattungen der Krankenkassen?
3. Wie soll eine Kostendeckung erreicht werden, falls sie derzeit nicht besteht?
Der Senat beantwortete die Fragen wie folgt:
zu 1. Die Stadtgemeinde Bremen ist als Trägerin des Rettungsdienstes gesetzlich verpflichtet, den Rettungsdienst wirtschaftlich durchzuführen. In diesem Zusammenhang hat der Senator für Inneres die Leistungserbringer aufgefordert, über die Auslastung der Fahrzeuge und die Arbeitsbelastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berichten.
zu 2. Im Jahr 2008 betrugen die Gesamtkosten des Rettungsdienstes, sowohl für die Hilfsorganisationen als auch für die Feuerwehr, 16.030.798,- Euro. Der Deckungsgrad lag zum 31.12.2008 bei 89 %.
zu 3. Wenn die Kosten des Rettungsdienstes - wie im Jahr 2008 - durch die festgesetzen Gebühren nicht gedeckt sind, erfolgt eine entsprechende Anpassung, die auch die Mindereinnahmen in der Vergangenheit berücksichtigt. Dadurch wird im langfristigen Mittel eine Kostendeckung im Rettungsdienst regelmäßig erreicht. Dies galt bisher allerdings nicht für die durch Fehleinsätze verursachten Kosten, die von der Stadtgemeinde Bremen getragen wurden. Diesem Problem ist durch die Änderung des Bremischen Hilfeleistungsgesetzes in 2009 und einer entsprechenden Berücksichtigung in der bevorstehenden Gebührenfestsetzung für 2010 Rechnung getragen.“

