Erste Sitzung des Bremer Stadtparlaments nach den Sommerferien
Eine Aktuelle Stunde, drei parlamentarische Initiativen sowie 30 Senatsantworten auf mündlich gestellte Anfragen diskutierten die Abgeordneten auf ihrer gestrigen Sitzung.
Aktuelle Stunde: Quartiersgaragen
„Die Linke steht für eine moderne, sozial- und klimagerechte Stadt für alle. Das ist unsere Vision. Bei der CDU will man - das haben wir heute einmal sehen können – zurück in die 50er“, sagte Tim Sültenfuß in der Debatte. „Dass die CDU immer dann, wenn es um die Bepreisung des Parkraums geht, ihr Herz für finanziell schwächere Bevölkerungsgruppen entdeckt, während Sie sich sonst mit aller Macht gegen alles stellen, was diesen Menschen nützt – zum Beispiel höhere Mindestlöhne, höhere Renten und Sozialleistungen oder Entlastungen bei der Mehrwertsteuer – das empfinde ich als eine nur schwer zu ertragende Heuchelei.“
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City of Literature
Für Miriam Strunge sollte für Bremen „vor allem Maßnahmen hier vor Ort im Mittelpunkt stehen, mit denen die Stadt die Literaturszene unterstützen kann und so dafür sorgen, dass sie erhalten und lebendig bleibt“.
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Anbindung der Quartiere an den ÖPNV
Tim Sültenfuß erlebte im Parlament „mal wieder“ einen weiteren verzweifelten Versuch der CDU, die RGR-Koalition beim Thema Verkehr vor sich her zu treiben. „Es ist doch immer dasselbe Muster: Die christlich-demokratische Unionsfraktion wirft wahlweise einen Blick in den Koalitionsvertrag, sucht sich irgendeine Maßnahme raus und denkt sich: ‚Jo, dazu schreib ich mal einen Antrag!‘“
Der Abgeordnete fand es besonders dreist, dass die CDU-Fraktion jetzt dem Senat vorwirft, den Verkehrsentwicklungsplan zu langsam umzusetzen und die schnelle Einführung der Quartiersbusse fordert. „Schließlich waren Sie es doch, die mit allen Mittel verhindern wollten, dass wir diese Zukunftsinvestitionen mit Krediten finanzieren!“
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Nutzung der Galopprennbahn für den Bremer Rennverein wieder ermöglichen
„Pferderennen dienen zur Unterhaltung des Menschen. Sie treiben Tiere zur Höchstleistung an unter Einsatz von Gärten, wie auch die Organisation PETA noch einmal betont hat. Das ist überkommen, selbst Hamburg hat das erkannt und deswegen die Trabrennbahn dort eingestellt. Dort werden nun 9.000 bezahlbare Wohnungen geschaffen, die werden da dringend gebraucht und auch wir brauchen Wohnraum dringend. Deshalb glaube ich, dass Sie von der FDP sich mit Ihrem Antrag vergaloppieren – und zwar in die Vergangenheit. Die Zukunft ist deshalb etwas anderes als der Galopp-Rennsport“, meinte Sofia Leonidakis am Redepult.
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Schwimmcontainer
Weil selbst die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft bestätigt, dass die Schwimmcontainer keine gute Alternative sind, um Kindern das sichere Schwimmen beizubringen, lehnte Cindi Tuncel das Ansinnen der FDP ab. „In diesen Becken – die maximal 13 Meter lang sind – passen auch nur 6-8 Kinder. Für ein Seepferdchen-Abzeichen brauche es laut Deutscher Lebensrettungsgesellschaft aber eine 25-Meter-Bahn sowie einen Beckenrand. Besser wäre es, in nachhaltige, umfassende Maßnahmen zu investieren, konkret die Sanierung und den Erhalt sowie die Ausweitung bestehender Schwimmflächen.“
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Quelle der Audio- und Video-Mitschnitte: www.radioweser.tv über www.bremische-buergerschaft.de
Senatsantwort(en) in der Fragestunde des Parlaments im August 2025
Überführung Pilotprojekt Housing First als Regelangebot
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Dariush Hassanpour, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
Wir fragen den Senat:
1. Wann soll das Pilotprojekt Housing First, welches von der rot-grün-roten Regierung im Jahr 2019 initiiert wurde, als Regelangebot im Rahmen des SGB XII verstetigt beziehungsweise ausgeweitet werden?
2. Welcher Prozess ist für die Überführung als Regelangebot geplant?
3. Welche Zeitschiene ist hierfür vorgesehen?
Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet: Die Angebote der Unterstützung für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und der Wohnungslosenhilfe im Land Bremen werden aktuell in der Vertragskommission SGB XII weiterentwickelt. Derzeit werden die fachlichen Leistungsbeschreibungen für wohnraumbegleitende Hilfen erarbeitet. Hierbei wird auch das Pilotprojekt Housing First mit behandelt. Geplant ist, dass eine Überführung in das Entgelt dann zu 2027 möglich sein wird. Das Modellprojekt Housing First wird noch bis Ende 2026 als zuwendungsfinanziertes Projekt fortgeführt.
Durchführung von Planungswerkstätten innerhalb der Spielraumförderung
Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Planungswerkstätten fanden in den vergangenen zwei Jahren bei der Gestaltung neuer Spiel- und Bewegungsräume sowie Treffpunkte für Jugendliche im Rahmen der Spielraumförderung statt, um junge Menschen aktiv in die Planung ihrer Aufenthaltsorte für Freizeit und Bewegung mit einzubeziehen?
2. In welchen Stadtteilen wurden diese Planungswerkstätten durchgeführt, und welche Freizeit- und Bewegungsangebote wurden hierbei jeweils geplant?
3. Welchen zeitlichen Umfang umfassten die Planungswerkstätten jeweils?
Zu Frage 1: Grundsätzlich werden bei allen Teil- und Neugestaltungen öffentlicher Spielplätze in Trägerschaft der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Beteiligungen mit den jeweiligen Altersgruppen durchgeführt. Die Beteiligungen werden in der Regel entweder von Mitarbeitenden des Fachdiensts Spielraumförderung, die über eine zertifizierte Weiterbildung in der Moderation von Kinder- und Jugendbeteiligung verfügen, oder durch externe Moderatorinnen oder Moderatoren mit entsprechender Qualifikation durchgeführt. Im Jahr 2023 fanden 14 Beteiligungen statt. Im Jahr 2024 gab es sechs Beteiligungen und im Jahr 2025 haben bisher fünf Beteiligungen stattgefunden. Vier weitere Beteiligungen sind aktuell geplant.
Zu Frage 2: Im Jahr 2023 fanden drei Beteiligungen in Burglesum statt, davon zwei zur Erneuerung eines Großspielgerätes und Kleinkindbereiches und eine für die Neuanlage eines Spielplatzes. In Blumenthal und in Gröpelingen gab es jeweils eine Beteiligung zur Neugestaltung eines Spielplatzes. In Osterholz gab es drei Beteiligungen, eine davon zur Neugestaltung eines vorhandenen Spielplatzes und einer Ballspielfläche, eine zur Neugestaltung einer Bewegungsfläche für Basketball und Fußball und eine weitere zur Neugestaltung eines Basketballplatzes. Drei Beteiligungen fanden in Walle statt, zwei davon in der Überseestadt für die Neuanlage der Spielflächen Hilde und Franz und eine zur Neugestaltung eines Kleinkindbereiches.
In Findorff wurde eine Beteiligung für die Neugestaltung eines Spielplatzes durchgeführt. In Huchting gab es eine Beteiligung für die Neugestaltung einer Skateanlage und in der östlichen Vorstadt gab es eine Beteiligung für die Neugestaltung eines Großspielgerätes und des Kleinkindbereiches.
Im Jahr 2024 gab es zwei Beteiligungen in Hemelingen, eine davon zur Neuanlage eines Großspielgerätes für ältere Kinder und eine zur Neugestaltung eines Spielplatzes. Zwei Beteiligungen fanden in Osterholz statt, eine zur Neugestaltung eines Spielplatzes inkl. der Wegesanierung und eine weitere zur Herstellung eines Beachvolleyballfeldes. In Oberneuland und in Burglesum gab es Beteiligungen zur Neugestaltung eines Großspielgerätes sowie in Burglesum auch für einen Kleinkindbereich und einen Schaukelbereich.
Im Jahr 2025 gab es in der Vahr und in Osterholz Beteiligungen zur Neuanlage von Großspielgeräten beziehungsweise einem Großspielbereich. In Huchting und in Vegesack gab es jeweils eine Beteiligung zur Neugestaltung eines Spielplatzes. In der östlichen Vorstadt gab es eine Beteiligung zur Neugestaltung eines Großspielgerätes und Kletterbereiches.
Für 2025 geplant sind noch zwei Beteiligungen in Obervieland, eine davon zur Neugestaltung einer Großspielanlage und eine zur Neugestaltung eines Spielplatzes, eine in Gröpelingen zur Neugestaltung eines Spielplatzes und eine weitere in der Vahr zur Neugestaltung einer Großspielanlage.
Zu Frage 3: Die jeweilige Dauer der Planungswerkstätten wurde nicht dokumentiert. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die Beteiligungsdauer nach Umfang der geplanten Maßnahme und der Zielgruppe richtet. Die Zielgruppen im Alter von 0 bis 12 Jahren benötigen unterschiedliche Beteiligungsformate. Die Beteiligung bei einer neuen Großspielanlage ist nicht so umfangreich wie bei der Neuanlage eines gesamten Spielplatzes. In letzterem Fall werden in der Regel mehrere aufeinander aufbauende Beteiligungen mit teilweise unterschiedlichen Formaten angeboten. Dies kann sich auch über einen Zeitraum von mehreren Monaten bis hin zu zwei Jahren ziehen. Die auf Grundlage der Beteiligung erstellten Planungen werden in der Regel in einem weiteren partizipativen Schritt mit den Beteiligten rückgekoppelt. So wird sichergestellt, dass die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen ausreichend Berücksichtigung finden, bevor es in die bauliche Umsetzung geht.
Wie barrierefrei sind Bremens Jugendfreizeiteinrichtungen?
Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Tim Sültenfüß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Bremen verfügen über einen barrierefreien Zugang zu den Räumen der Einrichtung?
2. Wie viele Jugendfreizeiteinrichtungen verfügen innerhalb der Einrichtung über barrierefreie Räumlichkeiten und Sanitäranlagen?
3. Welche Pläne verfolgt der Senat, um Jugendfreizeiteinrichtungen in der Stadt Bremen umfassend barrierefrei zu gestalten?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Für die Gebäude aus dem Bestand ist Immobilien Bremen zuständig. Nach Auswertung des Barrierefreiheitskatasters konnten 28 Standorte im Sondervermögen Immobilien und Technik identifiziert werden, in denen Jugendfreizeiteinrichtungen untergebracht sind. Das Barrierefreiheitskataster stellt die gemäß der bremischen „Richtlinie Barrierefreiheit“ geforderte konzeptionelle Grundlage dar, um Projekte richtlinienkonform begleiten und objektbezogen vorhandene Barrieren aufzeigen zu können.
Mittels des Katasters werden die vorhandenen Barrieren über ein Score-System bewertet und nach Themenbereichen zusammengefasst. Die Skala orientiert sich an den klassischen Schulnoten. Die Note „1“ wird für optimale Verhältnisse vergeben. Die Note „5“ spiegelt einen hohen Nachbesserungsbedarf wider. Auf dieser Grundlage ist der barrierefreie Zugang wie folgt bewertet worden:
1. 12 JFH-Standorte erhalten den Score „2“ und „3“
2. 13 JFH-Standorte erhalten den Score „4“
3. 3 JFH-Standorte erhalten den Score „5“
Bei letztgenanntem besteht entsprechender Ertüchtigungsbedarf.
Das Bestands-Barriere-Kataster enthält zudem Informationen zu installierten Rampen. Diese können der barrierearmen Gestaltung des Eingangs oder der inneren Erschließung der Gebäude dienen. Hier sieht die Bewertung wie folgt aus:
1. Bei zwölf JFH-Standorten besteht kein Bedarf zur Installation einer Rampe.
2. Drei JFH-Standorte sind mit dem Score „2“ bewertet worden.
3. Die restlichen Liegenschaften sind entsprechend schlechter bewertet worden und es besteht Ertüchtigungsbedarf.
Die Räumlichkeiten innerhalb der JFH-Standorte wurden wie folgt unterteilt:
1. Türen: 20 Standorte sind mit dem Score „2“ und „3“ bewertet worden, acht Standorte haben die Bewertung „4“ erhalten.
2. Alarmierung und Evakuierung: Fünf Standorte haben den Score „3“ erhalten. Die restlichen Standorte sind mit „4“ und „5“ bewertet worden. Ein JFH-Standort hat keinen Bedarf.
3. Flure: 26 JFH-Standorte haben den Score „1“ bis „“3“ erhalten. Ein Standort ist mit „4“ bewertet worden. Bei einem weiteren Standort besteht kein Bedarf.
4. Aufzüge: Acht JFH-Standorte haben keinen Bedarf. Zwei Standorte sind mit „2“ und „3“ benotet worden. Die restlichen Liegenschaften sind entsprechend schlechter bewertet worden.
5. Toiletten: Zwölf JFH-Standorte sind mit „2“ und „3“ bewertet worden. Die restlichen Liegenschaften sind entsprechend schlechter bewertet worden.
Die Umsetzung umfassender barrierefreier Maßnahmen bleibt ein wichtiges Ziel. Aufgrund der derzeit angespannten finanziellen Rahmenbedingungen kann eine vollständige Realisierung jedoch nicht unmittelbar und prioritär erfolgen. Es wird im Rahmen anstehender Gesamtsanierungen laufend geprüft, in welchem Umfang Verbesserungen möglich sind.
Zu Frage 3: Die Arbeitsgemeinschaft „Kinder und Jugendförderung“ hat 2023 eine Unterarbeitsgruppe zum Thema Inklusion gegründet. In diesem Gremium wurde ein Vorgehen entwickelt, das den Status Quo und Entwicklungspotenziale in der Kinder- und Jugendförderung dokumentieren soll. Dieser Prozess ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Investive Vorhaben im Bereich des Ausbaus von Barrierefreiheit und Medien werden bereits jetzt gefördert.
Indexmietverträge in Bremen
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
Wir fragen den Senat:
1. Wie hoch ist der Anteil von Indexmieten bei Bestandsmieten und Neuvermietungen in Bremen?
2. Nehmen Indexmieten nach Kenntnis des Senats zu?
3. Wenn ja, sieht der Senat hierin ein Problem für die Mietentwicklung in Bremen und gibt es Regulierungsbedarf diesbezüglich?
Zu Frage 1: Eine belastbare Auswertung des Anteils der Indexmieten bei Bestandsmieten als auch Neuvermietungen liegt dem Senat nicht vor. Vor dem Hintergrund der besonderen Struktur des Bremischen Mietwohnungsmarktes gibt es aktuell weiterhin keine Anhaltspunkte dafür, dass Indexmietverträge einen relevanten Anteil der Mietverhältnisse auf dem bremischen Wohnungsmarkt darstellen. Auch die Phasen hoher Inflation in den vergangenen Jahren
haben nach Einschätzung des Senats nicht dazu geführt, dass sich die Anzahl der Indexmietverträge erhöht hat.
Zu Frage 2: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hinweisen, dass die Anzahl der geschlossenen Indexmietverträge für Wohnimmobilien zunimmt. Die vorliegenden Informationen - auch von Akteuren des Wohnungsmarktes - weisen darauf hin, dass Indexmietverträge in der Stadt Bremen weiterhin ihre untergeordnete Rolle behalten werden. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass Indexmietverträge auch für Vermieter: innen ein wirtschaftlich eher riskantes Vertragsmodell darstellen.
Zu Frage 3: Aufgrund der untergeordneten Rolle von Indexmieten auf dem bremischen Mietwohnungsmarkt wird derzeit kein Problem für die allgemeine Mietenentwicklung und daher auch kein Regulierungsbedarf gesehen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Legale Graffitiflächen in Bremen
Anfrage der Abgeordneten Sofia Leonidakis, Miriam Strunge, Nelson Janßen und Fraktion Die Linke
Wir fragen den Senat:
1. In der Mitteilung des Senats zur Kleinen Anfrage "Legale Graffitiflächen in Bremen" (Drucksache 21/530 S) wird angegeben, es gebe "schwerwiegende Sicherheitsbedenken" bei der Zurverfügungstellung von öffentlichen Wänden für Graffiti, worin liegen die Sicherheitsbedenken, ist der Beton in Bremen von anderer Beschaffenheit als in anderen Städten?
2. Welche öffentlichen Flächen/Wände wurden geprüft und wieder verworfen?
3. Hält der Senat es für einer Großstadt angemessen, lediglich eine, weit abgelegene und gewellte öffentliche Wand, für Graffiti bereitzustellen?
Zu Frage 1: In Teilen mehrfach übermalte Freimalflächen führen zu Problemen im Bereich der Brückenprüfungen nach DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen - Überwachung und Prüfung“. Durch die verwendete Farbe, insbesondere in Fällen von mehrfach übermalten Flächen, können Risse in den zu prüfenden Bauwerksteilen nicht mehr ohne weiteres erkannt werden, etwa durch Rissüberbrückung durch Farbe. Ebenfalls können Risse nicht detektiert und die Versagensankündigung von Bauwerksteilen damit nicht wahrgenommen werden. Dies kann somit zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen.
Ebenfalls nicht mehr ohne weiteres möglich sind auch weitere Bauwerksprüfverfahren, z.B. Farbeindringprüfverfahren oder Nachweise hinsichtlich der Karbonatisierungstiefe im Beton, also der Korrosionschutzfunktion des Betons für den Stahl Dadurch können ebenfalls Schäden ggf. unerkannt bleiben. Somit wäre eine Gefahr für Leib und Leben nicht hinreichend ausgeschlossen.
Die rechtliche Verantwortung für Brückenprüfungen gemäß den geltenden Vorschriften kann daher insbesondere in Fällen von übermalten Flächen nicht übernommen werden. Ob und aus welchen individuellen Gründen die zuständigen Fachstellen anderer Städte bei ihren jeweiligen Prüfungen zu abweichenden Einschätzungen und Ergebnissen kommen, kann hier nicht beantwortet werden.
Zu Frage 2: Eine entsprechende Anfrage des Senators für Kultur an die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung mit der Bitte, potenzielle Wände und Gebäude in öffentlicher Hand für Graffiti-Freimalflächen zu identifizieren, wurde dort intensiv geprüft. Aufgrund der oben genannten Sicherheitsbedenken hat der Senat aktuell keine Kenntnis von Optionen weiterer Freimalflächen. Die Anfrage vom Ortsamt Hemelingen an das Amt für Straßen und Verkehr, den Hemelinger Tunnel als legale Graffitiwand auszuweisen, wurde aufgrund der oben dargelegten negativen Beeinträchtigungen für Brückenprüfmaßnahmen abgelehnt. Der Wunsch aus der Graffiti-Szene nach einer Freimalfläche an der Kleinen Weser wird momentan geprüft. Sollten sich weitere Möglichkeiten abzeichnen, wird der Senat diesen nachgehen.
Zu Frage 3: Entsprechend des „Senatskonzept gegen Farbvandalismus in der Stadtgemeinde Bremen“ vom 17. Januar 2023 ist es der Anspruch des Senats, legale Graffiti an vorgesehenen Freiflächen als Kunstform zu unterstützen. Gleichzeitig befindet sich der Senat in der Verantwortung und Rolle, Freiflächen nur dort zur Verfügung zu stellen, wo keine begründeten Bedenken der verantwortlichen Stellen aufgrund von Sicherheit, Sauberkeit und Nachbarschaft bestehen. Graffiti-Freiflächen entgegen fachlicher Einwände oder gesellschaftlicher Widerstände durchzusetzen, sieht der Senat als nicht zielführend an. Die verschiedenen Akteursinteressen auszubalancieren und geeignete Freifläche zu finden, gestaltet sich zum Bedauern des Senats als herausfordernd und langwierig. Es wird davon ausgegangen, dass die im Senatskonzept vereinbarte Evaluierung des Umgangs mit Freiflächen Erkenntnisse über eine verbesserte Umsetzung ergeben wird. Über das Ergebnis wird nach Vorliegen in den Fachdeputationen berichtet.
Toilettenanlagen Osterdeich
Anfrage der Abgeordneten Dariush Hassanpour, Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion Die Linke
Wir fragen den Senat:
1. Ist dem Senat bekannt, dass in diesem Jahr trotz Beiratsbeschlüssen der Beiräte Mitte und Östliche Vorstadt (Aufstellung von Sanitäranlagen am Osterdeich von April bis Oktober) und geklärter finanzieller Absicherung im Haushalt, die Sanitärcontainer am Osterdeich aktuell noch nicht aufgestellt wurden?
2. Welche Gründe sind dem Senat dafür bekannt, dass die Sanitärcontainer am Osterdeich noch nicht aufgestellt worden sind?
3. Teilt der Senat die Ansicht, dass die Aufstellung der Sanitärcontainer am Osterdeich erheblich zur Sauberkeit am Osterdeich und den Seitenstraßen und damit zu einer Verbesserung und Befriedung der Situation des Osterdeiches, insbesondere in den Sommermonaten, beitragen würde, und wie möchte der Senat die Toilettensituation am Osterdeich zukünftig dauerhaft verbessern?
Zu Frage 1: Dem Senat ist bekannt, dass der Sanitärcontainer erst verspätet am 25. Juli 2025 aufgestellt werden konnte. Vier Toilettenkabinen (DIXI) sind jedoch bereits Anfang der Saison im Bereich Osterdeich aufgestellt worden.
Zu Frage 2: Der Sanitärcontainer konnte aufgrund von Leitungsbauarbeiten Starkstromtrasse Osterdeich) erst am 25. Juli 2025 aufgestellt werden. Der Standort ist auf Höhe des „HalÖver“ Fähranlegers. Die Aufnahme des Betriebs erfolgte zum 30. Juli 2025. Dauer der Einrichtung ist bis Ende September 2025 (wetterabhängig kann der Container ggf. auch bis Mitte Oktober dort verbleiben).
Zu Frage 3: Die temporäre Containeranlage soll während der Sommermonate die Freizeit- und Erholungssituation rund um den Osterdeich verbessern. Es wird derzeit geplant, diese saisonal aufgestellten und betriebenen temporären Anlagen künftig durch ganzjährig aufgestellte und dauerhaft betriebene Modultoiletten am Osterdeich zu ersetzen.
