Energiesperren im Land Bremen

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE:

Zu den Auswirkungen der zunehmenden sozialen Spaltung und wachsenden Armut im Land Bremen zählt die steigende Energiearmut. Für immer mehr Menschen wird das Begleichen der anfallenden Energierechnungen zu einem ernst- und dauerhaften Problem. Bis 2013 kam es sowohl bei Strom- als auch bei Wassersperren zu einer Zunahme, besonders in der Stadtgemeinde Bremen. Trotz leicht sinkender Strompreise ist ein weiterer Anstieg von Energiesperren zu befürchten. Wie eine Analyse des Online-Vergleichportals CHECK 24 ergab, reichte in keinem deutschen Bundesland die Bemessungsgrundlage für Energie im ALG II aus, um die Stromkosten komplett zu decken, auch wenn die Deckungslücke im Bundesland Bremen mit 4,55 Euro am geringsten ist.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1.    Wie viele Haushalte waren in den Jahren 2013 bis 2015 von einer Energiesperre betroffen? Bitte aufschlüsseln nach Versorgungssparte (Strom, Erdgas, Wasser und Wärme), nach Jahren und nach den beiden Stadtgemeinden.

2.    Wie verteilen sich die Energiesperren in den Jahren 2013 bis 2015 auf die einzelnen Stadtteile der beiden Stadtgemeinden? Bitte aufschlüsseln nach Jahren und Art der Versorgung (Strom, Erdgas, Wasser und Wärme).

3.    Werden an allen Werktagen (Mo. bis Sa.) Energiesperren durchgeführt?

4.    Besteht eine Vorgabe beim örtlichen Energieversorger, Energiesperren an Wochenenden zu vermeiden?

5.    Besteht eine Härtefallregelung bei Schwangeren, Kleinkindern oder älteren Menschen im Sinne einer unverhältnismäßigen Härte im Fall einer Sperre, wodurch Energiesperren unterbleiben?

6.    Besteht für den kommenden Winter 2015/2016 eine Verpflichtung seitens des örtlichen Energieversorgers in dieser Jahreszeit auf Energiesperren zu verzichten?

7.    Worin bestehen die laut Bericht des Senats für die Sitzung der staatlichen Deputation für Soziales, Kinder und Jugend vom 24. Juni 2014 (Vorlage Nr. 110/14) „ungelösten technischen Fragen“, die laut swb einer Fernablese derzeit im Wege stehen?

8.    Welche Modelle der Ratenzahlungen bietet die swb ihren Kunden derzeit an und wie hoch ist die niedrigstmögliche Rate?

9.    Trifft es zu, dass das Jobcenter nur zweimal ein Darlehen bzw. eine Nachzahlung für LeistungsempfängerInnen, die ihre Energierechnungen nicht zahlen können, gewährt? Wenn ja, trifft dies für beide Stadtgemeinden zu?

10. Wie positioniert sich der im Oktober 2014 von der swb einberufene Runde Tisch zu einem Härtefallfonds, wie in Hannover praktiziert?

11. Sollen die mit den Stimmen der Koalition im September 2015 in der Stadtbürgerschaft beschlossenen und von der swb zu betreibenden öffentlichen Trinkwasserbrunnen eine Alternativlösung zur Abhilfe für von Wassersperren betroffene Haushalte in der Stadtgemeinde Bremen sein?

Peter Erlanson, Kristina Vogt und Fraktion DIE LINKE

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