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Aus der Stadtbürgerschaft berichtet

Vier parlamentarische Initiativen und 12 Antworten des Senats auf mündliche Anfragen debattierten die Abgeordneten auf der gestrigen Sitzung der Stadtbürgerschaft.

Überwachung des ruhenden Verkehrs: Wie werden Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit in Bremen gesichert?

Die rot-grün-roten Koalitionsfraktionen erkundigten sich beim Rathaus über die Park-Situation von Fahrzeugen. Die Senatsantwort lag den Abgeordneten vor und wurde im Plenarsaal debattiert. „Mobilität mit dem privaten PKW darf nicht zu bequem sein, aber das Entscheidende ist die Stärkung der Alternativen, vor allem die des ÖPNV“, meinte Ralf Schumann in der Aussprache.

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Aktuelle Stunde: Fehlendes Personal an Bremer Schulen

Zurzeit gibt es bundesweit einen erheblichen Fachkräftemangel in den Sozial- und Erziehungsberufen. Lehrkräfte, Erzieher*innen und Sozialarbeiter*innen fehlen flächendeckend in ganz Deutschland. Von überall kommen aktuell Nachrichten über ausgefallene Stunden, abgeordnete Lehrkräfte und Einsatz von Quereinsteiger*innen. Dabei überlagern sich die Ursachen: Es wurden in den letzten Jahren zu wenig Fachkräfte ausgebildet, die Jahrgänge in den Schulen sind wieder geburtenstärker, wegen Corona sind die Krankenstände erhöht und die geflüchteten Kinder und Jugendliche aus der Ukraine und anderswo haben auch das Recht, versorgt zu werden.

„Es wird uns nicht gelingen, das Problem des Fachkräftemangels nur lokal zu lösen! Wenn wir den Arbeitsmarkt für Lehrkräfte und Erzieher*innen weiterhin nur als einen Ort der Konkurrenz zwischen den Ländern oder Kommunen begreifen, ändert sich nichts“, stellte Sofia Leonidakis fest. „Maximal schaffen wir es dann, unsere Bremer Lücken auf dem Rücken der Kinder in anderen Bundesländern zu schließen. Für uns ist das keine politische Lösung. Deswegen plädieren wir dafür, dass es eine gemeinsame Personalplanung und Ausbildungsoffensive der Bundesländer geben muss. Nur wenn das gelingt, stellen wir sicher, dass alle Kinder in Deutschland die gute Schulbildung bekommen, die sie verdienen. Wir sind als Bremer Koalition bereit, im Rahmen der KMK in diese Zusammenarbeit einzusteigen und ich hoffe, dass wir dort Partner*innen für eine gemeinsame Ausbildungsoffensive finden."

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Campus Nord auf dem ehemaligen Nordbremer BWK-Gelände

„Die Wiederbelebung des Geländes der ehemaligen Baumwollkämmerei ist eines der wichtigen Entwicklungsprojekte in Bremen-Nord. Insgesamt wünsche auch ich mir ein höheres Tempo und mehr Verbindlichkeit bei den Planungen“, forderte Maja Tegeler bei der Diskussion zur Senatsantwort auf die Große Anfrage. Der neue Campus hat eine wesentliche Bedeutung für die Weiterentwicklung des Stadtteils Blumenthal.

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Quelle der Audio-Mitschnitte: www.radioweser.tv



Senatsantworten in der Fragestunde des Parlaments im Oktober 2022

Kündigungswelle bei den Bremer Bädern?

Wir fragen den Senat:
1. Wie viele Beschäftigte der Bremer Bäder haben in diesem Jahr ihrerseits ihre Arbeitsverträge gekündigt?
2. Wie bewertet der Senat die im Artikel des Weser-Kuriers vom 10.09.2022 formulierte Kritik an der Geschäftsführung der Bremer Bäder?
3. Mit welchen Maßnahmen will der Senat der durch die Kündigungen entstandenen Personalknappheit bei den Bremer Bädern begegnen?

Cindi Tuncel, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE

Die Antworten des Senats:

Zu Frage 1: Nach Auskunft der Bremer Bäder GmbH haben im Jahr 2022 24 Beschäftigte das Unternehmen auf eigenen Wunsch per Kündigung oder per Auflösungsvertrag verlassen. Darüber hinaus sind etliche befristete Arbeitsverhältnisse ausgelaufen, Beschäftigte sind in den Ruhestand getreten, weitere wegen schwerer Krankheit oder wegen externer beruflicher Weiterqualifizierung aus dem Dienst ausgeschieden. Bis zum 31. August sind nach Auskunft der Bremer Bäder GmbH insgesamt 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Dienst ausgeschieden.

Zu Fragen 2 und 3: Wie in vielen anderen Bereichen gibt es derzeit aufgrund des Fachkräftemangels einen arbeitnehmerorientierten Arbeitsmarkt. Aufgrund der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind die Bremer Bäder gegenüber anderen Unternehmen z.B. hinsichtlich Entlohnung und Arbeitszeiten nicht immer konkurrenzfähig. Die momentane Fluktuation sieht die Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport kritisch. Um valide Erkenntnisse über die Zufriedenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Beteiligungsgesellschaft zu erlangen, soll eine unabhängige Erhebung beauftragt werden. Deren Ergebnisse können die Grundlage für mögliche Veränderungen in der Organisationsstruktur und -kultur sein. Für die Vakanzen laufen derzeit Besetzungsverfahren.


Gasgrundversorgung für private Haushalte

Wir fragen den Senat:

  1. Wie viele der gasbeziehenden privaten Haushalte in Bremen (ersatzweise: bei der swb in Bremen) haben Gaslieferungsverträge innerhalb der Grundversorgung, wie viele außerhalb der Grundversorgung?
  2. Unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen können private Haushalte in die Gasgrundversorgung zurückkehren, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen haben sie diese Möglichkeit nicht?
  3. Bei wie vielen gasbeziehenden Haushalten in Bremen besteht die Situation oder die Gefahr, dass sie von der Grundversorgung ausgeschlossen bleiben und stark erhöhte Gaspreise bezahlen müssen, weil nicht sie selbst, sondern ihre Vermieter:innen Vertragspartner:innen bei der Gasversorgung sind und diese nicht als „Haushalte“ im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes gelten?

Ingo Tebje, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE

Die Antworten des Senats:

Zu Frage 1: Im Land Bremen ist die swb der Gasgrundversorger. Nach Auskunft der swb liegen bei dieser etwa 38.000 Verträge in der Grundversorgung vor. Hinzu kommen etwa 65.000 Verträge mit Sondervertragskunden außerhalb der Grundversorgung. Von letzteren sind knapp 500 in der Ersatzversorgung. Die Zahl der von anderen Anbietern geschlossenen Gaslieferverträge ist nicht bekannt.

Zu Frage 2:Jeder Haushalt hat grundsätzlich die Möglichkeit zu einem Grundversorgungsvertrag zu wechseln. In einigen Fällen greift der Anspruch auf Grundversorgung nicht unmittelbar. Scheitert oder verzögert sich ein Anbieter­wechsel oder meldet der bisherige Gasanbieter Insol­venz an, fällt der Haushalt zunächst für drei Monate in die Ersatzversorgung und erst dann in die Grundver­sorgung. Ein Vertrag mit dem Grund- oder Ersatzver­sorger kommt dabei durch Entnahme von Gas auto­matisch zustande, so dass die Gasversorgung ohne Unterbrechung sichergestellt ist.

DerGrundversorger kann die Gasbelieferung eines Haushaltes nur dann ablehnen, wenn diese für das Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist.

Zu Frage 3:Weder dem Senat noch dem Grundversorger swb liegen Angaben vor zur Anzahl der gasbeziehenden Haushalte in Bremen, bei denen nicht sie selbst, sondern ihre Vermieter*innen Vertragspartner*innen bei der Gasver­sorgung sind.

Die Fragesteller weisen zutreffend darauf hin, dass Vermieter*innen grundsätzlich nicht als Haushalts­kunden im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes gelten. Ein rechtlicher Anspruch auf die Belieferung zu Grund­versorgungskonditionen besteht damit nicht.

Die Gaspreise im Bereich der Sonderverträge und damit für diese Haushalte waren vor dem Krieg in der Ukraine aufgrund des Wettbewerbs der Anbieter um diese Kunden in der Regel geringer als in der Grundversor­gung. Es ist außerdem davon auszugehen, dass sich mit einer Stabilisierung der Gasversorgungslage die aktuell teils erheblichen Preisunterschiede für Kunden wieder angleichen werden. Eine systematische Benachteiligung solcher Haushalte bei den Gaspreisen ist deshalb nicht erkennbar.

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