Umsetzung von Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden zügig und nachhaltig umsetzen!

Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und der SPD:

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die im Jahr 2006 in Kraft trat, markierte einen bedeutenden Meilenstein auf dem Weg zur Gewährleistung der vollen und gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens. Inklusion als Menschenrecht beruht auf der Anerkennung der Gleichwertigkeit aller Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Einschränkungen. Es geht darum, Barrieren abzubauen, die die volle Teilhabe behindern, sei es in Form physischer Hindernisse, diskriminierender Einstellungen oder unzugänglicher Informations-technologien.
Die UN-BRK legt klare Verpflichtungen für die Unterzeichnerstaaten fest, um sicherzustellen, dass Inklusion tatsächlich umgesetzt wird. Weitgehend unbeachtet von der hiesigen Presselandschaft fand am 29. August 2023 und am 30. August 2023 in Genf die Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-BRK statt. Dabei wurden Deutschland erhebliche Mängel bescheinigt, so dass das Staatenprüfungsverfahren zeigt, welch hoher Handlungsdruck in diesem Bereich herrscht.

Die Umsetzung der Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021 bis 2030 beinhaltet unter anderem verschiedene Maßnahmen zur Förderung der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude. Barrierefreiheit bedeutet, physische, architektonische, kommunikative und informationelle Barrieren zu beseitigen, die Menschen mit Behinderungen daran hindern könnten, öffentliche Räume, Dienstleistungen und Einrichtungen uneingeschränkt zu nutzen. Vor diesem Hintergrund verpflichtet das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz (BremBGG) die Träger öffentlicher Belange, Berichte über den Stand der Barrierefreiheit der in ihrem Eigentum stehenden oder von ihnen genutzten Gebäude zu erstellen (vergleiche § 8 Absatz 3 BremBGG). Basierend auf diesen Berichten ist der Senat angehalten, konkrete Pläne zur Herstellung von Barrierefreiheit in den betreffenden Gebäuden zu erarbeiten.

Die gesetzlich geforderten Bestandsaufnahmen sind inzwischen nahezu vollständig erfolgt, im Bereich der Hochschulen wurden darüber hinaus bereits Zeit- und Maßnahmenpläne zur Herstellung von Barrierefreiheit der einzelnen Gebäude erarbeitet. Der Senat ist aufgefordert, schnellstmöglich die noch fehlenden Gebäude hinsichtlich ihrer Barrierefreiheit zu erfassen und auf dieser Grundlage kontinuierlich, systematisch und planvoll den Abbau von Barrieren im öffentlichen Gebäudebestand umzusetzen. Der verfolgte integrierte Ansatz, umgesetzt maßgeblich von Immobilien Bremen, hierbei auch die weiteren Anforderungen an und drängenden Handlungsnotwendigkeiten in Bezug auf den öffentlichen Gebäudebestand – etwa energetische und allgemeine Sanierung und die Beschleunigung des Schul- und Kitabaus – in Anbetracht begrenzter personeller und planerischer Ressourcen zu berücksichtigen, erscheint nachhaltig und sinnvoll.

Die Bürgerschaft (Landtag) möge beschließen:
Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf:

1. entsprechend der Vorgaben des § 8 Absatz 3 BremBGG die Kategorisierung aller öffentlichen Bestandsgebäude im Verantwortungsbereich des Senats nach ihrem jeweiligen Mangel an Barrierefreiheit umgehend abzuschließen und darauf aufbauend und unter Berücksichtigung weiterer Aspekte wie energetische und allgemeine Sanierungsbedarfe sowie Beschleunigung des Schul- und Kitabaus den Abbau festgestellter Barrieren zu priorisieren. Der Landesbehindertenbeauftragte und die Gesamtschwerbehindertenvertretung sind in die Priorisierung beratend einzubeziehen;
Abweichungen von den Anforderungen an die Herstellung vollständiger Barrierefreiheit sind darzustellen und zu begründen, Maßnahmen zur erhöhten Barrierefreiheit ohne bauliche Veränderungen sind zeitnah umzusetzen;
2. entsprechend der Vorgaben des § 2 Absatz 2 BremBGG in Verbindung mit § 8 Absatz 3 BremBGG darauf hinzuwirken, dass sich die Aufsichtsratsvorsitzenden der bremischen Mehrheitsgesellschaften im Rahmen der Hinwirkungspflicht dafür einsetzen, dass auch in diesen Unternehmen eine Kategorisierung aller Bestandsgebäude nach dem Zustand der Barrierefreiheit durchgeführt und dem Aufsichtsrat hierüber bis zum 31. Dezember 2024 Bericht erstattet wird. Sofern kein Aufsichtsrat besteht, obliegt dies dem/der Gesellschafter:in;
3. dem staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss und der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Integration erstmals sechs Monate nach Beschlussfassung und anschließend jährlich über den Fortschritt bei der Herstellung von Barrierefreiheit in Gebäuden der Träger öffentlicher Belange zu berichten.

Sahhanim Görgü-Philipp, Dr. Henrike Müller und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Tim Sültenfuß, Sofia Leonidakis, Nelson Janßen und Fraktion DIE LINKE
Katharina Kähler, Arno Gottschalk, Mustafa Güngör und Fraktion der SPD