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Waffenkontrollen und Waffenbesitz im Land Bremen

Große Anfrage der Fraktionen der SPD, Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE: Am 31. Januar 2022 kam es im Rheinlandpfälzischem Kusel zu einem abscheulichen Verbrechen. In dieser Nacht wurden zwei junge Polizist:innen im Dienst erschossen. Ein Beschuldigter befindet sich wegen Mordes in Untersuchungshaft, gegen den anderen Beschuldigten wird unter anderem wegen Wilderei und Strafverteilung ermittelt. Beide Männer waren für die Behörden keine Unbekannten.

Am 31. Januar 2022 kam es im Rheinlandpfälzischem Kusel zu einem abscheulichen Verbrechen. In dieser Nacht wurden zwei junge Polizist:innen im Dienst erschossen. Ein Beschuldigter befindet sich wegen Mordes in Untersuchungshaft, gegen den anderen Beschuldigten wird unter anderem wegen Wilderei und Strafverteilung ermittelt. Beide Männer waren für die Behörden keine Unbekannten.

Einer der Männer verfügte zeitweise sowohl über eine Waffenbesitzkarte wie auch einen Jagdschein. Zugleich wurde auch ein Ermittlungsverfahren gegen die Person, auf deren Waffenbesitzkarte die beiden Tatwaffen eingetragen wa-ren, eingeleitet. Dabei geht es um den Verdacht der fahrlässigen Tötung und um Verstöße gegen das Waffenrecht, da die beiden Tatwaffen offenbar nicht vorschriftsmäßig gelagert und gesichert worden waren. Vorfälle wie dieser, der Amoklauf an der Universität Heidelberg vom 21. Februar 2022, sowie die Amokläufe in Winnenden 2009 und Emsdetten 2006, aber auch die zahlreichen bewaffneten Angriffe durch rechte Täter:innen tragen die Rufe aus der Öffent-lichkeit nach strengeren Waffengesetzen und Kontrollen wiederholt in den politischen Diskurs.

Gleichzeitig war bei den rechtsterroristischen Morden von Hanau festzustellen, dass es oftmals auch an Kommunikation zwischen den Behörden mangelt. So ließ der Täter durch Äußerungen gegenüber Behörden und im Internet ein ras-sistisches, islamfeindliches und antisemitisches Weltbild erkennen. Wenn aber Rassist:innen, offen Gewaltbereite oder Menschen mit Wahnvorstellungen an Waffen kommen beziehungsweise diese behalten oder weitervererben, dann entsteht ein großes Problem für die öffentliche Sicherheit. Daher muss eine Überprüfung aller Waffenbesitzer:innen regelmäßig gewährleistet werden, insbesondere auch im Hinblick auf psychische Erkrankungen und in bestimmten Fällen auch eine dann notwendige Entziehung der Waffenbesitzkarte und der Waffen stattfinden.

Dazu kam mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz (3. WaffRÄndG) vom 17. Februar 2020 ein Schritt in die richtige Richtung. Seitdem muss beispielsweise auch das zuständige Landesamt für Verfassungsschutz bei der erstmaligen Erlaubniserteilung sowie bei den Folgeüberprüfungen der Zuverlässigkeit einbezogen werden. Personen, die Mitglied in verfassungsfeindlichen Vereinigungen sind, gelten künftig als waffenrechtlich unzuverlässig. Damit soll verhindert werden, dass Verfassungsfeind:innen legal in den Besitz von Waffen kommen beziehungsweise diese behalten können.

Weiterhin wurde das nationale Waffenregister so ausgebaut, dass künftig der gesamte „Lebenszyklus“ einer Waffe, sprich von der Herstellung bis zur Vernichtung, behördlich nachverfolgbar sein soll. Waffen dürfen eben nicht in Vergessenheit geraten. Behörden müssen sie immer lokalisieren können und wissen, wer welche Waffen besitzt.

Wir fragen den Senat:

1. Wie viele Personen im Land Bremen sind in Besitz eines großen Waffenscheines und einer Waffenbesitzkarte?
2. Welche dieser Personen besitzen einen Waffenschein oder eine Waffenbesitzkarte ohne Jäger:in oder Polizist:in zu sein?
3. Welches sind die vorliegenden Gründe, im Falle einer in der vorherigen Frage beschriebenen Personengruppe, für die Ausstellung eines Waffenscheins oder einer Waffenbesitzkarte?
4. Wie viele große Waffenscheine und Waffenbesitzkarten wurden im Land Bremen seit 2017 beantragt und wie viele wurden tatsächlich ausgestellt (gestaffelt nach Jahren sowie Waffenbesitzkarte und großer Waffenschein)?
5. Aus welchen Gründen wurde die Ausstellung verwehrt (gestaffelt nach Ablehnungsgründen)?
6. Wie viele Verstöße gegen die gesetzlichen Aufbewahrungsstandards wurden durch die Behörden seit 2017 im Land Bremen festgestellt, und wie ist das Vorgehen der Behörden in einem solchen Fall (bitte nach Jahren auf-schlüsseln)?
7. Wurden seit 2017 bei durchgeführten Waffenkontrollen auch angemeldete, aber nicht auffindbare Waffen festgestellt? Wie ist das Vorgehen in einem solchen Fall?
8. Wie viele Waffen wurden seit 2017 nach Verstößen von Bürger:innen durch die Behörden konfisziert, und wie viele Bußgelder und in welcher Höhe wurden diese verhängt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
9. Welche Arten von Waffen und wie viele Waffen darf eine Person mit einer gültigen Waffenbesitzkarte insgesamt besitzen (gestaffelt nach Kurz- und Langwaffen)?
10. Wie steht der Senat zu einem Verbot von halbautomatischen, kriegswaffenähnlichen Schusswaffen?
11. Wie steht der Senat zu einer Verschärfung hinsichtlich des Zugangs zu Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen)?
12. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, den privaten Besitz von Waffen zu verbieten, die leicht zu (voll-)automatischen Waffen umgebaut werden können?
13. Welche Rolle spielen selbstgebaute Waffen, insbesondere mithilfe von 3D-Druckern?
14. Wie viele Personen mit einer gültigen Waffenbesitzkarte sind seit 2017 ver-storben?
15. Wie ist das Vorgehen der Behörden nach dem Tod einer Person mit einer gültigen Waffenbesitzkarte, wie wird mit dem weiteren Besitz von vererbten Waffen verfahren?
16. Wie steht der Senat zu der diskutierten Möglichkeit, dass Behörden in regelmäßigen Abständen bei den jeweiligen Gesundheitsämtern abfragen sollen, ob ein:e Waffenbesitzer:in psychisch in einer Weise auffällig geworden ist, die für den Waffenbesitz relevant ist?
17. Wie viele Personen mit einer Waffenbesitzkarte und einem Jagdschein haben im Land Bremen einen Begehungsschein für ein Jagdgebiet?
18. Ist dem Senat bekannt, wo sich die Jagdreviere beziehungsweise Tätigkeitsbereiche der im Land Bremen eingetragenen Jäger:innen befinden und wo befinden sich diese?
19. Existieren Nachweise über die tatsächlich ausgeführten Tätigkeiten von Jäger:innen oder anderen Personen, die die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte rechtfertigen? Wird für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte ein tatsächlicher Nachweis über die ausgeführten Tätigkeiten von Jäger:innen oder anderen Personen, wie Sportschützen, benötigt?
20. Wie lange haben die Jagderlaubnis, eine Waffenbesitzkarte, der große Waffenschein und damit der Waffenbesitz Gültigkeit, und sofern keine Verlängerung angestrebt wurde, wie ist das weitere Kontrollverfahren?
21. Bei welchen Gerichten und Behörden im Land Bremen ist durch geeignete Verfahrensregelungen sichergestellt, dass einschlägige gerichtliche Entscheidungen, ebenso wie entsprechend gesicherte behördliche Erkenntnisse, welche die Frage der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit der jeweiligen Person berühren, an die für diese Person zuständige Waffenbehörde übermittelt werden, damit der Zugang zu legalen Waffen gegebenenfalls effektiv und zeitnah eingeschränkt werden kann?
22. Wie bewertet der Senat den Vorschlag, Waffenhändler: innen zu verpflichten, vor der Abgabe von Waffen an Privatpersonen beim Nationalen Waffenregister abzufragen, ob gegen die Person ein Waffenbesitzverbot eingetragen ist?
23. Wie steht der Senat zu einer möglichen weiteren Waffenamnestie, wie auf der Innenministerkonferenz Ende 2021 gefordert?

Kevin Lenkeit, Holger Welt, Mustafa Güngör und die Fraktion der SPD
Björn Fecker und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Nelson Janßen, Sofia Leonidakis und Fraktion DIE LINKE

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