Möglichkeiten, Zulässigkeit und Notwendigkeit einer Landesausbildungsumlage im Land Bremen
Große Anfrage Fraktion DIE LINKE:
Jugendliche finden in großer Zahl keinen Ausbildungsplatz. Gleichzeitig befürchten Betriebe einen zunehmenden Fachkräftemangel. Der breite Konsens, dass mehr betriebliche Ausbildung dringend erforderlich wäre, bricht sich allerdings an der betrieblichen Realität. Die bundesdeutschen Betriebe bilden seit langer Zeit nicht genügend aus, um den zukünftigen Fachkräftebedarf zu decken und die Ausbildungslücke zu schließen.
Bundesweit bildet nur ein Fünftel aller Betriebe aus (20 % Ausbildungsbetriebsquote, Land Bremen: 22 %). Die Einmündungsquote der ausbildungsinteressierten Jugendlichen, d.h. der Jugendlichen die entweder einen neuen Ausbildungsvertrag unterschrieben haben oder als Bewerber*innen registriert wurden, liegt bundesweit bei 65 % – ein Drittel aller Ausbildungssuchenden geht leer aus. Die Ausbildungsbetriebsquote und die Ausbildungsquote sind bundesweit zwischen 2007 und 2015 kontinuierlich gefallen. Bei einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren und einer Beschäftigungsdauer von 45 Jahren müsste ein Betrieb pro 100 Beschäftigten 6,7 Azubis ausbilden. Die tatsächliche Ausbildungsquote liegt jedoch nur bei 5,1 Azubis pro 100 Beschäftigten (2015, Bund wie Bremen). (Alle Daten aus: BiBB, Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2017)
Ausbildung ist eine Investition. Durchschnittlich kostet eine Ausbildung den Betrieb mehr, als er an der Arbeitsleistung der Ausbildenden während der Ausbildung verdient. Dabei bestehen jedoch große Unterschiede zwischen den Branchen. Durch die höhere Arbeitsplatzmobilität leisten viele ausbildende Betriebe einen Beitrag, der nicht ausbildenden Betrieben zugutekommt. Dies stellt eine Ungerechtigkeit dar, die sich hemmend auf ein quantitativ ausreichendes, strukturell zukunftsfähiges und wahlfähiges Ausbildungsplatzangebot auswirkt.
Eine naheliegende Lösung ist die Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe oder Ausbildungsplatzumlage. Wer nicht ausbildet, zahlt netto eine Abgabe, die ausbildenden Betrieben zugutekommt und die nötigen zusätzlichen Ausbildungsplätze finanziert. Auf Bundesebene ist die Einführung einer solchen Abgabe bislang zweimal am Widerstand der Länder gescheitert: 1976 mit dem Ausbildungsplatzförderungsgesetz, 2004 mit dem Fachkräftenachwuchs-Gesetz. Dabei haben sich in Ausbildungsplatzumlagen in verschiedenen Bereichen bewährt. Seit 2012 gibt es die Ausbildungsumlage in der Altenpflegeausbildung. Die Bauwirtschaft hat ein eigenes Umlagesystem, die SoKa Bau. Auch in Dänemark, das über eine vergleichbare duale Ausbildung verfügt wie Deutschland, sind die Erfahrungen mit der Ausbildungsplatzabgabe positiv.
Da der Bund nicht handelt, stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit einer Landesausbildungsplatzumlage. Diese ist mehrfach bejaht worden, u.a. in einem vom DGB beauftragten Rechtsgutachten 2014, zuletzt in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags 2016.
Wir fragen den Senat:
1. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2016
a) die Zahl der Betriebe
b) die Zahl der ausbildungsberechtigten Betriebe
c) die Zahl der ausbildenden Betriebe
d) die Zahl der Betriebe mit im betreffenden Jahr neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen entwickelt?
Bitte differenzieren nach Land Bremen, Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven.
2. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2016 die Zahl der Auszubildenden in dualer Ausbildung entwickelt? Bitte differenzieren nach Land Bremen, Stadt Bremen und Stadt Bremerhaven sowie nach Männern und Frauen.
3. Wie hat sich in den Jahren 2010 bis 2016
a) der Anteil der Betriebe mit im betreffenden Jahr neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen an allen Betrieben
b) die Ausbildungsbetriebsquote (Anteil der ausbildenden Betriebe an allen Betrieben)
b) die durchschnittliche Ausbildungsquote (Anzahl der Auszubildenden im Verhältnis zu allen Beschäftigten) entwickelt? Bitte angeben für Land Bremen, Stadt Bremen, Stadt Bremerhaven und bundesweit.
4. Wie stellen sich Ausbildungsbetriebsquote und Ausbildungsquote für die verschiedenen Branchen im Land Bremen dar? Gibt es Unterschiede zu den branchenbezogenen bundesweiten Zahlen?
5. Wie stellen sich Ausbildungsbetriebsquote und Ausbildungsquote für die verschiedenen Betriebsgrößenklassen im Land Bremen dar? Gibt es Unterschiede zu den entsprechenden bundesweiten Zahlen?
6. Wie haben sich 2010 bis 2016
a) die Zahl der tarifgebundenen Betriebe
b) ihr Anteil an allen Betrieben entwickelt?
Bitte angeben für Land Bremen, Stadt Bremen, Stadt Bremerhaven und bundesweit.
7. Welche Informationen hat der Senat zu den Gründen und Einflussfaktoren dafür, dass Betriebe nicht ausbilden? Welche Untersuchungen mit welchen Ergebnissen sind hierzu in den letzten Jahren durchgeführt oder beauftragt worden?
8. Welche Anreize bietet das Land Bremen den Betrieben, um auszubilden (u. a. im Rahmen der Ausbildungsgarantie und der Arbeitsmarktförderung)? Mit welchen Ergebnissen?
9. Welche Programme und Maßnahmen zur assistierten Ausbildung und zur Ausbildungsbegleitung bietet das Land Bremen bislang an? In welchem Umfang konnten diese zur Steigerung der Ausbildungsbereitschaft beitragen?
10.Welche Informationen hat der Senat
a) generell zu den Kosten und Nutzen der Ausbildung aus betrieblicher Sicht, d.h. der betriebswirtschaftlichen Kosten-Nutzen-Relation, in der dualen Ausbildung
b) zu diesbezüglichen Unterschieden zwischen den verschiedenen Branchen und Betriebsgrößenklassen
c) zur diesbezüglichen Situation im Land Bremen (Abweichungen, spezifische Einflussfaktoren etc.)?
11.In welchen Branchen und Bereichen rechnet der Senat in den kommenden Jahren mit Engpässen bei der Versorgung mit Fachkräften? Wie ist das Verhältnis zwischen „Fachkräftemangel“ und betrieblicher Ausbildung, d.h. in
welchem Umfang bezieht sich „Fachkräftemangel“ auf einen Mangel an Erwerbstätigen mit erfolgreicher dualer Ausbildung?
12.Wie bewertet der Senat die häufig getroffene Behauptung, in Wachstumsbranchen werde stärker betrieblich ausgebildet? Kann der Senat dies für das Land Bremen bestätigen?
13.Welche dualen Ausbildungsgänge werden im Land Bremen im „Konzern Bremen“ angeboten, d. h. im öffentlichen Dienst, bei öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Unternehmen (Mehrheitsbeteiligungen)? Bitte wenn möglich differenzieren nach Land, Bremen und Bremerhaven.
14.Wie hat sich 2010 bis 2016 die Ausbildungsquote im öffentlichen Dienst, bei öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Unternehmen im Land Bremen entwickelt? Bitte wenn möglich differenzieren nach Land, Bremen und
Bremerhaven.
15.Wie bewertet der Senat die bisherigen Erfahrungen mit der Altenpflegeumlage?
16.Wie bewertet der Senat die bisherigen Erfahrungen mit der Ausbildungsplatzumlage in der Bauwirtschaft (SoKa Bau)?
17.Wie bewertet der Senat die Erfahrungen in anderen europäischen Ländern (z. B. Dänemark) mit Systemen einer Ausbildungsplatzabgabe bzw. Ausbildungsplatzumlage?
18.In welcher Höhe bewegt sich die Umlage bei diesen Beispielen (Altenpflege, Bau, Vergleichsländer)?
19.Wie hat das Land Bremen am 11.Juni 2004 bei der Abstimmung im Bundesrat zur Einführung einer Ausbildungsplatzabgabe („Gesetz zur Sicherung und Förderung des Fachkräftenachwuchses und der Berufsausbildung der jungen Generation“) gestimmt?
20.Wie bewertet der Senat grundsätzlich die Zulässigkeit einer landesrechtlichen Regelung auf dem Gebiet Ausbildungsplatzumlage, nachdem der Bund hierzu trotz mehrerer Anläufe nicht gestaltend tätig wird?
21.Welche Grundsätze müsste eine Ausbildungsplatzabgabe nach Auffassung des Senats einhalten, um rechtlich zulässig zu sein, insbesondere im Lichte der bisherigen gerichtlichen Ausführungen dazu (Bundesverfassungsgericht)?
22.Welche Spielräume für die Verwendung des Aufkommens einer Ausbildungsplatzumlage ergeben sich hieraus, insbesondere für die Finanzierung außerbetrieblicher Ausbildung oder für die Finanzierung zusätzlicher Ausbildungsplätze im „Konzern Bremen“?
23.Welche Möglichkeiten bestünden im Rahmen einer Landesausbildungsplatzumlage, die Höhe der Umlage nach Branchen zu differenzieren?
24.Welche Möglichkeiten bestünden im Rahmen einer Landesausbildungsplatzumlage, die Festsetzung der Umlage mit einer Zielsetzung für die Erhöhung der Zahl der Ausbildungsplätze zu verbinden? Welche Kennziffern könnten dafür verwendet werden?
25.Welche Möglichkeiten bestünden im Rahmen einer Landesausbildungsplatzumlage, die Übernahme von Ausbildungskosten an das Vorliegen bestimmter Mindestbedingungen zu binden (tarifliche Ausbildungsvergütung oder Mindestausbildungsvergütung, Ausbildungsstandards, Jugendausbildungsvertretung)?
26.Welche Besonderheiten der Landessituation, insbesondere durch die hohe Einpendlerquote bei der beruflichen Ausbildung, müssten bei der Ausgestaltung einer Landesausbildungsplatzumlage berücksichtigt werden?
27.Wie bewertet der Senat den im Gutachten Pieroth/Barczak („Rechtsfragen einer landesrechtlichen Berufsausbildungsplatzabgabe“, Rechtsgutachten für den DGB, Oktober 2014), Anlage 2, enthaltenen konkreten „Entwurf eines Landesgesetzes zur Finanzierung der beruflichen Bildung (Landesfinanzierungsgesetz)“?
Miriam Strunge, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE
